Rede 18.06.2009 - Waffenrecht
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs einesVierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
> Drucksache 16/12597 <
Entschließungsantrag der Fraktion der FDP
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
> Drucksache 16/12663, 16/… <
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss)
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Keine Schusswaffen in Privathaushalten - Änderung des Waffenrechts
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbrauch
> Drucksachen 16/12395, 16/12477, 16/… <
Anrede,
Das schockierende Verbrechen von Winnenden und Wendlingen hat, wie einige Jahre zuvor der Amoklauf in Erfurt, bei der Regierungskoalition den bekannten Reflex ausgelöst: Es wird kurzfristig am Waffenrecht herumgedoktert und damit der Bevölkerung vermeintliche Aktivität nachgewiesen
– und für die Sicherheit der Menschen nichts erreicht.
Nicht zuerst die Waffe ist das Problem, sondern der Mensch, der sie einsetzt. Insofern muß die gesellschaftspolitische Frage der Gewalt- bzw. Kriminalprävention vor die Frage der waffenrechtlichen Verschärfungen gestellt werden.
Es ist bezeichnend, dass die Koalition in ihrem eigenen Entschließungsantrag zu Fragen der Gewaltprävention kein Wort findet. Es fehlt offensichtlich die Einsicht, dass vor allem gesellschaftliche Fragen beantwortet werden müssen. Schulsozialarbeit, Elternprojekte, Konfliktberatung für Eltern, Lehrer, Schüler sind Beispiele. Es muß früher und sensibler wahrgenommen werden, wenn Kinder, Schüler oder Freunde sich absondern oder Probleme mit sich tragen. Eltern und Lehrer müssen schnellere und bessere Unterstützungsangebote erhalten.
Als eine der wenigen Präventivmaßnahmen weißt CDU/CSU und SPD in ihrem Entschließungsantrag darauf hin, dass nach ihrer Meinung u.a. Paintball menschenverachtend und letztlich verbotswürdig seien. Das ist schwach und unseriös. Boxen und Fechten sind olympisch, Paintball sei nun menschenverachtend. Eine Logik, die ich nicht verstehe.
Wir brauchen eine Kultur des Hinsehens, wir brauchen mehr Übernahme von Verantwortung untereinander – keine Symbolpolitik der Koalition.
Die wirkliche Auseinandersetzung mit den Ursachen haben CDU/CSU und SPD gemieden. Eine Evaluierung der bisherigen Verschärfungen fand nicht statt.
Stattdessen spielt man mit dem Generalverdacht gegen Sportschützen, Waffensammlern und Jägern. Aus Sicht der FDP ist das nicht gerechtfertigt und kann eine Diskussion um die wirklichen Ursachen gewalttätigen Handelns nicht ersetzen.
Die FDP hält stringente Regeln im deutschen Waffenrecht für wichtig. Nach Auskunft der Bundesregierung stammen allerdings nur 2 bis 3 Prozent aller bei Schußwaffenkriminalität eingesetzten Waffen aus dem vom Waffenrecht erfassten legalen Besitz. Es gilt, die Zahl der illegalen Waffen massiv zu senken.
Deshalb fordert die FDP mit ihrem Antrag, den illegalen Schusswaffenbesitz einzudämmen, indem eine Abgabe illegaler Waffen bis zum Stichtag straffrei gestellt wird.
Die Forderung nach einem zentralen Waffenregister ist Rechtslage der EU und macht auch Sinn.
Allerdings sollten wir ehrlich zugeben: das Waffenregister hätte keine der erschreckenden Straftaten in den vergangenen Monaten verhindert.
Meine Damen und Herren,
Der entscheidende waffenrechtliche Ansatz zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist aus Sicht der FDP die Beseitigung der Vollzugsdefizite. Hier vermissen wir wirksame Konzepte.
Wir brauchen regelmäßige Kontrollen der Aufbewahrung von Waffen. Das bedarf aber einer personell und ggf. materiell besseren Ausstattung der zuständigen Behörden.
Es ist ein Erfolg liberaler Politik, dass der von der Union angedachte Eingriff in Grundrechte abgemildert wurde.
Gleichwohl wird an den anlasslosen, unangemeldeten Kontrollen festgehalten. Dies ist aus Sicht der FDP nicht hinnehmbar. Wie bei der Vorratsdatenspeicherung oder bei der Erhebung von Maut-Daten zur Strafverfolgung wird hier ein Generalverdacht festgeschrieben, der rechtsstaatlich kritisch ist.
Es ist schon bezeichnend, wenn der SPD-Innenminister Hövelmann in der Anhörung erklärt, dass diese unangemeldeten Kontrollen nur bei Personen zum Tragen kommen, bei denen bereits vorher Nachlässigkeiten aufgetreten sind. Weiß er nicht, dass unter diesen Umständen bereits heute Kontrollen möglich sind? Dieser rechtsstaatlich kritische Zugriff ist damit zudem als unnötigt entlarvt.
Hinsichtlich der zusätzlichen biometrischen Sicherungssysteme, die nun per Rechtsverordnung eingeführt werden können, sind viele Fragen nicht nur zur Wirksamkeit nach wie vor offen.
Jedenfalls kann ich keinen zusätzlichen Sicherheitsgewinn durch weitere Sperrsysteme erkennen, wenn die bislang vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden. Was nützt der biometrisch gesicherte Waffenschrank, wenn die Waffe, wie in Winnenden, gar nicht darin aufbewahrt wird?
Doch wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden – was nützt dann eine zusätzliche, kostenträchtige Vorschrift?
Die Anträge von LINKEN und GRÜNEN sind indiskutabel und gehen am Problem vorbei – auch das hat die Sachverständigenanhörung nochmals klar herausgestellt. Die zentrale Lagerung von Waffen schafft zusätzliche Sicherheitsrisiken, das Verbot von Waffen in Privatbesitz fördert die Illegalität.
Das Hauptanliegen der FDP ist stattdessen, wirklich etwas gegen zukünftige Amokläufe zu unternehmen. Das Waffenrecht, das hat die Vergangenheit deutlich gezeigt, ist dazu kaum geeignet. Gewaltprävention und –forschung müssen im Vordergrund stehen.
Wir brauchen einen nachhaltigen Sicherheitsgewinn und keinen waffenrechtlichen Aktionismus.