Rede 14.04.2011 - Visakodex
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs einesGesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den Visakodex
> Drucksache 17
Anrede,
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung einiger wichtiger Richtlinien im Bereich des Ausländer- und Aufenthaltsrechts, insbesondere die Rückführungs- und die Sanktionsrichtlinie sind hier zu nennen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat die Rückführungsrichtlinie begrüßt. Anders als z.B. die Kollegen von der LINKEN sehen wir hier einen großen Fortschritt: erstmals gibt es innerhalb Europas gleiche Mindeststandards im Bereich der Rückführung. Reflexartig wird die Richtlinie verteufelt. Aber sie ist ein großer Forschritt für die Betroffenen. Und das ist entscheidend - nicht die politische Polemik der LINKEN.
Die Rückführungs-RL hätte bereits zum Ende letzten Jahres umgesetzt werden müssen. Die sorgfältige Abstimmung des Gesetzentwurfes innerhalb des BMI, mit den anderen Ressorts und insbesondere auch die intensive Beteiligung der Verbände zeigt, dass die Bundesregierung große Sensibilität in diesem Themenbereich zeigt. Dies ist auch richtig: Gerade die Abschiebungshaft greift tief in Grundrechte ein, und muss daher besonders austariert werden. Für die FDP-Bundestagsfraktion war immer wichtig, dass diese nur letztes Mittel sein kann und sein darf. Aus unserer Überzeugung wurde bei dem Gesetzentwurf dieser Haltung Rechnung getragen.
Die Koalitionsfraktionen haben sich entschieden den Gesetzentwurf parallel einzubringen, da die Frist zur Umsetzung bereits verstrichen ist. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen besonders sorgfältigen Abwägens sollte der Bundesregierung nicht aufgebürdet werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Gesetzentwurf in dieser Form verbleiben muss. Sicherlich wird es dazu eine Anhörung im Innenausschuss geben, die meiner Ansicht nach so bald wie möglich stattfinden sollte, damit wir das Gesetzesvorhaben noch vor der Sommerpause abschliessen können.
Lassen Sie mich auf einige Punkte eingehen, die aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion im Rahmen des Gesetzentwurfes nochmals näher zu betrachten sind:
Das Kindeswohl muss Priorität haben. Der Gesetzentwurf ist in Bezug auf die Abschiebungshaft bei Minderjährigen diesem Punkt sehr ausgewogen. Allerdings gibt es doch Stellen, an denen Kritik insbesondere von Kirchen erhoben wird. Hier wird zu klären sein, ob eventuell klarere Formulierungen hilfreich sein könnten, um auch das Anliegen der Regierungskoalition, das Kindeswohl prioritär zur Geltung zu bringen, vollumfänglich zu gewährleisten.
Das Kindeswohl ist für die schwarz-gelbe Koalition zentral: dies zeigt sich bereits in der Rücknahme des Vorbehalts zur Kinderrechtskonvention. Keine Vorgängerkoalition hatte dies zustande gebracht. Mit der Rücknahme des Vorbehalts kann selbstverständlich der Einsatz für das Kindeswohl noch nicht abgeschlossen sein: vielmehr muss der Gesetzgeber bei allen Rechtsakten darauf achten, dass dieses entsprechend Maßstab ist.
Abschiebungen sind im Ausländerrecht notwendig; die Abschiebungshaft ist aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion auch notwendiges Mittel zur Durchsetzung des Ausländerrechts. Allerdings muss man bei einem derart sensiblen Bereich als Gesetzgeber und als Vollziehende möglichst alles unternehmen, um für eine angemessene Durchführung, Transparenz und Akzeptanz zu sorgen.
Der Vorschlag insbesondere der Kirchen, die Abschiebebeobachtung als Möglichkeit ins Gesetz aufzunehmen, halte ich aus diesem Grund durchaus für überlegenswert. Diese ist bereits erprobt, und hat sich bewährt. Wir müssen dabei zum Einen an die Betroffenen denken, für die die Abschiebebeobachtung zur Beruhigung beitragen kann. Zum Andern aber auch an diejenigen, die die Abschiebung durchzuführen haben: diese werden oftmals in der Öffentlichkeit vollkommen zu Unrecht verunglimpft. Gerade für diese kann die Abschiebebeobachtung auch helfen.
Dass nun explizit vorgesehen ist, dass Abschiebehäftlinge in separaten Einrichtungen untergebracht werden sollen, begrüßt die FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Die Unterbringung in normalen Gefängnissen kann grundsätzlich nicht hingenommen werden.
Die Umsetzung der Rückführungsrichtlinie ist für uns auch Anlass, das Vorhaben im Koalitionsvertrag, die Abschiebehaftbedingungen zu evaluieren, anzugehen.
Wir möchten auch die sozialrechtlichen Vorschriften, die beim Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz nicht mehr untergebracht werden konnten, nun einflechten.
Uns liegt des weiteren noch ein Vorhaben des Koalitionsvertrages am Herzen.
Dort ist Folgendes vereinbart: „Wir werden die aufenthaltsgesetzlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen dahingehend ändern, dass der Schulbesuch von Kindern ermöglicht wird.“
Es ist ein humanitärer Fortschritt, wenn wir die aufenthaltsrechtlichen Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen ändern, um den Schulbesuch von Kindern zu gewährleisten. Bildung ist die Basis für gesellschaftliche Integration und persönlichen Erfolg.
Wir werden in den kommenden Wochen in der Koalition über diese und weitere Änderungen verhandeln. Die Anhörungsergebnisse sollen ebenso Grundlage für die weiteren Überlegungen sein.
Ich bin mir sicher, angesichts der erfolgreichen Verhandlungen innerhalb der Koalition u.a. zum Zwangsheiratsbekämpfungsgesetz, dass wir auch hier wichtige Weichenstellungen erreichen werden.
Um die illegale Beschäftigung von Ausländern zu verhindern beziehungsweise zu sanktionieren, fordert die Sanktionsrichtlinie im Wesentlichen die Ausdehnung der Arbeitgeberhaftung auf Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer, erhöhte Nachweispflichten für Arbeitgeber und die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen.
Darüber hinaus ist ein befristeter Aufenthaltstitel für Opfer illegaler Beschäftigung einzuführen, um ihre Mitwirkung als Zeugen im Strafverfahren zu ermöglichen.
Wegen einiger Regelungen des Visakodex (insbesondere zur Erforderlichkeit der Begründung von Visumsversagungen sowie zur Anfechtbarkeit der Visumsversagung) sind im Wesentlichen Anpassungen der Form- und Verfahrensvor-schriften des Aufenthaltsgesetzes notwendig.
Im Zusammenhang mit den genannten Anpassungen an europäische Rechtsakte werden zur Klarstellung und zur Bereinigung von Unstimmigkeiten technische und redaktionelle Anpassungen aufenthaltsrechtlicher Vorschriften vorgenommen, die sich auf unterschiedliche Regelungsbereiche des Aufenthaltsgesetzes, das AZR-Gesetz, die Aufenthaltsverordnung und die AZRG-Durchführungsverordnung erstrecken.
Deutschland verändert sich. Die neue Bundesregierung wird diese Veränderung gestalten - ohne Ideologie und vorurteilsfrei.
Migration und Integration stellen Deutschland vor neue Herausforderungen. Sie bieten aber auch neue Chancen. Die Koalition hat sich auf eine konsequente Steuerung der Zuwanderung nach Deutschland und eine aktive Integrationspolitik geeinigt.
Wir wollen eine neue Kultur des Willkommens, die nicht falsche Versprechungen auf Kosten anderer Leute macht, sondern Chancen und Perspektiven eröffnet:
für die, die nicht nur „territorial“ nach Deutschland kommen, sondern auch mit ihrer Kultur in unserem Land, sowie unserer Gesellschaft mit ihren Grundwerten ankommen wollen.
Wir halten es nicht, wie die Grünen oder Linken, für unzumutbar, deutsch zu lernen, wir halten Zuwanderer nicht für bemitleidenswerte und unfähige Menschen, denen nur mit Nachsicht oder Sozialhilfe begegnet werden kann, und die auf Generationen hinaus mit dem Unwort „Migrationshintergrund“ stigmatisiert werden sollen.
Wir meinen, dass hier endlich ein Umdenken erfolgen muss: Statt der Unkultur eines auf Dauer erniedrigenden Mitleids und des Verzichts auf Integrationsforderungen muss Deutschland in der Integrationspolitik endlich positiv denken:
Wir brauchen eine Kultur der Anerkennung für diejenigen, die das geschafft haben. Wir halten integrierte Zuwanderer mit ihren Erfahrungen für eine große Bereicherung unserer Gesellschaft, wir beglückwünschen diejenigen, die sich erfolgreich integriert haben. Sie können stolz auf Ihre Leistung sein, und wir sind dankbar und stolz, daß sie sich für Deutschland entschieden haben.