Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 09.11.2006 - Bundesweiter Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo


Bundesweiter Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo

Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Bundesweiter Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Togo
> Drucksachen 16/2627, 16/3061 <

Anrede,

Die verschiedenen Bemühungen um eine Verbesserung der Menschenrechtslage in Togo haben - begrenzt - Früchte getragen. So wurden laut Auswärtigem Amt politische Gefangene freigelassen, Gerichtsverfahren beschleunigt, Bewegungs- und Meinungsfreiheit verbessert und bessere Grundlagen für eine freie Presse geschaffen.

Die Präsidentschaftswahlen vom 24. 4. 2005 waren allerdings eine Farce. Sie haben erhebliche Rückschläge im Menschenrechtsbereich mit sich gebracht.

Togo hat den bereits mehrfach von der Genfer VN-Menschenrechtskommission angeforderten Folterbericht immer noch nicht abgegeben.

Trotz verschiedener öffentliche Absichtserklärungen von Staatspräsident und Regierung fehlen nach Einschätzung der Opposition noch überzeugende Aktionen, die eine ernsthafte Bereitschaft belegen, das politische Leben auf eine eindeutig neue Grundlage zu stellen.

Die Teilhabe der wichtigsten Oppositionsparteien am Staatsgeschehen erscheint zur Zeit noch ausgeschlossen. Hier obliegt es der Regierung von Togo, im Rahmen ihrer Führungsrolle ernsthaft aktiv zu werden.

Ohne Frage ist die Menschenrechtslage in Togo schwierig.

Allerdings geht der jüngste UNHCR-Bericht unzweideutig von einer wesentlichen Verbesserung der Menschenrechtslage aus.

Der Antrag der Linkspartei ist insofern in seiner Analyse der politischen und menschenrechtlichen Situation in Togo nicht mehr auf dem aktuellen Stand.

Der UNHCR hat seine Stellungnahme vom August 2005 überarbeitet und ist nunmehr auf der Grundlage langwieriger Recherchen zu der Einschätzung gelangt, daß sich die Sicherheitslage in Togo trotz einzelner verbleibender Probleme entscheidend verbessert hat. Auch Pro Asyl teilt diese Bewertung.

Vor diesem Hintergrund bezweifelt die FDP, daß ein genereller Abschiebestopp, wie ihn die Linkspartei fordert, die richtige Antwort ist.

Wir sind allerdings der Auffassung, daß die Menschenrechtslage in Togo weiterhin der kritischen Aufmerksamkeit bedarf.

Gerade vor dem Hintergrund der Verantwortung für andere Fälle muß die Notwendigkeit eines Abschiebestopps genau geprüft werden. Für Togo besteht nach weitgehend übereinstimmender Auffassung kein derartig allgemeines Schutzbedürfnis mehr.

Natürlich müssen wir leider davon ausgehen, daß es politische Verfolgung in Togo auch heute noch gibt. Aber dafür besteht nach wie vor das Recht für politisch Verfolgte, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.

Der generelle Abschiebestopp ist ein politisches Instrument im Falle einer akuten Entwicklung, die rasches Handeln erfordert. Dieses Instrument darf nicht inflationär verwendet werden.

Dauerhafte Probleme mit der Menschenrechtslage in einem bestimmten Land können damit nicht gelöst werden. Dazu ist das Asylrecht das richtige Instrument.

Die FDP lehnt daher den Antrag der Linkspartei ab.

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