Hartfrid Wolff -

Presse / Presse Lokal

Bundesverfassungsgericht weist Schnüffelstaat in seine Grenzen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der Innenexperte der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff:

 Das heutige wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts weist den Schnüffelstaat in seine Grenzen. Die anlass- und verdachtslose Vorratsdatenspeicherung bedeutet einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und wurde zu Recht verworfen. Mit dem weisen Urteilsspruch aus Karlsruhe verhindern die Richter einen Dammbruch und schieben dem Drang des Staates nach einer immer umfassenderen Überwachung seiner Bürger einen Riegel vor. Besonders begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion auch die unverzügliche Löschung der bereits erhobenen Daten.

Die 2007 von CDU/CSU und SPD beschlossene Vorratsdatenspeicherung und Telekommunikationsüberwachung ging über die europarechtlichen Vorgaben hinaus. Bestandteil war zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung die verpflichtende Erteilung von Auskünften über Bestands-, Verkehrs- und Standortdaten durch die Telekommunikationsunternehmen. Die FDP-Bundestagsfraktion lehnt die Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Natürlich muss die Polizei in der Lage sein, Verbrechen aufzuklären und dazu auch auf Telekommunikationsverbindungsdaten zugreifen können. Es ist aber unverhältnismäßig, die Daten aller Bürgerinnen und Bürger auf Vorrat für sechs Monate zu speichern und sie so unter Generalverdacht zu stellen.

Die FDP als Bürgerrechtspartei wird sich in der christlich-liberalen Koalition dafür einsetzen, dass die Grundrechte wie Meinungs-, Informations- und Telekommunikationsfreiheit ebenso wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in unserer Informationsgesellschaft verteidigt werden. Die FDP wird wieder auf eine verfassungskonforme Gesetzgebung achten, denn Politik sollte in Berlin und nicht in Karlsruhe gemacht werden.

Opfer von sexuellem Missbrauch rechtlich besserstellen

Anlässlich der Diskussion um Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff:

Bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener muss es längere Verjährungsfristen geben. Nur so lässt sich eine lückenlose Verfolgung der Täter sicherstellen. Gerade die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zeigen, dass Übergriffe zum Teil erst nach Jahrzehnten aufgedeckt werden. Es darf aber nicht sein, dass Täter wegen zu kurzer Verjährungsfristen davonkommen, zumal die Opfer jahrzehntelang unter traumatischen Erfahrungen leiden.

Es ist unerträglich, dass sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen kein Verbrechen ist. Es ist nicht zu vermitteln, dass die Mindeststrafe für die einfache Misshandlung von Schutzbefohlenen doppelt so hoch ist wie die beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

An die Mindeststrafe ist aber auch die Verjährungsfrist gekoppelt. Deshalb muss die Mindeststrafe nicht zuletzt auch deshalb erhöht werden, um die Verjährungsfrist angemessen heraufzusetzen.

Genitalverstümmlung als Verbrechen bekämpfen!

Der Bundesrat hat die Einbringung einer Gesetzesinitiative zur Genitalverstümmlung beschlossen. Dazu erklärt der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff:

Genitalverstümmlung ist ein Verbrechen. Als solches muß sie bekämpft werden! Deshalb begrüße ich die diesbezügliche Gesetzesinitiative des Bundesrates, die federführend von Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung, besonders des Landesjustizministern Goll (Baden-Württemberg) und Hahn (Hessen) erarbeitet worden ist.

Zwar fällt schon bislang Genitalverstümmlung unter den Straftatbestand der Körperverletzung. Im Strafgesetzbuch ist aber die Präzisierung eines allgemeinen Straftatbestandes durchaus üblich. Die Einstufung der Genitalverstümmlung als Verbrechen bereitet etwaigen Vorstellungen, daß Eltern diesbezüglich ein Einwilligungsrecht haben könnten, ein Ende. Zudem sieht die Initiative vor, daß auch Auslandsstraftaten unter Strafe gestellt werden.

Deshalb ist der Bundesratsbeschluß ein wichtiges Signal im Kampf gegen die schwerwiegenden Mißhandlungen von Frauen und Mädchen unter dem Vorwand von Tradition und Religion. Jetzt muß der Bundestag entscheiden.

