Rede 13.11.2008 - Staatsangehörigkeitsgesetz
TOP 41 - Datum: 13.11.2008
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
> Drucksachen 16/10528, 16/10695 <
- Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)
> Drucksache 16/5107 <
- Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes
> Drucksache 16/2650, 16/… <
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss)
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Einbürgerungen erleichtern - Ausgrenzungen ausschließen
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Klare Grenzen für die Rücknahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen
> Drucksachen 16/1770, 16/9165, 16/9654, 16/… <
Anrede,
Die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde, bedarf nach jüngstem Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes eines eigenen Gesetzes. Die Verwaltungsvorschriften, die seit Gründung der Bundesrepublik dazu angewandt wurden, reichen demnach nicht mehr aus.
Eine eigengesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit. Soweit begrüßt die FDP ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Das sensible und wichtige Thema Staatsangehörigkeit muß verläßlich und durchschaubar ausgestaltet sein.
Das Staatsbewußtsein von nicht schulpflichtigen Kindern scheint mir nicht geeignet, darauf wesentliche Rechtsfolgen zu gründen. Die Begründung, sie hätten ein eigenes Bewußtsein ihrer Staatsangehörigkeit entwickelt, ist m.E. fragwürdig.
Es ist dennoch sinnvoll, Kindern ab fünf Jahren einen eigenen Staatsangehörigkeitsrechtsschutz zu gewähren. Für diese Regelung spricht, ist, daß die betroffenen Kinder nicht unter den Rechtsvergehen ihrer Eltern leiden sollten.
Die Frist von fünf Jahren, die die Bundesregierung den Behörden zum Nachweis der unrechtmäßig erworbenen Staatsangehörigkeit setzen will und die das Verfassungsgericht vorgeben zu müssen glaubt, scheint mir reichlich kurz zu sein.
So kann vermutlich kaum wirksam verhindert werden, daß eine verlockende Ziellinie in Aussicht gestellt wird, die Betrügern oder Bestechern Erfolg garantiert. Doch die Vorgaben des obersten Gerichts sind umzusetzen.
Daß, wie die Bundesregierung vorschlägt, die Regelung auch rückwirkend geltend soll, erscheint nach den stattgehabten Beratungen als weniger schlüssig.
Da das Bundesverfassungsgericht für zurückliegende Fälle durchaus zur Bestätigung von Rücknahmeentscheidungen gekommen ist, scheint es mir rechtsstaatlich sauberer, die Wirkung des Gesetzes sich nur ex nunc entfalten zu lassen.
Eine eigenständige Strafbarkeit für die Erschleichung der Einbürgerung ist sinnvoll – aber die Strafbewehrung des Sachverhaltes ist bereits ausreichend gegeben. Zudem läßt der Regierungsentwurf die notwendige Präzision vermissen. Der verweis auf das Bundesvertriebenengesetz ist in diesem Zusammenhang sachlich nicht nachvollziehbar.
Grüne und Linke ergehen sich in ihren Anträgen in Vorschlägen, wie die deutsche Staatsangehörigkeit leichter erworben werden können soll. Das soll sozusagen billiger gemacht werden, mit anderen Worten: Die deutsche Staatsangehörigkeit soll entwertet werden.
Besonders die Linke ist ja stets bemüht, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möglichst zu verramschen.
Linke und Grüne fordern einträchtig die Abschaffung des Optionsmodells.
Die FDP hat dieses Modell seinerzeit vorgeschlagen.
Aber nicht nur deshalb lehnen wir diese Vorstöße ab.
Vielmehr hat es überhaupt keinen Sinn, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung es noch keinerlei verwertbare Daten gibt.
Wir sollten erst einmal die Wirkung des bestehenden Rechts hinreichend lange beobachten, statt ideologisch an der Gesetzgebung herumzuschrauben.
Es ist einfach sinnvoll, erst einmal Erfahrungsberichte abzuwarten, wie sich diese Regelung auswirkt.
Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der Linken nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden.
Sie halten auch die Mehrstaatigkeit für hinnehmbar. Ausgerechnet in Form der Staatsangehörigkeit sollen emotionale Bindungen ans Herkunftsland eines Migranten beibehalten werden können, und deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit zusätzlich möglich sein.
Diese Stärkung von emotionalen Herkunftsbindungen durch doppelte Staatsangehörigkeit ist kontraproduktiv.
Es ist bezeichnend, daß die Linke die emotionalen Bindungen an das Zielland konsequent vernachlässigt.
Tatsächlich ist das Umgekehrte notwendig: Migranten müssen sich der Realität stellen. Integration in die deutsche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft integriert, dazu steht und auch emotional daran bindet.
Doppelstaatsangehörigkeit verhindert die Klärung der eigenen Loyalität und damit Identität, die für eine erfolgreiche Integration Voraussetzung ist. Deshalb sind die Probleme der doppelten Staatsangehörigkeit, außer in Sonderfällen, z.B. bei Kindern aus binationalen Ehen, nicht so einfach vom Tisch zu wischen.
Sie behindert die Integration, wenn Migranten mit Doppelstaatsangehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleichzeitig politisch und kulturell zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, daß dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtlichen Status.
Die Staatsangehörigkeit sollte für Migranten genauso eindeutig entschieden sein, wie für geborene Mitbürger. Es ist schon zu fragen, warum Migranten diesbezüglich gegenüber den geborenen Deutschen privilegiert werden sollen. Daß Grüne und Linke diese Frage nicht stellen, heißt nicht, daß die Menschen in diesem Land sie nicht stellen.
Grüne und vor allem Linke ignorieren vorsätzlich, daß erfolgreiche Zuwanderungsländer wie die USA sehr wohl von ihren Neubürgern ein klares und ausschließliches Bekenntnis zu ihrem neuen Staat fordern.
Die USA verlangen beispielsweise in ihrem Einbürgerungseid einen unmißverständlichen und nachdrücklichen Loyalitätsschwur der Neubürger, und zugleich eine explizite Absage an bisherige staatsbürgerschaftliche Loyalitäten.
Nur so kann nach US-Auffassung sowohl dem Neubürger als auch den Alteingesessenen das Gefühl vermittelt werden, jetzt zur neuen Staatsgesellschaft wirklich dazuzugehören.
Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das allerdings wäre kontraproduktiv und hilft auf dem Weg zu wirklicher Integration von Migranten in unsere Gesellschaft nicht weiter.
Die Vorschläge der Linken würden den bisherigen Grundfehler deutscher Zuwanderungs- und Integrationspolitik verschärfen. Dieser Fehler ist, so zu tun, als gäbe es keine Anforderungen und keine Werte in der deutschen Gesellschaft, die zu bewältigen, zu beherzigen oder abzuverlangen sind.
Die Linken haben die Diskussion der letzten fünf Jahre zum Thema "Toleranz durch Wegschauen" verschlafen und wollen blind den Weg forcieren, der überhaupt erst in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und anderswo die Integrationsprobleme verursacht hat.
Die FDP lehnt solche Anträge ab.