Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rede 13.05.2009 - Informationsfreiheitsgesetz

-     Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Informationsfreiheitsgesetz konsequent weiter entwickeln
> Drucksache 16/10880 <

-    Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes verbessern
> Drucksache 16/8893 < 

Anrede,

das Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes feierte zum Jahreswechsel sein dreijähriges Jubiläum. Auch wenn das Gesetz damit noch nicht ohne weiteres als erwachsen angesehen werden kann, sollte man doch annehmen dürfen, dass sich mit zunehmender Geltungsdauer auch die Zahl der Auskunftsersuchen signifikant erhöht haben sollte. Diese Erwartungshaltung teilt jedenfalls auch der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in seinem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007.

Die Zahlen sprechen jedoch eine andere Sprache. Ausweislich der Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage meines Kollegen Dr. Volker Wissing vom Dezember des vergangenen Jahres ist die Anzahl der gestellten Anträge auf Auskunft sogar rückläufig. So gingen im ersten Halbjahr des Jahres 2008 gerade einmal 987 Auskunftsersuchen bei den Behörden des Bundes ein. Gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl ist das ein Anteil von 0,0012 %.

Man kann es dem Bürger auch gar nicht verdenken, nicht mehr Anträge auf Auskunft zu stellen. Die Bürger müssen sich nicht selten schlicht veräppelt vorkommen, wenn ihre Auskunftsersuchen regelmäßig mehr oder weniger pauschal und ohne konkrete Begründung abgelehnt werden. Dieses Phänomen ist ausweislich des bereits genannten Tätigkeitsberichtes insbesondere bei Auskunftsersuchen in Bezug auf Verträge mit der öffentlichen Hand zu beobachten. Trotz einer im Einzelfall angezeigten Darlegungs- und Prüfungspflicht, wird nicht selten unter Verweis auf § 6 Abs. 2 des IFG ein Auskunftsersuchen wegen des Vorliegens von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgelehnt. Eine solche Handhabung von Bürgerechten ist jedoch nicht im Sinne des Erfinders.

Im Gegenteil. Ausgangspunkt jeder Abwägung muss sein, dass grundsätzlich ein Auskunftsanspruch der Bürgerinnen und Bürger besteht. So sagt es im Übrigen auch das Gesetz. Nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 des IFG soll jedem Bürger ein voraussetzungsloser Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden. Allein wenn die Voraussetzungen der insoweit eng, ich betone eng auszulegenden Ausnahmetatbestände vorliegen, ist das Zurückweisen eines Auskunftsersuchens gerechtfertigt. Die derzeitige Praxis im Umgang mit Auskunftsersuchen führt jedoch nicht selten dazu, dass dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis zu Lasten des Bürgers gekippt wird.

Anrede,

aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist völlig klar, dass die unausgegorene Regelung des § 6 Abs. 2 IFG nicht die einzige Baustelle im Informationsfreiheitsgesetz ist, die dringend angegangen werden muss. Als zweiten Punkt, haben wir in unserem Antrag die in weiten Teilen mangelhaft ausgestaltete Zusammenarbeit mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angemahnt. Nur um uns das noch mal ins Gedächtnis zu rufen: § 24 Abs. 4 des Bundesdatenschutzgesetzes normiert in Verbindung mit § 12 Abs. 3 des Informationsfreiheitsgesetzes die Pflicht, den BfDI zu unterstützen und auf Fragen Auskünfte zu erteilen. Es handelt sich um einen gesetzlichen Auftrag, der nicht durch Referenten, Referats- oder Behördenleiter unterminiert werden darf.

Wer sich aber mit dem Tätigkeitsbericht des BfDI etwas genauer befasst, gewinnt leider nur allzu schnell den Eindruck, dass Auskunftsersuchen der Bürger allenfalls als lästiges Beiwerk zum Tagesgeschehen angesehen werden. Vielleicht sollten die Entscheidungsträger in den Behörden einfach wieder einmal einen Blick in das Grundgesetz riskieren. Dort steht in Art. 20 Abs. 2 nämlich nicht etwa drin, dass alle Staatsgewalt von den Behörden ausgeht. Eine derartige Sicht der Dinge lässt sich aber zuweilen vermuten, wenn man sich den Umgang mit Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger anschaut. Es kann nicht angehen, dass man mal eben so über den Daumen peilt, ob die beantragte Auskunft erteilt wird oder nicht. Es kann auch nicht angehen, dass man Auskunftsersuchen schlicht unter Verweis auf die gängige Verwaltungspraxis ablehnt. Dass etwas ständiger Übung entspricht, meine Damen und Herren, heißt noch lange nicht, dass es auch Recht und Gesetz entspricht.

Anrede,

auf Seite 10 des besagten Tätigkeitsberichtes spricht der BfDI vom Zitat: „… langen Weg zur Informationsfreiheit“. Augenscheinlich ist dieser Weg noch längst nicht zu Ende beschritten.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu wissen, was in den Behörden so vor sich geht. Und das ist aus unserer Sicht auch gut so. Neben der erst kürzlich in diesem Hause debattierten Forderung der Oppositionsparteien, mehr Elemente direkter Demokratie im Grundgesetz zu verankern, eröffnet nach unserer Auffassung gerade auch das Informationsfreiheitsgesetz eine gute Möglichkeit, dem einzelnen Bürger staatliches Handeln näher zu bringen und dadurch für mehr Eigenverantwortung und Partizipation zu gewinnen. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Wahlen in diesem Jahr, wäre dies ein Zeichen, ein Signal an den Bürger, dass nur er die Geschicke in der Hand hält. Und damit komme ich zum Schluss…

Wir brauchen mehr Werbung für das IFG und eine verlässliche Richtschnur für den Bürger, ob sein Auskunftsersuchen Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Der Antrag der FDP trägt dieser Zielsetzung nach klaren und transparenten Regelungen Rechnung. Insoweit bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Vielen Dank.
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