Swift – Ablehnung gut für Bürgerrechte

Zur Ablehnung des Swift-Abkommen im Europäischen Parlament erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff:

Das EU-Abkommen mit den USA zur Weitergabe von Bankdaten war ein Fehler. Die Ablehnung im Europäischen Parlament ist gut für die Bürgerrechte in Europa. Der Datenschutz ist ein sehr hohes Gut.

Europa darf nicht seinen Bankdatenverkehr vertrauensselig anderen Staaten zugänglich machen. Gerade die Bundesregierung muß im Europäischen Rat dafür sorgen, daß Europa sich nicht unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung zum kritiklosen Befehlsempfänger aus den USA macht.

Die FDP hat seit Beginn der Verhandlungen sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene darauf hingewiesen, daß das SWIFT-Abkommen inhaltlich nicht den europäischen Datenschutzstandards genügt und in der vorliegenden Fassung nicht angenommen werden kann. Bei den anstehenden Verhandlungen mit den USA müssen die Forderungen der Liberalen berücksichtigt werden.

Baden-Württemberg ist Datenschutz-Entwicklungsland

Anlässlich der Präsentation des Tätigkeitsberichts des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Hartfrid Wolff:

 

Baden-Württemberg ist ein Datenschutz-Entwicklungsland. Es ist zwar ein großer politischer Erfolg der Regierungskoalition in Baden-Württemberg, dass der öffentlich-rechtliche und der private Datenschutz zusammengeführt werden sollen. Doch müssen jetzt auch bei den Haushaltsplanberatungen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass diese neue Einheit erfolgreich arbeiten kann.

 

Dies heißt zu allererst, dass eine personelle Aufstockung dringend erforderlich ist. Nicht allein der repressive Bereich, sondern auch die Dienstleistung bei Aufklärung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, sowie die Funktion als Ansprechpartner von Behörden und Unternehmen ist stärker hervorzuheben.

 

Deshalb muss der Datenschutzbeauftragte finanziell und personell und als unabhängige Behörde, angesiedelt beim Landtag, gestärkt werden. Er muss im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags Kooperationspartner für alle behördlichen und privaten Datenschutzbeauftragten sein. Andere Bundesländer sind hier deutlich weiter. Baden-Württemberg muss jetzt entschlossen handeln!

 

Die verschiedenen Skandale bei privaten Unternehmen und die stärkere IT-Vernetzung der Gesellschaft wie des Staates haben gezeigt, dass der sensible Umgang mit höchstpersönlichen Daten eine stärkere Beachtung in der Bevölkerung findet und verlangt.

Nordostring-Debatte: Rech bewegt sich in richtige Richtung

Anlässlich der aktuellen Debatte zum Nord-Ost-Ring und zur Pressemitteilung von Innenminister Heribert Rech am 29.06.2009 erklärt der Waiblinger Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff:


Die Debatte um eine Nord-Ost-Verbindung muss zügig und schnell zu einer Lösung führen. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Innenminister die weiteren Planungen zur Neckarquerung nur in Abstimmung mit der Raumschaft machen möchte. Auch ist positiv zu vermerken, dass der Innenminister ausdrücklich eine einbahnige Variante anspricht. Der öffentliche Druck hat sich ausgezahlt.

Gleichzeitig reicht aber diese Einsicht im Innenministerium noch nicht aus. Es muss klar sein, dass es zu keinem Zeitpunkt mehr zu einer vierspurigen Autobahn kommen darf. Hierfür ist es dringend nötig, dass das ganze Vorhaben aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird und die Finanzierung allein über das Land getragen wird.

Denn wir brauchen eine schnelle Lösung und können nicht bis 2015 warten. Gerade für die Wirtschaft im Kreis, aber auch die Anwohner z.B. in Waiblingen-Hegnach ist eine schnelle Gesamtlösung erforderlich. Die kann es nur mit einer einbahnigen, an ökologischen Gesichtspunkten ausgerichteten Variante geben.

Eine klare Stellungnahme der Rems-Murr-CDU ist überfällig. Die bisherige Blockadehaltung der CDU und das Festhalten an einer Autobahn über das Schmidener Feld behindert diese Lösung. Die CDU ist verantwortlich dafür, dass sich das Verfahren nun schon so lange hinzieht, die Ängste der Bevölkerung nicht beseitigt und damit die Entwicklungsmöglichkeiten in unserem Kreis massiv beeinträchtigt werden

Es wird auch Zeit, dass die SPD wieder aus dem Bremserhäuschen kommt. Die Verweigerungshaltung der SPD schadet der Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. Wer sich nicht eindeutig zur Nord-Ost-Verbindung bekennt, wie die SPD, spielt mit Ängsten und schadet der Bevölkerung im Kreis.

Nordostring - CDU-Betonköpfe unsäglich

Nordostumfahrung - CDU-Betonköpfe unsäglich

Anlässlich der neuen Diskussion um den Nord-Ost-Ring erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete aus dem Rems-Murr-Kreis, Hartfrid Wolff:

Die Stellungnahme des Innenministeriums über die Zukunft des Nord-Ost-Rings ist unsäglich. Eine Autobahn über das Schmidener Feld lehne ich deutlich ab. Es ist unglaublich, wie seitens des baden-württembergischen Innenministeriums Fakten missachtet werden.

Wir brauchen eine vernünftige, an ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtete, einbahnige Lösung für die Verkehrsprobleme zwischen Waiblingen-Fellbach und Ludwigsburg-Kornwestheim. Eine Neckar-Alb-Autobahn kann und darf es in unserem dicht besiedelten Raum nicht geben. Diese Träume von einigen CDU-Betonköpfen gehören in das Reich der Phantasie.

Auch für die Wirtschaft im Rems-Murr-Kreis ist eine schnelle Lösung erforderlich. Die kann es nur mit einer einbahnigen Variante geben. Deshalb ist es dringend erforderlich, dass der Nord-Ost-Ring ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird und das Land die Finanzierung alleine trägt. Das zuständige Innenministerium in Stuttgart muss endlich den Antrag hierfür stellen und die finanziellen Vorraussetzungen schaffen. Eine weitere Verzögerung schadet dem Projekt.

Die CDU-Blockadehaltung und das Festhalten an einer Autobahn über das Schmidener Feld behindert diese Lösung. Die CDU ist verantwortlich dafür, dass sich das Verfahren nun schon so lange hinzieht, die Ängste der Bevölkerung nicht beseitigt und damit die Entwicklungsmöglichkeiten in unserem Kreis massiv beeinträchtigt werden.

Auch die SPD ist gefordert, wieder auf einen vernünftigen Weg zurück zu kommen. Offensichtlich wollen weder Herrmann Scheer noch Katrin Altpeter wirklich eine Verkehrsentlastung der Bürgerinnen und Bürger u.a. in Hegnach und Remseck. Auch die sozialdemokratische Verweigerungshaltung ist kontraproduktiv.

Start


Bahntunnelsicherheit muß zielstrebig verbessert werden

Nach Zugunfällen wie der Entgleisung eines ICE im Landrückentunnel bei Fulda hat die FDP eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um Umsetzung die Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb von Schnellfahrstreckentunneln in die Sicherheitskonzepte zum Bevölkerungsschutz zu verbessern. Dazu erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bevölkerungsschutz, Hartfrid Wolff:

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP ist unbefriedigend. Sie offenbart, daß es nach wie vor ein Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen gibt. Auch gibt es kein spezifisches Einsatzszenario für die Rettungskräfte in langen Eisenbahntunneln. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf die Erfahrung der Einsatzkräfte aus dem Straßenverkehr. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung aber zu, daß die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln mit denen in Eisenbahntunneln in keiner Weise vergleichbar seien. Das ist widersprüchlich.

Weder für die laufende Sicherheits-Nachrüstung bestehender Tunnel noch für das Inkrafttreten der Richtlinie zum Brand- und Katastrophenschutz von Bahnanlagen der freien Strecke, die derzeit vom Eisenbahnbundesamt erarbeitet wird, kann die Bundesregierung einen Abschlußtermin mitteilen.
Das weckt nicht den Eindruck, als räumte die Bundesregierung der Eisenbahnsicherheit die hohe Priorität ein, die ihr nach den jüngsten Unfällen zukommen sollte. Solche Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind aber nicht mit einem schlichten "weiter so" zu beantworten. Der Bund muß auf eine bessere Tunnelsicherheit zielstrebig hinarbeiten.
Auch der Bund muß im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen. Der Bevölkerungsschutz bedarf moderner Rechtsgrundlagen und an den Gefährdungen ausgerichteter Reaktionsmöglichkeiten. Deshalb muß es eine auch grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz geben.

