Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 14.06.2007 - Bleiberecht


Bleiberecht

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
> Drucksache 16/5065<
mit u.a. zehn Änderungsanträgen der FDP

Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
> Drucksache 16/3198 <

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Für einen umfassenden Schutz religiös Verfolgter in der Bundesrepublik Deutschland
> Drucksache 16/4487 <

Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Das Aufenthaltsrecht für Hochqualifizierte und Selbständige ändern - Integration maßgeblich verbessern
> Drucksache 16/4609 <

Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Bleiberecht großzügig gestalten - Integration verbessern
> Drucksache 16/4739 <

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt gleichstellen
> Drucksache 16/4907 <

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft für eine grundlegende Wende der europäischen Migrations- und Flüchtlingspolitik nutzen
> Drucksache 16/… <

Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für ein integrationsförderndes, menschenrechtskonformes und humanitär ausgewogenes Ausländerrecht
> Drucksache 16/… <

Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wachstumsbremse Fachkräftemangel beseitigen - Arbeitsmarktzuzug erleichtern
> Drucksache 16/… <

Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Die Welt zu Gast bei Freunden − Für eine offenere Migrations- und Flüchtlingspolitik in Deutschland und in der Europäischen Union
> Drucksachen 16/1199, 16/4039 <

Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Für Humanität und Menschenrechte statt wirtschaftlicher „Nützlichkeit“ als Grundprinzip der Migrationspolitik
Ø Drucksache 16/… <

u.v.a.m.

Anrede,

die Bundesregierung hat im Zuge der Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ein Sammelsurium von Änderungen im Aufenthalts- und Ausländerrecht vorgelegt. Sie gehen zum Teil weit über die Vorgaben der EU hinaus, zum Teil werden aber auch die EU-Richtlinien nicht richtig umgesetzt.

Das vorgelegte Gesetz ist Stückwerk.

Das ist das Ergebnis der Expertenanhörung des Innenausschusses. Der Bundesregierung wurde attestiert: Ein Konzept zur Zuwanderungssteuerung fehlt.

Aber nicht nur das:
Die Koalition hat zudem die Grenzen des verfassungsrechtlich Zulässigen überschritten. Der Gesetzentwurf enthält in § 18, § 27a und § 34a Asylverfahrensgesetz dynamische Verweisungen auf Rechtsvorschriften der Europäischen Union und völkerrechtliche Verträge über die Zuständigkeit für die Prüfung von Asylanträgen.

Diese Verweisungen haben zur Folge, daß nicht nur aktuelle, sondern auch alle zukünftigen Übereinkommen und EU-Rechtsvorschriften
- zur Abweisung an der Grenze,
- zur Unzulässigkeit des Asylantrags oder
- zur Abschiebungsanordnung
gelten sollen, ohne dass ein Parlament zugestimmt hat.

Dadurch unterliegen wichtige Rechtsänderungen nicht mehr der Kontrolle des Deutschen Bundestages. Dies ist nicht demokratisch und schlicht verfassungswidrig. Denn Art. 16 a Abs. 2 Satz 2 GG stellt ausdrücklich den so möglichen Erlaß einer Liste sicherer Drittstaaten unter Parlamentsvorbehalt.

In der Sache birgt sie zudem die Gefahr einer erheblichen Ausweitung der deutschen Drittstaatenregelung.

Die Unionskollegen Grindel und Uhl haben sich erst vorgestern mit Nachdruck gegen eine "Entmachtung des Bundestages" ausgesprochen, als Sie auf die von EU-Kommissar Frattini gemachten Vorschläge zu einer EU-weiten Migrations- und Asylpolitik verwiesen.

Das Verhalten der Union ist paradox.
Mit der Zustimmung zu diesem Gesetz, zu diesen Verweisungen, entmachten Sie selbst den Bundestag!

Vielleicht hätte es genutzt, wenn mehr CDU-Kollegen in der Expertenanhörung genauer zugehört hätten.

Sie haben immerhin die Chance, dieses Problem noch zu heilen - durch Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

Meine Damen und Herren,

Bundespräsident Köhler hat sich letzte Woche ausdrücklich für eine Öffnung des deutschen Ausländerrechts ausgesprochen – zu Recht.

Durch die systematische Gängelung insbesondere junger Menschen, die zu uns kommen, verhindern wir, daß sie ihre Energie und Kraft zum Nutzen unseres ganzen Landes einbringen können.

Die FDP teilt die Auffassung von Horst Köhler, daß unser Land mit Weltoffenheit besser fährt.

Der Bundespräsident hebt - wie die FDP-Fraktion - hervor: Deutschland ist darauf angewiesen, als Standort für ausländische Mitarbeiter, Forscher und Entwickler, sowie Unternehmer attraktiv zu bleiben.

Auch wenn sich die Koalition damit schwer tut: der Arbeitsmarkt ist schon längst international.

Die Einstellung von ausländischen Hochqualifizierten sorgt für weitere Investitionen in Arbeitsplätze und ist für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen essentiell.

Es ist unverständlich, dass ausländische Absolventen deutscher Hochschulen durch das Vorrangprinzip in Deutschland nur schwer eingestellt werden können.

Erst investieren wir in kluge Köpfe und dann sollen unsere Unternehmen sie nicht einstellen dürfen?

Die bürokratischen Hürden für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften generell müssen für Unternehmen deutlich gesenkt werden. Die jetzige Rechtslage benachteiligt gerade kleine und mittelständische Unternehmen massiv.

Die bisherigen Regelungen sind zu bürokratisch und abschreckend, die Einflussmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zu weitgehend und die Hürden für einen Zuzug von ausländischen Selbständigen sind deutlich zu hoch.
Die Regierung vernachlässigt dieses wichtige Thema eklatant.

Schlimmer noch: bei der Arbeitsmigration ist der Bundesinnenminister persönlich offensichtlich orientierungslos.

Einerseits antwortet das Bundesinnenministerium auf eine Große Anfrage der FDP, dass man sich eine Zuwanderungssteuerung, gar ein Punktesystem, vorstellen könne –
in einer Linie mit Peter Müller und Rita Süßmuth.

Kurz danach lehnt der Innenminister dieses auf dem evangelischen Kirchentag ab. Was wollen Sie denn?

Um die Arbeitsmigration sinnvoll zu steuern, hat die FDP hier konkrete Vorschläge gemacht, die auch von den Gewerkschaften und den Unternehmen dringend angemahnt werden.

Wir brauchen eine Zuwanderungssteuerung mit nachvollziehbaren Kriterien.

Meine Damen und Herren,
Integrationspolitik muss werteorientiert sein. Zuwanderer sind zu fördern, aber selbst auch klar gefordert.

Die deutsche Sprache, Demokratie und Rechtsstaat, die Grund- und Menschenrechte sind das für alle geltende Fundament unserer Gesellschaft. Sie sind aber auch eine attraktive Zielsetzung für Integration.

Hier bedarf es sowohl deutlich ausgeweiteter Angebote und Anreize seitens des Staates als auch verständlicher Richtsätze, um ein klares Erwartungsbild an die Migranten aufzuzeigen.

Das Gesetzespaket der Koalition bleibt leider vieles schuldig.

Einzelne Ziele mögen zwar richtig sein. Aber die Bundesregierung setzt viel zu oft auf die falschen Instrumente, vornehmlich auf abschottende Maßnahmen.

Individuelle Aspekte und behördliches Ermessen werden zu wenig berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf ist zuwanderungspolitisches Stückwerk, in vielen Bereichen unausgewogen, schadet unserer Wirtschaft und ist darüber hinaus in entscheidenden Teilen verfassungswidrig.

Die FDP lehnt dieses Gesetzespaket ab.

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