Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 20.05.2010 - Ehegattennachzug ohne Sprachhürden ermöglichen

Anrede,

Seit der Änderung des Aufenthaltsgesetzes im Jahre 2007 durch die Koalition aus Union und SPD wird von Personen, die ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzuges nach Deutschland beantragen, die Fähigkeit zur Verständigung in deutscher Sprache „auf einfache Art“ verlangt.

In der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben hat sich hinsichtlich des Erwerbs und des Nachweises der erforderlichen Sprachkenntnisse eine Praxis herausgebildet, die die Antragsteller vor zusätzliche, in Einzelfällen unzumutbare Hürden stellt.
 
Dazu gehörte hinsichtlich des Nachweises von Sprachkenntnissen der ausschließliche Verweis auf Kurse und Prüfungen der Goethe-Institute. Zudem waren die deutschen Auslandsvertretungen angewiesen, nur in Ausnahmefällen auch andere Sprachzertifikate als das Sprachzertifikat „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts anzuerkennen.

Die FDP hatte diese Regelung auch deshalb kritisiert: Weder existieren in allen Ländern Goethe-Institute, noch ist es zumutbar, dass Antragsteller bis zu dreimonatige Sprachkurse in hunderten von Kilometern Entfernung von ihrem Wohnort oder sogar in Nachbarländern absolvieren müssen, und somit weder ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können noch über eine ständige Unterkunft verfügen.

Eine regelmäßige Sprachkursteilnahme unter solchen Umständen kann unzumutbar sein. Eine einmalige Teilnahme an einer Sprachstandserhebung kann dagegen durchaus auch bei einem gewissen Aufwand zumutbar sein, weil dadurch die Einreiseerlaubnis für Deutschland im Rahmen des Ehegattennachzugs erworben wird. Deshalb muss es möglich sein, einen entsprechenden Sprachnachweis auch ohne Kursteilnahme zu erbringen, wenn die Sprachkenntnisse auf anderem Wege erworben wurden. Wichtig ist, dass die Sprachliche Qualifikation verlässlich erhoben wurde.

Ein Problem entstand zudem aus der Privilegierung nicht-deutscher EU-Bürger: Unionsbürger müssen keine Sprachkenntnisse vorweisen; auch mögliche Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten benötigen beim Familiennachzug zu in Deutschland lebenden Unionsbürgern keine Sprachkenntnisse. Diese Ungleichbehandlung führt im Ergebnis zu Ehen erster und zweiter Klasse.

Anstatt beim Nachweis der Deutschkenntnisse auf die Staatsangehörigkeit desjenigen abzuheben, der seinen Ehegatten in die Bundesrepublik nachholen möchte, haben wir 2007 vorgeschlagen, im Sinne der Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH auf die Staatsangehörigkeit des nachziehenden Ehegatten abzuheben.

Ebenso fehlt eine allgemeine Härtefallregelung.

In der Koalitionsvereinbarung ist festgelegt, daß der grundsätzliche Ansatz, den Beginn des Spracherwerbs für Ehegatten schon vor Zuzug hierher beginnen zu lassen, sinnvoll ist.

Zuwanderer sind in Deutschland willkommen. Sie sind aber selbst auch klar gefordert. Die deutsche Sprache, die Grund- und Menschenrechte sowie Demokratie und Rechtsstaat sind das für alle geltende Fundament unserer Gesellschaft.

Die Linke will, wie sie auch mit dem vorliegenden Antrag beweist, etwas anderes: Sie will die Abschaffung der Nachzugsregelung. Damit will sie, wie immer in ihren Anträgen zur Migrationspolitik, die Akzeptanz von Ausländern in Deutschland erschweren und die deutsche Gesellschaft desintegrieren, indem sie falsche Erwartungen weckt und statt Engagement nur Anspruchsdenken fördert.

Die FDP hat hingegen mit der Union vereinbart, daß die Probleme, die durch die Nachzugsregelung 2007 entstanden sind, behoben werden sollen.

Wir wollen die Möglichkeiten verbessern, im Ausland deutsch zu lernen, und wir wollen den Sprachnachweis organisatorisch vereinfachen. Dabei soll vor allem das Monopol des Goetheinstituts gelockert werden.

Ein Wort noch zu dem in diesem Zusammenhang stets gemachten Verweis auf Artikel 6 Grundgesetz. Der Schutz der Familie, auf den Artikel 6 GG den Staat verpflichtet, entbindet die zu schützenden Familien nicht von der Pflicht, auf zumutbare Weise Verantwortung für unsere Zivilgesellschaft zu übernehmen. Artikel 6 GG ist von den Vätern und Müttern des GG nie als Freibrief für unkontrollierte und bedingungslose Zuwanderung nach Deutschland gedacht gewesen. Bis heute wird er von der Rechtssprechung auch nicht so interpretiert.

Familiennachzug sollte zudem vor allem bedeuten, daß bei Zuwanderung bestehende Familien bei Integrationsbereitschaft eine Zuzugsmöglichkeit erhalten sollen. Die Kultivierung von desintegrierten Parallelgesellschaften durch systematische und von Großfamilienclans organisierte Verheiratung von Zuwanderern oder Zuwandererkindern mit Partnern aus dem Herkunftsland ist nicht gewollt und mit dem Grundanliegen von Artikel 6 GG nicht vereinbar.

Die Linken verwenden jeden beliebigen Vorgang aus der Zuwanderungspolitik, um einer ungesteuerten Zuwanderung das Wort zu reden. Wachsenden Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme und ansteigende Ausländerfeindlichkeit nehmen die Linken dafür billigend in Kauf

Wir Liberalen haben mit der Union dagegen eine Steuerung der Zuwanderung nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien vereinbart.

Wir wollen eine neue Kultur des Willkommens, die nicht falsche Versprechungen auf Kosten anderer Leute macht, sondern Chancen und Perspektiven eröffnet, für die, die nicht nur „territorial“ nach Deutschland kommen, sondern auch in seiner Sprache und Kultur sowie seiner Gesellschaft mit ihren Grundwerten ankommen wollen, und diejenigen anerkennt, die das geschafft haben.
 
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