Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 19.01.2006 - Aufenthaltsgesetz

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Anrede,

Die Integrationsbereitschaft von Migrantinnen und Migranten hängt auch von ihrer persönlichen Perspektive in Deutschland ab.
Wenn ein gesicherter Aufenthaltsstatus fehlt, wird selbst bei einer längeren Aufenthaltsdauer die Motivation für Integrationsbemühungen erschwert.

Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, daß das Problem der Kettenduldungen von nach Deutschland eingewanderten Familien hier wieder thematisiert wird.

Wenn de facto bei lange geduldeten Ausländern eine Abschiebung politisch nicht mehr vertretbar ist, muß dieser Tatsache Rechnung getragen werden.

Die Diskussion um eine Altfallregelung für langjährig Geduldete wurde auch schon im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz in den Jahren 2003 und 2004 geführt.

Die FDP-Bundestagsfraktion war schon damals der Auffassung, daß die unbefriedigende Situation der Betroffenen durch eine vernünftige und unbürokratische Regelung gelöst werden muß.

Der FDP-Entwurf zum Zuwanderungsgesetz enthielt eine Regelung, die mit der jetzt vorliegenden vergleichbar ist.

Wir sind uns in vielen Punkten einig:

Ohne gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang können Zuwanderer sich nicht aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit befreien. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für ökonomische Unabhängigkeit.

Arbeit ist ein entscheidender Integrationsfaktor: Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen. Sie ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies ist auch im Interesse der Gesellschaft als Ganzes.

Deshalb ist es richtig, daß der Antrag eine Aufenthaltserlaubnis vorsieht, die auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Besonderer Handlungsbedarf besteht darin, eine gesicherte Lebensperspektive für in Deutschland aufgewachsene Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die diesbezügliche Härtefallregelung des vorliegenden Antrags begrüßen wir ausdrücklich.

Es kann nicht sein, daß Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland eine Schullaufbahn beginnen, diese nicht abschließen dürfen.
Gerade für ausländische Kinder und Jugendliche muß in Deutschland Zugang zum Bildungssystem bestehen.

Die Grünen gehen in einigen Punkten in ihrem Antrag zu weit. So findet die von uns geforderte Mitwirkungspflicht im Grünen-Vorschlag keine Berücksichtigung.

Das ist bedauerlich, denn es ist unseres Erachtens sehr wohl relevant, daß geduldete Ausländer die Behörden nicht täuschen oder behindern, was ihren aufenthaltsrechtlichen Status anbelangt.

Wir hatten in unserem Vorschlag auch einen seit mindestens 6 Jahren ununterbrochenen Aufenthalt in Deutschland als Bedingung vorgesehen.

Schließlich scheint es uns sinnvoll, auch die Frage nach der Perspektive eines gesicherten Lebensunterhaltes zu stellen.

Unter den Härtefall-Bedingungen des vorliegenden Antrages werfen die Punkte 2 und 3 für uns die Frage auf, inwieweit sie nicht zu unpräzise sind und damit die Regelung zu weit aushöhlen könnten.

Dennoch ist es uns ein ernstes Anliegen, in der Frage der sogenannten "Altfälle" endlich ehrlich den Tatsachen ins Auge zu schauen.

Deshalb stimmt die FDP dem vorliegenden Antrag zu.
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