Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rechtsschutz im Asylverfahren

Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren - Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen
> Drucksache 17/4886 <

Anrede

Das Bundesministerium des Inneren hat im Januar für ein Jahr alle Überstellungen nach Dublin II-VO nach Griechenland für 1 Jahr ausgesetzt. Hier hat der Bundesinnenminister die volle Unterstützung der FDP-Bundestagsfraktion. Damit wird die schwierige Situation berücksichtigt, die in Griechenland für Asylbewerber besteht.

Bereits im Jahr 2010 war nur ein kleiner Anteil von Personen überhaupt nach Griechenland überstellt worden; in den restlichen Fällen hatte die Bundesrepublik Deutschland bereits von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat als Reaktion auf die Aussetzung die Verfahren, die dort zur Geltendmachung einstweiligen Rechtsschutzes anhängig waren, eingestellt.

Es ist über die Notwendigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes also nicht entschieden worden.

Die Bundesregierung geht sehr verantwortungsvoll mit dem Mechanismus um: für ein Jahr sind nun Rückführungen ausgesetzt; bereits im vergangenen Jahr wurden nur 50 Personen nach Griechenland zurückgeschoben, beim Rest wurde vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.

Gleichzeitig können auch Staaten wie Griechenland nicht bevorzugt werden, wenn sie die Standards nicht einhalten: der Druck muß aufrecht erhalten bleiben.

Konkrete Hilfe hat die Bundesregierung für die griechischen Behörden auch angeboten – hinsichtlich der menschenwürdigen und schnelleren Gestaltung der Asylverfahren und der Rahmenbedingungen hierzu ist dieses ebenso wie zur stärkeren Grenzsicherheit vonnöten.

Nicht zuletzt aufgrund der Verhältnisse in Griechenland, des Urteils des EGMR und der Verfassungsgerichtsbeschlüsse zu Dublin II wegen muss man über das System nachdenken und das auch bei den anstehenden Verhandlungen zum Ausdruck bringen.  Eine Nachjustierung erscheint erforderlich.

In diesem Zusammenhang, wie die Antragssteller, plakativ von „menschen- und europarechtwidrigen Bestimmungen des deutschen Rechts“ zu sprechen, ist aber überzogen.

Die FDP wird in der Koalition mit der CDU/CSU die Asylpolitik weiterhin verantwortungsbewußt und sensibel entwickeln und die EU-Planungen konstruktiv begleiten.
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