Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rede 20.01.2011 - Zwangsheirat

         a)    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangs­heirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
> Drucksache 17/4401<    Innenausschuss (f)
     
 
        b)    Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines

Gesetzes für ein erweitertes Rückkehr­recht im Aufenthaltsgesetz
> Drucksache 17/4197 <     Innenausschuss (f)
     
 
        c)    Beratung des Antrags der Frak­tion BÜND­NIS 90/DIE GRÜ­NEN
Opfer von Zwangsverheiratungen wirksam schützen durch bundesgesetzliche Reformen und eine Bund-Länder-Initiative
> Drucksache 17/2491 <     Innenausschuss (f)
     
 
        d)    Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Residenzpflicht abschaffen – Für weitestgehende Frei­zügigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten
> Drucksache 17/3065 <     Innenausschuss (f)
     
 
        e)    Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Menschenrecht auf Freizügigkeit ungeteilt verwirklichen
> Drucksache 17/2325<     Innenausschuss (f)
    
Anrede,

Zwangsheirat ist kein Kavaliersdelikt. Oft hat sie schreckliche Folgen für die Betroffenen.

Die Gleichberechtigung der Frau ist eines der wesentlichen Bestandteile unserer Rechts- und Werteordnung, deren Vermittlung auch eine der entscheidenden Integrationsaufgaben ist. Integration funktioniert nur bei Respekt vor dieser Werteordnung.

In großfamiliären Strukturen mit altertümlichen Bräuchen bestehen zusätzliche Zwangslagen für junge Menschen. Falsche Traditionen oder intolerante kulturelle Konventionen verhindern eine unabhängige Lebensgestaltung – vielfach lebenslänglich.

Zwangsheiraten sind dabei kein Einzelphänomen – auch nicht in Deutschland. Erfahrungen z.B. aus Berlin, aber auch aus Flächenländern wie Baden-Württemberg, zeigen, dass es leider viel zu viele junge Frauen gibt, die in einer Zwangsehe leben müssen.

Der besondere psychische Druck, der auf Mädchen und jungen Frauen in der Zwickmühle zwischen familiärer Solidarität und eigener Selbstbestimmung lastet, ist hier sehr groß.

Auch wenn die Zwangsheirat bereits jetzt im Rahmen der Nötigung strafbar ist, ist den betroffenen Familien meist nicht bewusst, daß elterliche oder geschwisterliche Vorschrift des Ehepartners in der deutschen Rechtsordnung nicht toleriert werden.

Den Eltern und Familienangehörigen muss ausdrücklich die kriminelle Dimension solchen Tuns klar sein. Die selbstbestimmte Lebensgestaltung, die Freiheit, einen Ehepartner selbst aussuchen zu können, braucht den besonderen Schutz eines eigenen Straftatbestandes.

Aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion ist allerdings auch die Verbesserung des Opferschutzes besonders wichtig.

Wir werden eben nicht nur die Täter bestrafen, sondern auch den Opfern wieder eine Perspektivchance geben. Es muss ein eigenständiges Wiederkehr- bzw. Rückkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen geben.
Gerade die Verschleppung in ein fremdes Land verschärft diese Zwangslage noch.

Die bisherige Regelung, wonach der Aufenthaltstitel auch für verschleppte junge Frauen nach sechs Monaten automatisch erlischt, ermöglichte es, diese Zwangslage noch stärker auszunutzen und Frauen jede Fluchtperspektive zu nehmen.

Nachdem das Rückkehrrecht nun schon sehr lange diskutiert wird, und es weder rot-grün noch rot-schwarz gelungen ist, dieses Problem anzupacken, ist es der christlich-liberalen Koalition nun zu verdanken, dieses wichtige Opferschutzrecht für die Betroffenen geschaffen zu haben.

Jetzt erhalten Opfer von Zwangsheirat und Verschleppung wieder eine Chance, sich zu befreien.
Dem dient auch die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufhebung der Ehe.

Der Gesetzentwurf ist ein Signal für eine Abkehr von ideologischer Zuwanderungs- und Integrationspolitik. Die Koalition aus FDP und CDU/CSU geht ohne Scheuklappen die bestehenden Defizite der Integrationspolitik an, um die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser zu nutzen.

Dazu gehört auch, die Grundwerte unserer Rechtsordnung gegenüber Praktiken aus Herkunftsländern durchzusetzen, die mit deutschem Recht nicht vereinbar sind.

Im Zuge dieser Verbesserungen haben wir der Verlängerung der Ehemindestbestandszeit auf drei Jahre zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels zugestimmt.
Das ist auf Kritik bei Opferverbänden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen gestoßen.

Wir nehmen diese Besorgnis sehr ernst und werden auch in Zukunft auf die Wirkung dieser Regelung genau achten. Leider hat die im Jahre 2000 von Rot-Grün durchgesetzte Absenkung der Ehemindestbestandszeit von vier auf zwei Jahren die Möglichkeit für Scheinehen erweitert. Dem will die Koalition entgegensteuern.

Opfern häuslicher Gewalt, die es leider in viel zu großer Anzahl gibt, und die als Argument gegen die Anhebung der Ehemindestbestandszeit angeführt werden, kann durch die Härtefallregelung geholfen werden.

Wir mahnen die Ausländerbehörden zu einer großzügigen Handhabung im Sinne der Opfer.

Wir lockern die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewerber, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung, Ausbildung oder eines Studiums bzw. den Schulbesuch zu erleichtern.
Damit steigern wir die Chancen von jungen Migranten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich in unsere Gesellschaft zu integrieren.

Die Koalition wird durch Fördern und Fordern die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser erschließen. Ziel bleibt, den Zusammenhalt unserer durch Zuwanderer bereicherten Gesellschaft zu stärken.
Portal Liberal | FDP-Bundespartei | FDP-Bundestagsfraktion | my.fdp | Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit