Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 09.11.2006 - Aufenthaltsrecht und Altfallregelung


Aufenthaltsrecht und Altfallregelung

Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und anderer Gesetze
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Altfall-Regelung)
> Drucksache 16/369, 16/218, 16/2563 <

Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kettenduldungen abschaffen
Drucksachen 16/687, 16/2563 <

Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

Daß die Bundesregierung das Bleibrecht laut Presseberichten nun offenbar reformieren will, ist ein längst überfälliger Schritt. Ich begrüße dies ausdrücklich.

Wir haben hier im Hause immer wieder die Bundesregierung aufgefordert, das Problem endlich anzupacken. Schon im Zuwanderungskompromiß bestand eigentlich Einvernehmen, die Kettenduldungen abzuschaffen. Es wird Zeit, daß das Gezerre, zuletzt um die Blockadehaltung von Arbeitsminister Müntefering, ein Ende findet.

Der FDP-Entwurf zum Zuwanderungsgesetz enthielt bereits eine Regelung, die mit den vorliegenden Anträgen vergleichbar ist.

Wir sind uns in vielen Punkten einig:
Wenn bei lange geduldeten, gut integrierten Ausländern eine Abschiebung nicht mehr vertretbar ist, muß dieser Tatsache durch eine vernünftige und unbürokratische Regelung Rechnung getragen werden.

Die Integrationsbereitschaft von Migranten hängt von ihrer persönlichen Perspektive in Deutschland ab.

Wenn ein gesicherter Aufenthaltsstatus fehlt, wird selbst bei einer längeren Aufenthaltsdauer die Motivation für Integrationsbemühungen erschwert.

Wer Integration fördern will, muß die Perspektiven für den Aufenthalt verbessern. Integrationsleistungen müssen sich lohnen.

Arbeit ist ein entscheidender Integrationsfaktor. Der Zusammenhang von Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht muß deshalb eine besondere Aufmerksamkeit finden.

Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und
fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen.
Sie ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies ist auch im Interesse der Gesellschaft als Ganzes.

Ohne gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang können Zuwanderer sich nicht aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit befreien. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für wirtschaftliche Eigenständigkeit.

Deshalb ist es notwendig, daß eine Aufenthaltserlaubnis vorgesehen wird, die automatisch auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Besonderer Handlungsbedarf besteht darin, eine gesicherte Lebensperspektive für in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche zu schaffen.
Für ausländische Kinder und Jugendliche muß in Deutschland Zugang zum Bildungssystem bestehen.
Es kann nicht sein, daß Jugendliche, die in Deutschland eine Schullaufbahn beginnen, diese nicht abschließen dürfen.

Wir sind in einigen Punkten gegenüber Einzelregelungen der vorliegenden Anträge auch skeptisch:

So findet die von uns geforderte Mitwirkungspflicht im Grünen-Vorschlag keine Berücksichtigung.
Es ist aber sehr wohl relevant, daß geduldete Ausländer die Behörden nicht täuschen oder behindern, was ihren aufenthaltsrechtlichen Status anbelangt.

Wir hatten in unserem Vorschlag auch einen seit mindestens
6 Jahren ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland als Bedingung vorgesehen.

Schließlich ist es berechtigt, auch die Frage nach der Perspektive eines gesicherten Lebensunterhaltes zu stellen.
Wir wollen keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme generieren.

Die große Schwierigkeit einer sinnvollen Bleiberechtsregelung besteht darin,
einerseits den unhaltbaren Zustand der Kettenduldungen abzuschaffen,
andererseits aber die Zuwanderung nach Deutschland so zu steuern, daß diese auch nachhaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern findet.

Auch hier muß die Integration die Leitlinie sein.

Eine klare, nachvollziehbare Anwendung unseres Aufenthaltsrechtes ist Bedingung für eine Integration und Akzeptanz von Migranten.

Gerade in diesem Zusammenhang müssen wir endlich auch beim Problem der sogenannten "Altfälle" ehrlich den Tatsachen ins Auge schauen.

Aus Sicht der FDP muß die tatsächliche Integration das entscheidende Kriterium sein –
nachgewiesen durch
- eigenständigen Lebensunterhalt,
- deutsche Sprachkompetenz und
- Akzeptanz im persönlichen sozialen Umfeld auch außerhalb der Migrantengesellschaft.

Die FDP stimmt den vorliegenden Anträgen zu. Wir möchten damit klar machen, daß die Bundesregierung schnellstmöglich handeln und endlich eine sinnvolle Bleiberechtsregelung einbringen muß.

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