Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rede 07.07.2011 - Ausländerrecht - RichtlinienumsetzungsG

Hartfrid Wolff MdB
Datum: 7.7.2011

– TOP 23 –

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines
Geset­zes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den Visakodex
> Drucksache 17/5470 <
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschrif­ten an den EU-Visakodex
> Drucksache 17/6053 <
Beschlussempfehlung und Bericht des In­nen­aus­schus­ses (4. Aus­schuss)
> Drucksache 17/… <

Anrede,

Unser Gesetzentwurf dient der Umsetzung einiger wichtiger Richtlinien im Bereich des Ausländer- und Aufenthaltsrechts. Insbesondere die Rückführungs- und die Sanktionsrichtlinie sind hier zu nennen.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Rückführungsrichtlinie begrüßt. Anders als z.B. die Kollegen von der LINKEN sehen wir hier einen großen Fortschritt für die Betroffenen: erstmals gibt es innerhalb Europas gleiche Mindeststandards im Bereich der Rückführung.

Die Rückführungs-RL hätte bereits zum Ende letzten Jahres umgesetzt werden müssen. Die sorgfältige Abstimmung des Gesetzentwurfes innerhalb des BMI, mit den anderen Ressorts und insbesondere auch die intensive Beteiligung der Kirchen und Verbände macht deutlich, dass die Regierungskoalition große Sensibilität in diesem Themenbereich zeigt.

Dies ist auch notwendig: Gerade die Abschiebungshaft greift tief in Grundrechte ein und muss daher besonders austariert werden. Für die FDP-Bundestagsfraktion war immer wichtig, dass diese nur letztes Mittel sein kann und sein darf. Aus unserer Überzeugung wurde bei dem Gesetzentwurf dieser Haltung Rechnung getragen.

Die Anhörung im Innenausschuss hat den Entwurf der Koalition bestätigt: Wir schaffen hier einige signifikante Verbesserungen.

Das Kindeswohl muss aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion Priorität haben. Unser Gesetzentwurf ist in Bezug auf die Abschiebungshaft bei Minderjährigen diesem Punkt sehr ausgewogen.

Das Kindeswohl ist auch für die Koalition insgesamt zentral: dies zeigt sich bereits in der Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention. Keine Vorgängerkoalition hat dies zustande gebracht!

Abschiebungen sind im Ausländerrecht notwendig; die Abschiebungshaft ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion auch notwendiges Mittel zur Durchsetzung des Ausländerrechts. Allerdings muss bei einem derart sensiblen Bereich der Gesetzgeber und die Vollziehende Gewalt möglichst alles unternehmen, um für eine angemessene Durchführung, Transparenz und Akzeptanz zu sorgen.

Dass nun explizit vorgesehen ist, dass Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen untergebracht werden sollen, begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Die Unterbringung in normalen Gefängnissen ist grundsätzlich problematisch.

Wir möchten auch die sozialrechtlichen Vorschriften, die beim Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz nicht mehr untergebracht werden konnten, nun einflechten. Die diesbezügliche Gesetzesnovellierung wird mit den vorliegenden Bestimmungen erst vollständig und praxisgerecht. Sie bedeuten einen wichtigen Schritt vorwärts in der humanitären Ausländerpolitik.

Uns liegt noch ein weiteres Vorhaben des Koalitionsvertrages am Herzen. Dort ist Folgendes vereinbart: „Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.“

Es ist ein humanitärer Fortschritt, wenn wir die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen ändern, um den Schul- und Kindergartenbesuch von Kindern zu gewährleisten. Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Integration und persönlichen Erfolg.

Die Koalitionsfraktionen haben sich entschieden, auch die Stabilisierungszeit für Menschenhandelsopfer auf drei Monate auszudehnen. Wir folgen damit einem dringenden Petitum von Opferverbänden, aber auch der Polizei.

Wir sorgen dafür, dass Abschiebehäftlinge auf ihren Wunsch hin von Nichtregierungsorganisationen besucht werden dürfen.

Betonen möchte ich an dieser Stelle, dass ausgerechnet große Teile der Opposition den vorgenannten Änderungen des Gesetzentwurfes nicht zugestimmt hat.

Ausgerechnet diejenigen, die sich immer als Hüter des Flüchtlingsrechts erachten, haben diesen wichtigen und wegweisenden Verbesserungen nicht zugestimmt – obwohl die SPD sogar bei der Verabschiedung der Richtlinien auf europäischer Ebene noch beteiligt war.

Da kann ich nur sagen: Man sieht, dass sie nur aus taktischen Erwägungen handeln. Wenn es darum geht Verbesserungen für die Betroffenen zu schaffen, ducken Sie sich weg. Lieber gegen die Koalition stimmen, bevor man Verbesserungen schafft. Das ist wirklich nicht an der Sache orientiert, wie sie ja immer behaupten.

Wir haben bei den erfolgreichen Verhandlungen innerhalb der Koalition wichtige Weichenstellungen erreicht. Diese Koalition kann stolz darauf sein, daß sie wirklich substanzielle Verbesserungen gerade im humanitären Ausländerrecht erreicht hat.

Um die illegale Beschäftigung von Ausländern zu verhindern beziehungsweise zu sanktionieren, fordert die Sanktionsrichtlinie im Wesentlichen die Ausdehnung der Arbeitgeberhaftung auf Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer, erhöhte Nachweispflichten für Arbeitgeber und die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen.

Darüber hinaus ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Opfer illegaler Beschäftigung einzuführen, um ihre Mitwirkung als Zeugen im Strafverfahren zu ermöglichen.

Wegen einiger Regelungen des Visakodex (insbesondere zur Erforderlichkeit der Begründung von Visumsversagungen sowie zur Anfechtbarkeit der Visumsversagung) sind im Wesentlichen Anpassungen der Form- und Verfahrensvor-schriften des Aufenthaltsgesetzes notwendig.

Im Zusammenhang mit den genannten Anpassungen an europäische Rechtsakte werden zur Klarstellung und zur Bereinigung von Unstimmigkeiten technische und redaktionelle Anpassungen aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vorgenommen, die sich auf unterschiedliche Regelungsbereiche des Aufenthaltsgesetzes, das AZR-Gesetz, die Aufenthaltsverordnung und die AZRG-Durchführungsverordnung erstrecken.

Migration und Integration stellen Deutschland vor neue Herausforderungen. Sie bieten aber auch neue Chancen. Die Koalition hat sich auf eine konsequente Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland und eine aktive Integrationspolitik geeinigt.

Wir wollen eine neue Kultur des Willkommens, die nicht falsche Versprechungen auf Kosten anderer Leute macht, sondern Chancen und Perspektiven eröffnet:
für die, die nicht nur „territorial“ nach Deutschland kommen, sondern auch mit ihrer Kultur in unserem Land, sowie unserer Gesellschaft mit ihren Grundwerten ankommen wollen.

Wir halten es nicht, wie die Grünen oder Linken, für unzumutbar, deutsch zu lernen, wir halten Zuwanderer nicht für bemitleidenswerte und unfähige Menschen, denen nur mit Nachsicht oder Sozialhilfe begegnet werden kann, und die auf Generationen hinaus mit dem Unwort „Migrationshintergrund“ stigmatisiert werden sollen.

Wir meinen, dass hier endlich ein Umdenken erfolgen muss: Statt der Unkultur eines auf Dauer erniedrigenden Mitleids und des Verzichts auf Integrationsforderungen muss Deutschland in der Integrationspolitik endlich positiv denken:

Deutschland verändert sich. Die neue Bundesregierung gestaltet diese Veränderungen - ohne ideologischen Ballast und vorurteilsfrei.
 
Portal Liberal | FDP-Bundespartei | FDP-Bundestagsfraktion | my.fdp | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit