Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 18.12.2008 - Zivilschutzgesetzänderungsgesetz

Hartfrid Wolff MdB
Datum: 17.12.2008
Tagesordnungspunkt: 22

Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Zivilschutzgesetzes (Zivilschutzgesetzänderungsgesetz - ZSGÄndG)
> Drucksache 16/11338<

Anrede,

der bisherige Dualismus von Zivil- und Katastrophenschutz muss überwunden und die Zuständigkeit klar geregelt werden.

Hierfür ist ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem am besten geeignet - mit allein am Schadensausmaß und an den schnellsten und besten Reaktionsmöglichkeiten ausgerichteten, klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.

Ob der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf diesem Anspruch gerecht wird, muss hinterfragt werden.

Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Unglücksfällen ist eine der grundlegenden Aufgaben des Staates.

Naturkatastrophen und Großunfälle machen nicht an Ländergrenzen halt. Überregionale Stromausfälle wie vor einigen Jahren im Münsterland oder verursacht durch die Ems-Durchfahrt eines großen Schiffneubaus, Pandemien wie etwa die Vogelgrippe, oder von bestimmten Gruppen ausgehende Gefahren, etwa durch Organisierte Kriminalität oder terroristische Aktivitäten, erfordern ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept.

Das neue Zivilschutzgesetz ist überfällig. Neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind nicht allein mit tagespolitischen Aktivitäten zu beantworten. Der Bund muß im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen und darf sich nicht aus der Fläche zurückziehen.

Hier wirkt der Schäuble-IMK-Entwurf halbherzig.

Der Bundesrechnungshof hat wiederholt die Bundesfinanzierung kritisiert. Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Eine Nachjustierung ist dringend erforderlich.

Es ist befremdlich, daß Innenminister Schäuble dem Bundeswehreinsatz im Innern Tür und Tor öffnen will, aber sich einer zeitgemäßen Neudefinition der grundgesetzlichen Bevölkerungsschutz-Kompetenzen verweigert. Es gilt aber, die zivilen Kräfte zu stärken.

Die bestehende Zweiteilung in den Zivilschutz im Verteidigungsfall und den Katastrophenschutz im Frieden ist überholt und macht aus Sicht der meisten Experten so keinen Sinn mehr.

Die bislang praktizierte Zuweisung von Zuständigkeiten nach der Schadensursache wird der Lage nicht länger gerecht. Zum Zeitpunkt einer notwendigen Gefahrenabwehr kann nicht die Ursachenforschung höchste Priorität haben, um Zuständigkeitsfragen zu klären.

Hier muss einfach und schnell anhand des Schadens-Ausmaßes geholfen werden.
Daher ist eine Aufgabenverteilung anzustreben, bei der die Zuständigkeit
- für lokale Schadensereignisse im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Kommunen bzw. beim Land;
- die Zuständigkeit für Großschadensereignisse innerhalb eines Bundeslandes ohne weitere Auswirkungen auf das Bundesgebiet bei den Ländern, und
- die Zuständigkeit für außerordentliche bundesweite Schadenslagen sowie für länderübergreifende Großschadenslagen beim Bund liegt.

Innerhalb dieses Rahmens ist die Ressourcenverantwortung zu regeln, um effektiv und schnellstmöglich helfen zu können.

Ein neues, zeitgemäßes Ausstattungskonzept ist dabei ohne einen schlagkräftigen und wirkungsvollen Beitrag des Bundes nicht denkbar. Die Konzentration des Bundes auf die Bereitstellung von Spezialressourcen für „Sonderlagen“ darf nicht zu einem schleichenden Rückzug des Bundes aus der Fläche führen.

Die Verteilung der Ressourcen hat vielmehr dergestalt zu erfolgen, dass eine zeitnahe Reaktion auf Ereignisse an jedem Ort in Deutschland sichergestellt ist.

Dabei ist die Frage nach der Rechtsgrundlage auch für die Bundesleistungen im Bereich Ausstattung, wie sie vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrechnungshof aufgeworfen worden ist, abschließend und eindeutig zu klären.
In dieser Hinsicht wirft der Gesetzentwurf der Bundesregierung eher Fragen auf, als daß er sie beantwortet.

Deshalb scheint eine grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz unverzichtbar zu sein.

Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Strukturen im Katastrophenschutz mindestens im bisherigen Umfange unbedingt aufrecht zu erhalten. Das ehrenamtliche Engagement ist die bürgerschaftliche Grundlage für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und die tragende personelle Infrastrukturkomponente des Bevölkerungsschutzes.

Anrede,
Die FDP ist überzeugt: die ehrenamtlichen und die professionellen Helferinnen von THW und Feuerwehren, von Rettungsdiensten, DLRG und anderen Hilfsorganisationen leisten ausgezeichnete Arbeit. Sie müssen deutlich mehr gewürdigt und unterstützt werden, als es bisher der Fall war.

Effiziente Strukturen, einfache Entscheidungswege, an Risiken ausgerichtete Reaktionsmöglichkeiten helfen auch und gerade denjenigen, die selbst schnell helfen wollen.

Die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz sind sehr groß. Viele inhaltliche Fragen harren der Beantwortung; den Rahmen hierfür muss ein ausgefeiltes Gesetz schaffen.

Im Kalten Krieg bestanden viele Kapazitäten, die nach 1990 vorschnell seitens des Bundes abgebaut wurden und nicht in dem den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Maße wieder in den Ländern aufgebaut wurden. Das ist ein grobes Versäumnis und zeugt von bundespolitischem Handlungsbedarf.

Auch insofern ist diese Initiative der Bundesregierung zu betrachten.

Im weiteren Beratungsgang muß unter Anhörung von Experten ausgelotet werden, ob der vorgelegte Gesetzentwurf die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein wirklich zukunftsorientiertes Bevölkerungsschutzsystem zu setzen vermag.
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