Rede 21.09.2011 - Visawarndatei
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
> Drucksache 17/6643 <
Anrede,
Derzeit haben deutsche Behörden nicht die Möglichkeit, bei Visumanträgen die beteiligten Personen auf rechtswidriges Verhalten im erforderlichen Ausmaß zu überprüfen.
Schon in der 15. Wahlperiode wurde im Bundestag eine Visawarndatei als Mittel zur Unterstützung unserer Behörden für sinnvoll erachtet. Es war auch damals klar, dass das Visa-Verfahren die Einreise von Schwerstkriminellen verhindern soll. Deshalb mußte eine Lösung her, die sowohl den Bedürfnissen des internationalen Reiseverkehrs, der Abwehr von Verbrechern, aber auch dem Datenschutz und den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren gerecht wird.
Die Koalition aus FDP und Union wird nun diese Visa-Warndatei schaffen. Die Koalition ist handlungsfähig, und im Gegensatz zur SPD bringen wir rechtsstaatlichere Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss.
Der Visamißbrauch wird durch diese Datei eingedämmt werden; die Rechtssicherheit für die Anwender wird erhöht.
Die am Visumantrag beteiligten Personen sollen gezielt auf rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit Delikten mit Terrorismusbezug, Menschenhandel, Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz überprüft werden.
Durch die Einführung der Visawarndatei werden die Visumsbehörden in ihrer Arbeit unterstützt: bisher haben Auslandsvertretungen lediglich separat Daten über die am Visumverfahren beteiligten Personen gespeichert. Im Verdachtsfall müssen diese dann jeweils bei einzelnen anderen Auslandsvertretungen oder Behörden nachfragen.
Die Visa-Warndatei hilft, diese Lücke zu schließen: dort werden zentral Personen gespeichert werden, die rechtskräftig wegen Straftaten mit Bezug zum Visumverfahren oder sonstigen Auslandsbezug verurteilt wurden; darunter fallen schwere Straftaten insbesondere Menschenhandel und Verstöße gegen das Schwarzarbeitbekämpfungsgesetz.
Weiter werden am Visumverfahren beteiligte Personen etwa Antragsteller und Einlader, gespeichert, wenn sie falsche Angaben gemacht haben oder ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.
Denn der FDP ist in diesem Zusammenhang der zurückhaltende Umgang mit Datentransfers wichtig:
Die Datenspeicherung ist auf das Nötigste begrenzt: gespeichert wird nur ein Datensatz pro Person bzw. Organisation, nicht jeder einzelne Visumantragsvorgang. Das ist geeignet, erforderlich und angemessen.
Die Speicheranlässe sind eng umgrenzt und abschließend numerisch aufgezählt. Die zugriffsberechtigten Behörden sind nur die am Visumverfahren beteiligten Behörden: Auswärtiges Amt, Auslandsvertretungen, Ausländerbehörden und Behörden, die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragt sind.
Die Informationen in der Visa-Warndatei dienen den Behörden für die Sachverhaltsaufklärung und ermöglichen ihnen eine umfassende Sachverhaltsbewertung.
Eine Speicherung hat nicht automatisch die Ablehnung eines Visumsantrags zur Folge, vielmehr soll der betroffenen Behörde eine alle wichtigen Aspekte umfassende Ermessensentscheidung ermöglicht werden. Sie muß wissen, an welcher Stelle sie weiter nachfragen muß.
Die Rechte der Betroffenen sind zentral berücksichtigt durch Protokollierungs-, Datensicherungs- und Löschungsvorschriften sowie dem Auskunftsanspruch.
In Ergänzung zu dieser Visa-Warndatei wird eine Organisationseinheit beim Bundesverwaltungsamt geschaffen, wo einzelne Daten von Personen aus dem Visumverfahren mit einem sehr eng begrenzten Teilbereich der Antiterrordatei abgeglichen werden. Damit sind auch Top-Gefährder identifizierbar.
Durch dieses Vorgehen kann sicherheitsrelevanten Interessen Rechnung getragen werden, ohne durch einen unkontrollierten Datenabgleich unverhältnismäßig in die Schutzrechte der Betroffenen einzugreifen.
Eine anlaßlose Speicherung der Daten findet nicht statt. Vielmehr wird ein besonderes Verfahren eingerichtet: wenn beim Abgleich an neutraler Stelle festgestellt wird, daß die betreffende Person in der Datei gespeichert ist, wird die Sicherheitsbehörde, die die Daten eingestellt hat, darüber informiert. Das bedeutet „Rechtsstaatlichkeit durch Verfahren“.
Freiheit und Sicherheit mit menschlichem Gesicht in einer Gesellschaft des Miteinanders: das ist das Leitbild für die innenpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird dem auf vorbildliche Weise gerecht. Wir erleichtern so den für ein weltoffenes Industrieland wie Deutschland unverzichtbaren internationalen Reiseverkehr und stärken zugleich die Sicherheit unseres Landes – ohne ausufernde Datenerfassung.
Die FDP in der gemeinsamen Koalition sorgt dafür, daß Freiheit und Sicherheit in einem angemessenen, ausgewogenen Verhältnis bleiben.