Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rede 18.06.2009 - Vorstandsvergütung

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
Drucksache 16/12278, 16/… <
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der FDP
Professionalität und Effizienz der Aufsichtsräte deutscher Unternehmen verbessern
> Drucksachen 16/10885, 16/… <
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Exzesse bei Managergehältern verhindern
> Drucksachen 16/12112, 16/… <

Anrede!

Freiheit und Verantwortung zusammen zu bringen sind die wesentlichen Herausforderungen unserer Gesellschaft - auch innerhalb der aktuellen wirtschaftlichen Situation. Staatsdirigismus ist der falsche Weg, ist ineffektiv und widerspricht der sozialen Marktwirtschaft.

Es gilt eindeutig, Exzesse, wie sie in der Bankenkrise sichtbar wurden, zukünftig zu verhindern. Es gilt aber auch, an den Grundwerten der sozialen Marktwirtschaft festzuhalten.

Die soziale Marktwirtschaft lebt von der Vertragsfreiheit, lebt von der  Verantwortungsübernahme für unsere Gesellschaft. Jeder, der ein Unternehmen gründet oder ein Unternehmen leitet, hat Verantwortung für seine Mitarbeiter, Vertragspartner und sein Umfeld. Diese Verantwortung gilt es zu stärken.

Deshalb ist der Grundsatz richtig, auch bei Vergütungsstrukturen oder in der Kontrolle der Manager auf nachhaltige, längerfristige Ziele zu setzen. Kurzfristiges, allein am Aktienkurs ausgerichtetes Denken ist ein verfehltes Modell.

Das Bild des verantwortlich Handelnden, des am Eigentümerinteresse ausgerichteten Unternehmenslenkers, wie bei Familienunternehmen, ist zukunftsweisend. Wir brauchen diejenigen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Ihnen darf diese Tätigkeit nicht verbaut werden.

Einige der Ansatzpunkte im Gesetzesentwurf gehen in die richtige Richtung. Doch setzt die CDU-SPD-Koalition zu sehr auf staatliche Eingriffsmechanismen.

Die FDP geht einen anderen Weg. Wir wollen den Eigentümer stärken.

Der Eigentümer, der Anteilseigner eines Unternehmens ist es, der die Vorstandsvergütungen zahlt. Er ist auf eine effiziente Kontrolle des Vorstandes durch den Aufsichtsrat angewiesen, und vor allem auf transparente Vergütungsstrukturen.

Der Gesetzentwurf ist hierzu ernüchternd.

In der gesamten Diskussion muss klar getrennt werden zwischen den Unternehmen, die in letzter Zeit Staatshilfen in Anspruch genommen haben, und den Unternehmen, die nicht zuletzt durch ein gutes Management die Finanz- und Wirtschaftskrise aus eigener Kraft überstehen.

Zu Recht unterliegen Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Staates nach dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz in Anspruch nehmen, besonderen Anforderungen u.a. bei der Vergütung des Personals, der Eigenmittelausstattung und der Ausschüttungspolitik.

Es ist der Öffentlichkeit nicht vermittelbar, dass Banken, die hohe Verluste gemacht haben und sich unter den Schutzschirm des Staates begeben, weiterhin hohe Boni an ihre Mitarbeiter zahlen.

Hohe Gehälter, ein hoher Bonus, hohe Abfindungen trotz Managementfehlern – hier muss im Rahmen des Dienstverhältnisses klar nachjustiert werden. Korrekturen sind erforderlich. Verträge ohne entsprechende Vorgaben sollten der Vergangenheit angehören.

Genau dafür brauchen wir mehr Transparenz und mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten der Eigentümer, der Anteilseigner.
Ihnen gehört die Gesellschaft, sie zahlen die Vergütungen und die Aufwendungen. Sie brauchen mehr Rechte.

Deshalb soll nach Auffassung der FDP die Hauptversammlung zukünftig die Grundsätze der Vergütungsstruktur für die Unternehmensführung, die Leitlinien für Managergehälter bei börsennotierten Unternehmen selbst festsetzen können. Unverbindliche Beschlüsse, wie es die Koalition vorsieht, helfen nicht weiter.

Die Hauptversammlung muss es auch sein, die letztendlich über die Veröffentlichung der Gehälter mit einfacher Mehrheit entscheiden sollte.

