Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 21.06.2007 - Waffenrecht


Waffenrecht

Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
> Drucksache 16/1991 <

Anrede,

in der zweiten Juniwoche ermordete in Berlin ein Siebzehnjähriger einen jungen Mann, der ihn wegen Abfallrüpelei zur Rede gestellt hatte.

Der Mord geschah mit einem Messer, das im deutschen Waffenrecht zwar als gefährlich, aber legal eingestuft ist.

In der Folge liegt uns nun hier ein bereits etwas älterer Gesetzentwurf aus dem Bundesrat vor, der die Möglichkeit schaffen soll, das Führen solcher als gefährlich, aber legal eingestufter Waffen in bestimmten Zonen zu verbieten.

Zunächst einmal muß festgestellt werden:

Das geltende deutsche Waffenrecht zählt zu den strengsten der Welt.

Eine umfassende Verschärfung aus Gründen der inneren Sicherheit ist grundsätzlich nicht notwendig. Denn die Sicherheitsprobleme entstehen meist nicht durch die legalen Waffenbesitzer.

Sie werden vielmehr verursacht durch den illegalen Waffenmarkt, der allerdings mit Nachdruck bekämpft werden muß.

Auch im eingangs beschriebenen Fall stellt sich die Frage, wie ein 17jähriger an eine solche Waffen kommen konnte. Sie ist freilich nicht schwer zu beantworten, und die Presse hat dies in den letzten Tagen auch ausführlich getan. Altersgrenzen im Handel sind leicht zu umgehen.

Wenn sich die Frage stellt, ob das bisherige Waffengesetz überhaupt geändert werden muß, dann läßt sich ein triftiger Grund hierfür nach Meinung der FDP allenfalls darin finden, daß das geltende Waffenrecht sehr kompliziert ist.

Daran hat sich leider durch die letzte Waffenrechtsreform der rot-grünen Koalition nichts geändert. Im Gegenteil: von Vereinfachung, Entbürokratisierung, Rücknahme der Regelungsdichte, mehr Übersichtlichkeit und Lesbarkeit konnte keine Rede sein. Die unübersichtlichen Anhänge blieben, und die zahlreichen Verordnungsermächtigungen, die zulassen, wesentliche Fragen am Parlament vorbei zu regeln, kennzeichnen weiterhin das Waffenrecht.

Darüber hinaus war der ursprüngliche Inhalt des Gesetzentwurfs eindeutig gegen die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer, insbesondere der Sportschützen, der Jäger und der Waffensammler gerichtet.

Diese Gruppen sollten mit einem Übermaß an Bürokratie überzogen werden, ohne daß dadurch irgendein nennenswerter Zugewinn für die innere Sicherheit erzielt worden wäre.

Im Oktober 2001 ermächtigte der Europäische Rat die EU-Kommission, im Namen der Mitgliedsländer das UN-Schußwaffenprotokoll zu unterzeichnen. 2006 legte die Kommission einen Entwurf zur Novellierung der Waffenrichtlinie vor. Hierdurch soll der Mißbrauch des Waffenbesitzes bzw. des –gebrauchs stärker eingedämmt und restriktiver behandelt werden.

Freilich ist von einer Novellierung des Waffenrechtes zwar seither viel die Rede gewesen, aber bislang hat die Koalition aus Union und SPD dem Parlament keinen Entwurf vorgelegt.

Insofern begrüßt die FDP den Bundesratsentwurf, obwohl wir noch nicht völlig überzeugt sind, daß das der richtige Weg ist, den Waffenmißbrauch einzudämmen.

Immerhin wird in bestimmten - wohl überwiegend großstädtischen – Zonen ein Instrumentarium geschaffen, das der Polizei eine frühzeitige Möglichkeit zum Einschreiten geben könnte.

Sicherlich wird die Polizei ein solches örtliches Verbot nicht lückenlos durchsetzen können. Aber wenn sie bei einer Personendurchsuchung auf eine solche Waffe stößt, hat sie dann die Möglichkeit, entsprechende Ermittlungen einzuleiten und gegebenenfalls Sanktionen zu verhängen.

Freilich ist fraglich ob die eingangs erwähnte Tat so zu verhindern gewesen wäre.

Deshalb muß es weitergehende Anstrengungen geben, das Waffenrecht zu vereinfachen und es übersichtlicher und praktikabler zu gestalten.

Freilich geht diese Forderung ganz in die entgegengesetzte Richtung zu dem, was als Vorhaben der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie durchgesickert ist.

Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale Waffenbesitzer, mit einem Generalverdacht gegen Sportschützen, Jäger und Waffensammler wird keine solche Untat zu verhindern sein.

Aber der Erwerb durch Jugendliche, der Handel und auch das Tragen von Waffen kann erschwert und zugleich die diesbezüglichen Regeln vereinfacht werden.

Dabei darf es nicht zu neuen komplizierten, bürokratisch zu beantragenden Ausnahmeregelungen kommen. Ich bezweifle, daß das Vorhaben der EU weiterhilft, die vier Kategorien der EU-Waffenrichtlinie auf nur noch zwei Kategorien, verboten oder genehmigungspflichtig, zu reduzieren, obwohl es laut Bericht der Kommission bisher „keine besonderen Probleme“ damit gegeben hat.

Jedenfalls erwarten wir von der Bundesregierung umgehend ein plausibles Konzept, wie sie den unübersichtlichen Wust des deutschen Waffenrechts klären will.

Keinesfalls können wir dabei einen Generalverdacht gegen Sportschützen, Jäger und Waffensammler akzeptieren, denn das Problem der zunehmenden Gewalttaten geht ja gerade nicht von diesen Personengruppen aus.

Die Antwort auf dieses Problem, die der Rechtsstaat geben muß, geht weit über eine waffenrechtliche Problemstellung hinaus. Es hat sowohl mit dem Kausalen und auch temporären Zusammenhang von Straftat und Strafe, vor allem aber auch mit dem umfassenden und von der Bundesregierung sträflich vernachlässigten Feld der Kriminalprävention zu tun.

In diesem Sinne wird die FDP die weiteren Beratungen der vorliegenden Bundesratsinitiative mit kritischem Wohlwollen begleiten.

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