Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 18.01.2008 - Waffenrecht


Waffengesetz

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Drucksache 16/7717<
Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede,

Die aktuelle Diskussion zum Waffenrecht erscheint mir schräg. Wenn sich die Frage stellt, ob das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muß, dann deshalb, weil das geltende Waffenrecht vereinfacht und verständlicher werden muss.

Daran hat sich leider schon durch die rot-grüne Waffenrechtsreform von 2002 nichts geändert. Im Gegenteil: von Vereinfachung, Rücknahme der Regelungsdichte, Übersichtlichkeit und Lesbarkeit konnte keine Rede sein.

Für die nun vorliegende Novelle hätte ich deshalb erheblich mehr Anstrengungen der Bundesregierung erwartet.

Die amtierende Koalition meint, daß die neue Vorlage neben der Umsetzung internationalen Rechts den Vollzug des Waffengesetzes erleichtern und Unklarheiten und Lücken beseitigen soll.

Die FDP hat jedoch erhebliche Zweifel daran, daß die Bundesregierung ihr selbstgestecktes Ziel erreichen kann. Der unübersichtliche Wust des deutschen Waffenrechts wird nur bedingt geklärt und zum Teil sogar noch unsinniger und unübersichtlicher.

So stellt sich mir die Frage, ob es wirklich sachlich erforderlich ist, die bislang vorgesehenen Kontrollen bei der Verbringung von Schußwaffen ins Ausland nun zu verdoppeln. Bringt dies wirklich neuen Sicherheitsgewinn?

Das gleiche gilt für die neuen Buchführungspflichten. Es ist geradezu possierlich, wie hübsch die Ministerialbeamten jeden einzelnen bürokratischen Zusatzaufwand auf vermeintlich unbedeutenden Größen heruntergerechnet hat.

Tatsächlich bedeutet dies aber eine zusätzliche Belastung für die knapp kalkulierende mittelständische Wirtschaft. Ein solcher Umgang mit Händlern und Herstellern am Standort Deutschland ist eine Zumutung. Wo bleibt darin der klare Sicherheitsgewinn? Wo bleibt der wirtschaftspolitische Sachverstand der Bundesregierung, im Innenministerium?

Darüber hinaus ist die Erweiterung der Kennzeichnungs- und Buchführungsregelungen eindeutig gegen die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer, insbesondere der Jäger, der Sportschützen und der Sammler antiquarischer Waffen gerichtet.

Als Zielgruppe werden nun auch die Erben einer Waffe erneut ins Visier genommen.
Das Erbrecht ist eine grundrechtlich geschützte Position, die nicht einfach über Bord geworfen werden kann. Jede Einschränkung muß wohl überlegt und begründet werden. Diese Begründung vermisse ich aber bei dem geplanten Einbau der Blockiersysteme deutlich.

Besonders bei historischen Waffen von Sammlern ist das doppelt absurd: Erstens wird der kulturhistorische Wert solcher Waffen durch Blockiersysteme herabgesetzt oder gar völlig zerstört. Und zweitens geht von vielen dieser Waffen rein technisch keinerlei Gefahr aus.

Dazu kommt, daß die Kosten für bestimmte Sammlerstücke, bei denen die Blockiersysteme nur individuell handgefertigt werden können, so hoch sein dürften, daß sie an den Wert der Waffe selbst heranreichen.

Welchen Sicherheitsgewinn versprechen Sie sich davon, Besitzer von antiquarischen Waffen derart zu gängeln?
Angesichts des höchst zweifelhaften Sicherheitsgewinns stellt sich nicht nur die Frage nach der Verhältnismäßigkeit, sondern auch die nach dem Respekt vor Eigentum und Freiheit überhaupt. Daß die SPD den gelegentlich vermissen läßt, daran haben wir uns leider gewöhnen müssen. Daß aber die CDU/CSU so unbefangen unbescholtene Bürger mit eigentumsgängelnde Kosten überfährt, stimmt schon bedenklich.

Es hat ja leider schon Tradition, daß Jäger, Sportschützen und Waffensammler mit einem Übermaß an Bürokratie überzogen werden. Dass die CDU/CSU nun so freudig dabei mitmacht, ist mir neu. Ich gehe davon aus, daß die Betroffenen das aufmerksam registrieren.

Meine Damen und Herren,
Ich will es ganz deutlich machen: die FDP ist bereit, ernsthaft darüber zu reden, wenn es darum geht, die Sicherheit der Bürger tatsächlich zu verbessern.
Waffengewalt muss wirksam bekämpft werden.

Doch die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der FDP mitgeteilt, daß nur zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Schußwaffen aus legalem Besitz stammen.

Wenn 97 oder 98 Prozent der Schußwaffen-Straftaten bereits am Waffengesetz vorbei begangen werden, ist das Herumdoktern am Waffengesetz viel zu häufig purer Aktionismus.

Problemlösungen im Bereich der Kriminalität müssen deshalb nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen.

Die FDP wird in den weiteren Beratungen zum Waffenrecht genau beobachten, welche Änderungsvorhaben wirklich der Klarstellung und Vereinfachung dienen, und welche nur der Schikane unbescholtener Bürger.

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