Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 16.10.2008 - Staatsangehörigkeit

Rede im Deutschen Bundestag

von: Hartfrid Wolff MdB
Datum: 16.10.2008
Tagesordnungspunkt: 30

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeits­gesetzes > Drucksache 16/10528<
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Für die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz > Drucksache 16/9165 <
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Klare Grenzen für die Rücknahme und den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit ziehen > Drucksache 16/9654 <

Anrede,

das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung eine Überarbeitung des Staatsangehörigkeitsrechts aufgegeben.

Die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit bedarf demnach, wenn sie durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erworben wurde, eines eigenen Gesetzes. Die üblichen Verwaltungsvorschriften, die seit Gründung der Bundesrepublik dazu angewandt wurden, reichen demnach dazu nicht mehr aus.

Eine eigengesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit. Die FDP begrüßt daher ausdrücklich die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Das sensible und wichtige Thema Staatsangehörigkeit muß verläßlich und durchschaubar ausgestaltet sein.

Es ist sinnvoll, Kindern ab fünf Jahren einen eigenen Staatsangehörigkeitsrechtsschutz zu gewähren.

Zwar ist die Begründung, sie hätten ein eigenes Bewußtsein ihrer Staatsangehörigkeit entwickelt, fragwürdig. Das Staatsbewußtsein von nicht schulpflichtigen Kindern scheint mir nicht geeignet, darauf wesentliche Rechtsfolgen zu gründen.

Was dennoch für die Regelung spricht, ist, daß die betroffenen Kinder nicht unter den Rechtsvergehen ihrer Eltern leiden sollten.

Dagegen ist die Frist von fünf Jahren, die die Bundesregierung den Behörden zum Nachweis der unrechtmäßig erworbenen Staatsangehörigkeit setzen will, sachwidrig.

Mit fünf Jahren ist die Frist, an der die Täuschung der rechtsstaatlichen Behörden mit einer dauerhaften, rechtmäßigen Staatsbürgerschaft belohnt wird, entschieden zu kurz.

Lediglich mit deutlich längeren Fristen, vielleicht angelehnt an die Verjährungsfristen in § 53 II VwVfG, kann wirksam verhindert werden, daß eine verlockende Ziellinie vom Gesetzgeber in Aussicht gestellt wird, die die Betrüger oder Bestecher erreichen können.

Auch die Regelung betreffend Dritter ist problematisch.
Eine Regelung, die synchron zu den anderen Fristen verläuft, erscheint hier vorzugwürdig.

Diskussionswürdig ist die Frage, ob, wie die Bundesregierung vorschlägt, die Regelung auch rückwirkend geltend soll oder erst ab Inkrafttreten des Gesetzes.

Da das Bundesverfassungsgericht für zurückliegende Fälle durchaus zur Bestätigung von solchen Rücknahmeentscheidungen gekommen ist, scheint es mir rechtsstaatlich sauberer, dieses Verfahren so zu belassen und die Wirkung des Gesetzes sich nur ex nunc entfalten zu lassen.

Die Linke, stets bemüht, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit so billig wie möglich zu machen, fordert die Abschaffung des Optionsmodells.

Die FDP hat dieses Modell seinerzeit selbst vorgeschlagen. Aber nicht nur deshalb lehnen wir den Linken-Vorstoß ab.
Es hat überhaupt keinen Sinn, ein Gesetz zu ändern, für dessen Wirkung es noch keinerlei verwertbare Daten gibt.

Statt ideologisch an der Gesetzgebung herumzuschrauben wäre es sinnvoll, doch erst einmal Erfahrungsberichte abzuwarten, wie sich diese Regelung ausgewirkt hat.

Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der Linken nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Sie halten auch die Mehrstaatigkeit für hinnehmbar. Emotionale Bindungen ans Herkunftsland eines Migranten sollen in Form der Staatsangehörigkeit beibehalten werden können und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit möglich sein. Diese betonte Verknüpfung von emotionalen Bindungen und Staatsangehörigkeit ist nur bedingt nachvollziehbar.

Vielmehr ist es notwendig, daß sich auch Migranten der Realität stellen: Integration in die deutsche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft integriert und dazu steht. Doppelstaatsangehörigkeit ist, außer in Sonderfällen, z.B. bei Kindern aus binationalen Ehen, durchaus nicht unproblematisch.

Sie kann die Integration behindern, wenn Migranten mit Doppelstaatsangehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleichzeitig politisch und kulturell zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, daß dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtlichen Status.

Die Staatsangehörigkeit sollte für Migranten genauso eindeutig entschieden sein, wie für geborene Mitbürger.

Die Linken halten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht für wertvoll.

Sie ignorieren auch bewußt, daß erfolgreiche Zuwanderungsländer wie die USA sehr wohl von ihren Neubürgern ein klares und ausschließliches Bekenntnis zu ihrem neuen Staat fordern.

Die USA verlangen beispielsweise in ihrem Einbürgerungseid einen unmißverständlichen und nachdrücklichen Loyalitätsschwur der Neubürger, und zugleich eine Absage an bisherige staatsbürgerschaftliche Loyalitäten.

Nur so kann nach US-Auffassung sowohl dem Neubürger als auch den Alteingesessenen das Gefühl vermittelt werden, jetzt zur neuen Staatsgesellschaft wirklich dazuzugehören.

Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das allerdings wäre kontraproduktiv und hilft auf dem Weg zu wirklicher Integration von Migranten in unsere Gesellschaft nicht weiter.

Die Vorschläge der Linken würden den bisherigen Grundfehler deutscher Zuwanderungs- und Integrationspolitik verschärfen. Dieser Fehler ist die Ignoranz: So zu tun, als gäbe es keine Probleme bei der Integration, und als gäbe es keine Anforderungen und keine Werte in der deutschen Gesellschaft, die zu bewältigen, zu beherzigen oder abzuverlangen sind.

Deutschland hat in seiner Zuwanderungspolitik sich bis heute den Luxus erlaubt, das Gegenteil von dem zu tun, was die erfolgreichen Zuwanderungsländer praktizieren, nämlich Steuerung der Migration durch

-    Berücksichtigung der Qualifikation von Zuwanderern;
-    Berücksichtigung des eigenständigen Erwerb des Lebensunterhalts;
-    Überprüfung der sprachlichen Kompetenz und
-    Verpflichtung auf den neuen Staat und seine Verfassung.

Die Linken haben die Diskussion der letzten fünf Jahre zum Thema "Toleranz durch Wegschauen" verschlafen und wollen blind den Weg forcieren, der überhaupt erst in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und anderswo die Integrationsprobleme verursacht hat.

Die FDP lehnt solche Anträge ab.
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