Meine Damen und Herren,

Die Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds müssen bereits nach geltendem Recht in einem angemessenen Verhältnis zu seinen Aufgaben und zur Lage der Gesellschaft stehen.

Der Gesetzentwurf der Koalition will nun zusätzlich noch festlegen, dass die „übliche Vergütung“ nicht ohne besondere Gründe überstiegen werden darf. Eine solche „übliche Vergütung“ gibt es nicht.
Gilt hier was in der angloamerikanischen Wirtschaft üblich ist, oder in der chinesischen?
Müssen hier wieder viele Berater beauftragt werden, um die „Üblichkeit“ feststellen zu können?
Diese Vorgabe ist zu unbestimmt.
Klar ist: Es ist nicht die Aufgabe des Staates, zu bestimmen, welche Leistung einer Person für ein Unternehmen wie viel wert ist.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass in Zukunft der gesamte Aufsichtsrat Verantwortung für die Vorstandsgehälter übernehmen muss.

Gerade bei Aktienoptions- und Boni-Modellen sind in der Vergangenheit Fehler gemacht worden, die für Unternehmen z.T. zu unkalkulierbaren Risiken geführt haben. Vergütungsmodelle müssen sich daher stärker am dauerhaften Erfolg des Unternehmens orientieren.

Der Aufsichtsrat ist der Anwalt der Eigentümer. Insofern ist eine Stärkung der Aufsichtsräte richtig;
das Vertrauen in diese internen Kontrolleure muss wachsen. Die Unabhängigkeit und Professionalität der Aufsichtsräte ist dabei entscheidend. Sie müssen die Möglichkeit erhalten, ihr Mandat auch wirksam ausüben zu können.

Deshalb befürwortet die FDP z.B. eine klare Begrenzung der Anzahl der Aufsichtsratsmandate und – für kapitalmarktorientierte Unternehmen – auch eine klare Karenzzeit zwischen einer Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender und einer späteren Tätigkeit im Aufsichtsrat. Interessenskollisionen dürfen nicht auftreten.

Hier ist die Koalition zu weich. Die Ausnahme, wonach die Karenzzeit nicht gelten soll, wenn der Vorschlag von Aktionären mit 25 % der Stimmrechte gemacht wird, dürfte die Regel zur Ausnahme machen. Das Quorum ist so niedrig gewählt, dass diese Regelung vermutlich ins Leere läuft.

Meine Damen und Herren,
Die Haftung der Vorstände von Kapitalgesellschaften ist in Deutschland bereits unmissverständlich geregelt und im internationalen Vergleich sehr weitgehend. Entscheidend ist, dass eventuelle Ansprüche auch tatsächlich geltend gemacht werden. Auch hierfür ist ein unabhängiger, professioneller Aufsichtsrat erforderlich.

Der vorgesehene Selbstbehalt bei der Managerhaftung ist dabei eher ein wirkungsloses Instrument, um die persönliche Haftung zu erhöhen.

Mit dem Corporate Governance Kodex von 2001 ist ein Weg gewählt worden, mit dem flexibel auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden kann. Mit der Entsprechungserklärung in § 161 Aktiengesetz ist eine verbindliche Form gefunden, Transparenz über die Firmenpolitik zu schaffen. Dieses flexible Instrument darf in Zukunft nicht entwertet werden. Leider ist der Weg gerade hierzu aber z.T. durch den Gesetzentwurf schon eingeschlagen worden.

Unter Abwägung all dieser Aspekte bleibt für die FDP nur der Schluss, dass dieser Gesetzentwurf nicht geeignet ist, die erkannten Probleme wirksam anzugehen. In einigen Bereichen geht der Gesetzentwurf deutlich zu weit, in anderen ist er zu zaghaft.

Die Stärkung der Eigentümerrechte, die Stärkung der Unabhängigkeit und die Professionalisierung der Aufsichtsräte sowie die Anerkennung des Corporate Governance-Kodex werden im Koalitionsentwurf vernachlässigt.

Deshalb lehnt die FDP diesen Gesetzentwurf ab.

Portal Liberal | FDP-Bundespartei | FDP-Bundestagsfraktion | my.fdp | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit