Rede 20.02.2011 - Aufenthaltstitel für Drittstaatenangehörige
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet bis spätestens 21. Mai 2011 den elektronischen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige einzuführen. Dieser Pflicht wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf entsprochen. Angesichts der Probleme bei der Zertifizierung mussten wir den Zeitpunkt des Inkrafttretens für das Gesetz auf den 1. September 2011 verschieben. Die Bundesdruckerei hatte mitgeteilt, dass der Abschluss der Zertifizierung nicht vor Ende Juli 2011 möglich ist. Es hätte keinen Sinn gemacht, für einen derart kurzen Zeitraum noch eine andere Lösung zu suchen.
Verbindlich ist von europäischer Seite vorgeschrieben, entsprechende Karten mit einem Chip auszustatten. Darauf werden neben Daten des Titelinhabers, wie beispielsweise Name und Staatsangehörigkeit, auch ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Vor einigen Wochen hat dies zu einem großen Aufschrei bei der Opposition geführt – und das, obwohl das Vorhaben schon lange bekannt ist. Bereits vor zwei Jahren wurde der entsprechende Beschluss auf europäischer Ebene gefasst. Aber, wie so oft, hat die Opposition vorher keinen Ansatzpunkt für Kritik gefunden. Die Grünen versuchen in ihrem Entschließungsantrag ein großes Fass aufzumachen: keine Umsetzung mit Fingerabdrücken, Neuverhandlung der Richtlinie bis die Fingerabdrücke raus verhandelt sind. Dieses Petitum zeigt nur die Realitätsferne der Grünen und ihre grundsätzliche „Dagegen-Haltung“.
Ich möchte nicht verhehlen, dass die FDP-Bundestagsfraktion seit jeher der Speicherung biometrischer Daten im Pass, im Personalausweis und an anderen Stellen kritisch gegenübersteht. Dabei handelt es sich um sehr sensible Daten.
Allerdings steht jetzt die europäische Vereinbarung; wir müssen sie nun umsetzen. Dies tut der Gesetzentwurf. Die Kritik der Opposition ist daher unangebracht. Von einer Stigmatisierung der Betroffenen, wie dies von der Opposition in der öffentlichen Diskussion dargestellt worden ist, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Auch werden sie nicht, wie behauptet wurde, unter Generalverdacht gestellt.
In der Stellungnahme des Bundesrates wurden bedenkenswerte Aspekte angesprochen: die Herstellungskosten für diesen neuen elektronischen Aufenthaltstitel werden sich erhöhen; der Arbeitsaufwand bei den Ausländerbehörden wird ansteigen.
Insgesamt wird der Belastungsaufwand für die Kommunen steigen. Deshalb haben wir den im Gesetzentwurf vorgesehenen Gebührenrahmen zur Abdeckung der Kosten erhöht. Die Bedenken des Deutschen Städtetages sind dabei in unsere Überlegungen einbezogen worden.
Ein weiteres Wort zu dem Entschließungsantrag der Grünen: diesen lehnen wir – wie bereits angedeutet - selbstverständlich ab. Den Kommunen helfen wir konkret durch die Anhebung der Gebühren. Den Vorschlag der Grünen, die finanzielle Unterstützung von Bundesseite zu prüfen, verbirgt hinter einer vorgetäuschten guten Absicht nur den Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Selbstständigkeit der Kommunen. Diesen lehnen wir ab. Wir bekennen uns zu dieser Selbstständigkeit.
Wir haben überdies dafür gesorgt, dass Schweizer Staatsbürger nach Antrag fakultativ diesen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten können.
Durch dieses Gesetz wird europäisches Recht in nationales umgesetzt.