Rede 14.05.2009 - THW-Helfergesetz
Datum: 14.5.2009Tagesordnungspunkt: 30
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines
Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
> Drucksache 16/12854, 16/… <
Anrede,
Die FDP ist überzeugt: die ehrenamtlichen und die professionellen Helferinnen von THW und Feuerwehren, von Rettungsdiensten, DLRG und anderen Hilfsorganisationen leisten ausgezeichnete Arbeit. Sie müssen deutlich mehr gewürdigt und unterstützt werden, als es bisher der Fall war.
Effiziente Strukturen, einfache Entscheidungswege, an Risiken ausgerichtete Reaktionsmöglichkeiten helfen auch und gerade denjenigen, die selbst schnell helfen wollen.
Die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz sind sehr groß. Deshalb ist es gut, daß den Helferinen und Helfern im THW endlich mehr Rechtssicherheit für ihre verantwortungsvolle Aufgabe eingeräumt wird.
Dem THW werden im vorliegenden Gesetzentwurf Befugnisse zuteil, die einen erfolgreichen Einsatz sicherstellen sollen.
Dem THW werden nun die gleichen Befugnisse eingeräumt, wie den anerkannten privaten Hilfsorganisationen. Auch die Landesgesetze für Feuerwehren und Hilfsorganisationen erhalten ähnliche Befugnisse.
Die FDP unterstützt also das vorliegende Gesetz. Wir weisen aber auf die immer noch offenen grundlegenden fragen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland hin.
Naturkatastrophen und Großunfälle machen nicht an Ländergrenzen halt. Überregionale Stromausfälle wie vor einigen Jahren im Münsterland oder verursacht durch die Ems-Durchfahrt eines großen Schiffneubaus, Pandemien wie etwa die Vogelgrippe, oder von bestimmten Gruppen ausgehende Gefahren, etwa durch Organisierte Kriminalität oder terroristische Aktivitäten, erfordern ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept.
Hierfür ist ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem am besten geeignet - mit allein am Schadensausmaß und an den schnellsten und besten Reaktionsmöglichkeiten ausgerichteten, klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Unglücksfällen ist eine der grundlegenden Aufgaben des Staates.
Das kürzlich verabschiedete Zivilschutzgesetz war überfällig, aber erscheint nicht als ausreichend. Neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind nicht allein mit tagespolitischen Aktivitäten zu beantworten. Der Bund muß im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen und darf sich nicht aus der Fläche zurückziehen.
Der Bundesrechnungshof hat wiederholt die Bundesfinanzierung kritisiert. Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Eine Nachjustierung ist dringend erforderlich.
Es ist befremdlich, daß Innenminister Schäuble dem Bundeswehreinsatz im Innern Tür und Tor öffnen will, aber sich einer zeitgemäßen Neudefinition der grundgesetzlichen Bevölkerungsschutz-Kompetenzen verweigert. Es gilt aber, die zivilen Kräfte zu stärken.
Die bestehende Zweiteilung in den Zivilschutz im Verteidigungsfall und den Katastrophenschutz im Frieden ist überholt und macht aus Sicht der meisten Experten so keinen Sinn mehr.
Die bislang praktizierte Zuweisung von Zuständigkeiten nach der Schadensursache wird der Lage nicht länger gerecht. Zum Zeitpunkt einer notwendigen Gefahrenabwehr kann nicht die Ursachenforschung höchste Priorität haben, um Zuständigkeitsfragen zu klären.
Hier muss einfach und schnell anhand des Schadens-Ausmaßes geholfen werden.
Daher ist eine Aufgabenverteilung anzustreben, bei der die Zuständigkeit
- für lokale Schadensereignisse im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Kommunen bzw. beim Land;
- die Zuständigkeit für Großschadensereignisse innerhalb eines Bundeslandes ohne weitere Auswirkungen auf das Bundesgebiet bei den Ländern, und
- die Zuständigkeit für außerordentliche bundesweite Schadenslagen sowie für länderübergreifende Großschadenslagen beim Bund liegt.
Innerhalb dieses Rahmens ist die Ressourcenverantwortung zu regeln, um effektiv und schnellstmöglich helfen zu können.
Deshalb scheint eine grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz unverzichtbar zu sein.
Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Strukturen im Katastrophenschutz mindestens im bisherigen Umfange unbedingt aufrecht zu erhalten. Das ehrenamtliche Engagement ist die bürgerschaftliche Grundlage für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und die tragende personelle Infrastrukturkomponente des Bevölkerungsschutzes.
Gerade im Bereich des THW sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer das Rückgrat der Arbeit für den Bevölkerungsschutz.
Dieses Engagement muß unterstützt und anerkannt werden.