Ärztedemonstration

Text

Amoklauf in Winnenden löst bei mir Trauer und Entsetzen aus

Zum Amoklauf an der Albertville-Realschule erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete aus dem Rems-Murr-Kreis Hartfrid Wolff:

Der Amoklauf in Winnenden löst bei mir Entsetzen und tiefe Trauer aus. Mein Mitgefühl gehört den Angehörigen der Ermordeten, den Verletzten und allen, die diese Untat miterleben mußten. Dieses schockierende Verbrechen läßt uns alle ratlos zurück.

In der katastrophalen Situation waren zahllose Retter schnell vor Ort. Ihnen und allen Helfern gilt mein Dank für ihren umsichtigen, großartigen Einsatz.

Lebenspartnerschaften

FDP-Innenpolitiker zum Beamtenrecht:

Lebenspartnerschaften gleichstellen

MdB Hartfrid Wolff und MdL Hagen Kluck hoffen auf mehr Realitätssinn bei der CDU

(Stuttgart - 09.03.2009) Auch im Beamtenrecht muss es nach Auffassung der Liberalen zu einer Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften kommen. Der Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff und sein Landtagskollege Hagen Kluck begrüßten in Stuttgart an diesem Wochenende die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Februar, nach der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner Anspruch auf Familienzuschlag haben.

Die liberalen Innenpolitiker teilen die Auffassung des Gerichts, dass sich diese Gleichstellung aus der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie ergibt, nach der es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung geben darf. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermögliche es Personen gleichen Geschlechts, in einer auf Lebenszeit begründeten Fürsorge- und Einstandsgemeinschaft zu leben. Lebenspartner seien in gleicher Weise unterhaltspflichtig wie Ehegatten. Durch das Vorenthalten des Familienzuschlags würden sie aber diskriminiert.

Wolff und Kluck fordern deshalb die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten im Bereich von Besoldung, Versorgung und Beihilfe. „Wir hoffen hier auf mehr Realitätssinn bei der CDU“, betonen beide. Der Widerstand gegen eine Gleichstellung trage allmählich irrationale Züge und lasse sich weder politisch noch rechtlich länger begründen, zumal eine solche Gleichstellung im Bereich der gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Krankenversicherung längst erfolgt sei.

Hagen Kluck wünscht sich auch eine Gleichstellung bei der Begründung von Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg. Dass die nicht in der Heimatgemeinde, sondern nur in den Landratsämtern und bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise geschlossen werden können, sei eine Diskriminierung. „Die Lebenspartner gehören wie Ehegatten ins Standesamt“, ist auch Hartfrid Wolffs Meinung. Die derzeitige Sonderregelung erschwere auch die Führung eines elektronischen Personenstandsregisters. Da die CDU derzeit eine Änderung blockiert, muss dieses Thema nach Klucks Einschätzung „in die nächste Koalitionsvereinbarung“.

Pressemeldung vom 30. Januar 2009

Flughafen Stuttgart nach Theodor Heuss benennen!

Anläßlich des 125. Geburtstages von Theodor Heuss fordert der FDP-Bundestagsabgeordnete und FDP-Bezirksvorsitzende der Region Stuttgart Hartfrid Wolff, den Flughafen Stuttgart nach dem ersten Bundespräsidenten zu benennen. Dazu erklärt Hartfrid Wolff:

So, wie der Kölner Flughafen nach dem ersten Bundeskanzler Konrad Adenauer benannt ist, sollte der Stuttgarter nach dem ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss benannt werden. Das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart können stolz darauf sein, daß Deutschlands erstes Nachkriegs-Staatsoberhaupt hier heimatlich verwurzelt war. Land und Stadt sollten das auch entsprechend ausdrücken.

Theodor Heuss hat die junge Bundesrepublik Deutschland wesentlich geprägt. Nach den auftrumpfenden Gebärden der Nazizeit repräsentierte er das neue, demokratische Deutschland in einem neuen Stil der Bescheidenheit und Sachlichkeit. Zugleich war Heuss herausragender Repräsentant seiner schwäbischen Heimat, die er volkstümlich und humorvoll und bewußt in engem Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern vertrat.

Heuss verbrachte seinen Lebensabend in Stuttgart, starb dort und ist dort begraben. Während in Bayern der Münchner Flughafen nach Franz Josef Strauß und in Nordrhein-Westfalen der Kölner nach Adenauer benannt worden ist, weigert sich die CDU noch immer, den großen Baden-Württemberger und ersten deutschen Bundespräsidenten gleichwertig zu ehren. Für die CDU steht die Parteimitgliedschaft offensichtlich über den Interessen des Landes Baden-Württemberg.

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