Rede 24.10.2007 - Kommunales Ausländerwahlrecht
Kommunales Ausländerwahlrecht
TOP 8
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Kommunales Wahlrecht für Drittstaatenangehörige einführen
> Drucksache 16/5904 <
Erste Beratung des von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Kommunales Ausländerwahlrecht)
> Drucksache 16/6628 <
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
die FDP unterstützt die Forderung nach einer Ausweitung demokratischer Mitbestimmung und die Verbesserung politischer Teilhabe.
Nach Auffassung der LINKEN und auch der GRÜNEN sollen Menschen mit Daueraufenthalt in Deutschland das kommunale Wahlrecht in Anspruch nehmen können. Der Aufenthaltstitel soll demnach die Staatsangehörigkeit, die eigentlich das Wahlrecht verleiht, ersetzen.
Wir Liberalen teilen nicht die Auffassung, daß staatsbürgerliche Ehrenrechte wie das Wahlrecht unkonditioniert und ohne wenn und aber geradezu verschleudert werden sollen.
Und wir verwahren uns gegen den Duktus des LINKEN-Antrags, der von "dauerhaft einer bestimmten Herrschaft Unterworfenen" spricht. Diese Wortwahl widerstrebt mir gewaltig – was legt dies für ein Staatsverständnis zugrunde – ein Staatsverständnis, dass nicht geprägt sein kann von dem Gedanken der Freiheit.
Wir Liberalen stellen gegen diese reaktionäre Staatsauffassung aus dem 19. Jahrhundert das Leitbild des mündigen Bürgers, der sich in die öffentlichen Belange einmischt – und einmischen kann.
Unseres Erachtens setzt deshalb eine sinnvolle Ausübung des Wahlrechts voraus, daß der Betreffende am gesellschaftlichen Diskurs grundsätzlich teilnehmen kann.
Für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Diskurs Deutschlands ist aber z.B. eine gewisse deutsche Sprachkompetenz objektive Voraussetzung. Die Demokratie lebt von solcher Teilhabe und damit dem Beherrschen der Landessprache. Also ist eine Integration erforderlich, an deren Ende auch immer die Staatsangehörigkeit stehen kann.
Ein undifferenziertes, kommunales Wahlrecht für Menschen, die in keiner Weise in diese Gesellschaft integriert sind, weil sie mental, sprachlich und wirtschaftlich nicht nur auf diese Gesellschaft nicht vorbereitet sind, sondern womöglich auch nicht vorbereitet werden wollen, kann nicht unsere Zustimmung finden.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß vor allem die LINKEN tatsächlich so naiv sind zu glauben, daß alle Probleme bei der Integration von Zuwanderern dadurch gelöst werden, daß man ihnen einfach so das Wahlrecht einräumt und ansonsten so tut, als gäbe es keine Probleme.
Die LINKE scheinen jedenfalls in der deutschen Staatsangehörigkeit kein wertvolles Gut zu sehen, wenn sie die bürgerlichen Ehrenrechte auf kommunaler Ebene ohne Hürden und Kosten zugänglich machen wollen.
Eher ist es nicht unwahrscheinlich, dass der gewisse Anreiz für Integration verloren geht, wenn die staatsrechtlichen Vorteile erreicht werden können, ohne wirklich integriert zu sein.
Auch europapolitisch scheint es mir fragwürdig, den im gegenseitigen Verfahren eingeräumten Vorzug der EU-Bürgerschaft im kommunalen Wahlrecht aufzugeben und sie zum Allgemeingut zu machen.
Gleichwohl:
Die FDP kann sich durchaus vorstellen, daß in bestimmten Kommunen ein an Bedingungen geknüpftes Ausländerwahlrecht sinnvoll ist.
Wenn sich ein Drittstaaten-Ausländer wenigstens fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält, sollte es den Kommunen grundsätzlich ermöglicht werden, ihnen das Wahlrecht zu verleihen. Die Entscheidung muss aber vor Ort gefällt werden.
Dazu darf es aber keine starre Vorschrift im Grundgesetz geben. Denkbar wäre eine Länderöffnungsklausel, die es den Ländern in ihrer Hoheit ermöglicht, den Kommunen die Entscheidung über ein solches Ausländerwahlrecht zu gestatten.