Rede 11.05.2006 - Digitalfunk
DigitalfunkErste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS-Gesetz - BDBOSG)
> Drucksache 16/1364 < Debatte, ½ Stunde FDP – Redezeit 5 Min.
Sperrfrist: Redebeginn
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Alter Wein in neuen Schläuchen ist nicht besser.
Auch in der neuen Initiative der Bundesregierung bleibt die FDP bei ihrer Kritik an der geplanten Einrichtung der Bundesanstalt für Digitalfunk.
Es ist für uns nicht ersichtlich, warum die im Gesetzentwurf der Bundesanstalt zugewiesenen Aufgaben nicht ebenso von einem entsprechenden Stab im Bundesinnenministerium erledigt werden könnten.
Wir brauchen nicht eine Vielzahl neuer Dienstposten, sondern eine effiziente Ausgestaltung der Digitalfunk-Einführung.
Die Kosten für eine Bundesanstalt von wenigstens 3 Mio. Euro jährlich sind überflüssig.
Auch teilen wir nicht den Optimismus, dass die zusätzlichen Personalkosten mit dem Wegfall von Planstellen im BMI finanziert werden können.
Die Erfahrung mit der Gründung neuer Behörden spricht eindeutig dagegen.
Die Steuerung der Digitalfunkeinführung kann sehr gut in Zusammenarbeit mit Privatunternehmen erfolgen – das ist besser als jede neue Behörde.
Als Vergabestelle ist die geplante Bundesanstalt für den Digitalfunk nur eine weitere Behörde, die sich mit der Beschaffung beschäftigen soll.
Gerade im Beschaffungswesen der Bundesregierung sind noch erhebliche Effizienzpotentiale auszumachen.
Allein das Beschaffungsamt des BMI ist mit 211,5 Stellen ausgestattet. Das sollte doch genügen.
Es ist schon bezeichnend, wenn die Bundesregierung mitten in den Haushaltsplanberatungen in Zeiten knapper Kassen hier falsche Zeichen setzt.
Die neue Bundesregierung nimmt die dringend notwendige Einführung der digitalen Funktechnik für die BOS zum Anlass, mit nachhaltiger Wirkung das Geld der Steuerzahler zum Fenster hinauszuwerfen.
Meine Damen und Herren,
Das Scheitern des ersten Anlaufs der rotgrünen Koalition, eine solche Bundesanstalt einzurichten, hat zwar durchaus einen Lerneffekt gebracht. Die Verbesserungen im Gesetzentwurf gegenüber dem aus der vergangenen Wahlperiode haben aber wenig Bedeutung angesichts der grundsätzlichen Schieflage des ganzen Projektes.
Aber auch im Detail ist der Gesetzentwurf so jedenfalls nicht zustimmungsfähig.
Das Herzstück des Gesetzes ist das Verwaltungsabkommen von Bund und Ländern. Dieses ist eben heute unterzeichnet worden. Wie wir Abgeordneten darüber informiert worden sind, ist kein Zeugnis von parlamentarischer Gesinnung.
So wäre eine Zustimmung zu dem Gesetz ein Blankoscheck für die Regierung. Alle Kolleginnen und Kollegen, die den Kontrollauftrag des Parlaments ernst nehmen, können einer solchen Blanko-Ermächtigung nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren,
Die eigentümlichen Modalitäten der Ausschreibung für die Einführung des Digitalfunks, die sinnigerweise zu einem einzigen verbleibenden Bieter geführt haben, sind – um es vorsichtig auszudrücken – dabei ähnlich ungewöhnlich, wie die vorgesehene Bundesanstalt.
Die Finanzierung des gesamten Projekts für den Bund – bei einem Bieter ist die Auswahl ja eher gering –, aber auch die Finanzierungsbedingungen für jedes einzelne Bundesland geraten so aus dem Blick.
Haben denn der Bund und vor allem die Länder schon jetzt einen klaren Überblick über die dauerhaften Folgekosten?
Wer trägt z.B. die Kosten der Weiterentwicklung?
Da nach alldem, was man in der Öffentlichkeit erfährt, das Vergabeverfahren rechtlich – vorsichtig gesagt – bedenklich ist, wächst mein Verständnis für die, die nach einem sicheren Neustart für das Projekt rufen.
Denn wir sollten schnellstmöglich die beste Technik in Deutschland umsetzen.
Dies ist in Gefahr durch rechtliche und technische Risiken, fehlende politische Grundlagen und unübersehbare finanzielle Fragen.
Eine neue Ausschreibung könnte bei größerer Technikoffenheit möglicherweise nicht nur die Kosten für den BOS-Digitalfunk reduzieren, sondern die Einführung sogar noch beschleunigen.
Es wäre eine Schande, wenn wir nun noch länger auf die Einführung des Digitalfunks warten müssten.
Meine Damen und Herren,
Wir haben schwerwiegende Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf, den Umgang mit dem Parlament und vor allem die Art und Weise, wie die Bundesregierung die schnellstmögliche Einführung des Digitalfunks durch mögliches Missmanagement insgesamt riskiert.