Rede 02.07.2009 - Staatsangehörigkeitsrecht
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zur Streichung des Optionszwangs aus dem Staatsangehörigkeitsrecht
> Drucksache 16/12849, 16/13556<
Anrede,
Die Grünen fordern die Abschaffung des Optionsmodells. Die FDP hat dieses Modell seinerzeit vorgeschlagen.
Anders war es damals nicht möglich, die Unionsparteien zu einer Öffnung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechtes in Richtung auf das ius soli zu bewegen. Die ideologische Verbohrtheit auf beiden Seiten aufzubrechen war damals der entscheidende Erfolg der FDP und insbesondere von Dr. Max Stadler, der damals für uns die Verhandlungen führte.
Aber nicht nur deshalb lehnen wir den Grünen-Vorstoß ab.
Vielmehr hat es überhaupt keinen Sinn, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung es noch keinerlei verwertbare Daten gibt.
Wir sollten erst einmal die Wirkung des bestehenden Rechts hinreichend lange beobachten und evaluieren, statt quasi kurz vor Ende der Legislatur an der Gesetzgebung herumzuschrauben.
Es ist einfach sinnvoll, erst einmal Erfahrungsberichte abzuwarten, wie sich diese Regelung auswirkt – und danach die rechtlichen Anpassungsmöglichkeiten prüfen.
Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der Grünen nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Die Grünen nennen das dann auch konsequent Options-„Zwang“. Als linksideologische Partei tun sich die Grünen mit der Wahlfreiheit, der Kompetenz des Individuums, sich entscheiden zu dürfen, offenbar schwer.
Die Grünen machen nun bezeichnenderweise nicht den Vorschlag, dass alle, die bislang die Wahlfreiheit haben, zukünftig ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben sollen und die ihres Herkunftslandes aufgeben müssen – nein.
Anders als Kinder deutscher Eltern sollen die Betreffenden durch Doppelstaatsangehörigkeit privilegiert werden.
Warum ausgerechnet diese Bevorzugung unter Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 GG begründet wird, gehört zu den Mysterien grüner Logik.
Die Grünen meinen, ausgerechnet in Form der Staatsangehörigkeit sollen emotionale Bindungen ans Herkunftsland eines Migranten beibehalten werden können, und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit quasi als Anhängsel zusätzlich möglich sein.
Diese Stärkung von emotionalen Herkunftsbindungen durch doppelte Staatsangehörigkeit ist kontraproduktiv.
Es ist bezeichnend, daß die Grünen die emotionalen Bindungen an das Zielland, an Deutschland, konsequent vernachlässigen und allein die Bindung an das Herkunftsland der Eltern, knüpfen.
Hier sei nochmals darauf hingewiesen: es geht um die Staatsangehörigkeit, nicht um die jeweilige Kultur der Kinder als auch der Eltern.
Integration in die deutsche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft integriert, dazu steht - und eben auch emotional daran bindet.
Doppelstaatsangehörigkeit erschwert die Integration, wenn Migranten mit Doppelstaatsangehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleichzeitig politisch zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, daß genau dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein - noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtlichen Status.
Die Grünen tun so, als ob Migration allein eine geografische Standortveränderung wäre, und damit basta. Das ist gefährlicher Unfug. Jeder, der sich mit Migration auseinandergesetzt hat, weiß, dass dazu mehr gehört, als sich einfach nur von A nach B zu bewegen.
Gerade im Hinblick auf individuelle Freiheitsrechte wie die negative Religionsfreiheit, Emanzipation, Frauenrechte oder demokratische Kultur würde ich mir wünschen, dass die Grünen ihre sonst so demonstrativ zur Schau gestellte Fortschrittlichkeit gerade gegenüber dem Migrantenmilieu nachdrücklich einforderten.
Doch die Grünen und auch die Linken ignorieren vorsätzlich, daß langjährige Zuwanderungsländer wie die USA sehr wohl von ihren Neubürgern ein klares und ausschließliches Bekenntnis zu ihrem neuen Staat, seiner Gesellschaft und seinen Werten und zugleich eine nachdrückliche und unmißverständliche Absage an bisherige staatsbürgerschaftliche Loyalitäten fordern.
Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das ist kontraproduktiv, sowohl für den Erfolg der Integration, als auch für etwaige weitere Anpassungen des Staatsangehörigkeitsrechtes.
Die Grünen haben die Diskussion der letzten fünf Jahre zum Thema "Toleranz durch Wegschauen" verschlafen und wollen blind den Weg forcieren, der überhaupt erst in Deutschland, aber auch in Frankreich, den Niederlanden und anderswo die Integrationsprobleme verursacht haben.
Wir brauchen mehr gesteuerte Zuwanderung und Offenheit von beiden Seiten.
Kulturelle Vielfalt ist ein Gewinn, die Einhaltung der Werte des Grundgesetzes ein Muss. Mit diesen Werten sollten wir für die deutsche Staatsangehörigkeit werben.
Die Grüne und auch die Linken ergehen sich hingegen stets in ihren Anträgen in Vorschlägen, wie die deutsche Staatsangehörigkeit leichter erworben werden können soll. Sie soll billiger gemacht, die deutsche Staatsangehörigkeit somit entwertet werden.
Dies läuft einem Teil wichtiger Integrationsbemühungen zuwider.
Die FDP lehnt solche Anträge ab.