Rede 26.01.2012 - Asylverfahrensrechtsschutz Grüne
Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren - Konsequenzen aus den
Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union und des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen
> Drucksache 17/ <
Nicht zuletzt aufgrund der Verhältnisse in Griechenland, des Urteils des EGMR und nun auch des EuGH sowie der Verfassungsgerichtsbeschlüsse zu Dublin II wegen muß über das europäische Asylsystem weiter beraten und nachgedacht, und das auch bei den anstehenden Verhandlungen zum Ausdruck gebracht werden. Eine Nachjustierung erscheint erforderlich.
In diesem Zusammenhang plakativ von „menschen- und europarechtswidrigen Bestimmungen des deutschen Rechts“ zu sprechen, wie die Antragssteller das zum widerholten Male tun, ist aber überzogen.
Ob tatsächlich das von Regierungen vereinbarte Europarecht, wie die Grünen das mutig behaupten, das Verfassungsrecht, etwa des parlamentarischen Rates in Deutschland, bricht darüber hat Karlsruhe sich bislang nicht so eindeutig geäußert.
Als Parlamentarier finde ich, daß Recht, das direkt aus einer demokratisch-parlamentarischen Willensbildung entsteht, grundsätzlich Vorrang vor intergouvernementalen Vereinbarungen haben sollte. Da ist der demokratische Einfluß mir denn doch zu indirekt. Insofern sind Reformen zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie auf europäischer Ebene geboten.
Das Bundesministerium des Inneren hat voriges Jahr alle Überstellungen nach der Dublin II-VO nach Griechenland ausgesetzt. Hier hat der Bundesinnenminister die volle Unterstützung der FDP-Bundestagsfraktion. Damit wird die schwierige Situation berücksichtigt, die in Griechenland für Asylbewerber besteht.
Bereits im Jahr 2010 war nur ein kleiner Anteil von Personen überhaupt nach Griechenland überstellt worden; in den restlichen Fällen hatte die Bundesrepublik Deutschland bereits von ihrem Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
Das Bundesverfassungsgericht hat als Reaktion auf die Aussetzung die Verfahren, die dort zur Geltendmachung einstweiligen Rechtsschutzes anhängig waren, eingestellt.
Es ist über die Notwendigkeit eines einstweiligen Rechtsschutzes also nicht entschieden worden.
Wobei man sagen muss, dass Deutschland angesichts der bisherigen Situation des Rechtsschutzes bei Dublin-II-Verfahren noch Nachholbedarf hat. Hieran arbeiten wir. Die „Singular-Stellung“ in Europa ist nicht wirklich „ruhmreich“.
Meine Damen und Herren,
Die Bundesregierung geht sehr verantwortungsvoll mit dem Rückführungs-Mechanismus um: für ein Jahr sind nun Rückführungen ausgesetzt; bereits im vergangenen Jahr wurden nur 50 Personen nach Griechenland zurückgeschoben, beim Rest wurde vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
Gleichzeitig können auch Staaten wie Griechenland nicht bevorzugt werden, wenn sie die Standards nicht einhalten: der Druck muß aufrecht erhalten bleiben.
Konkrete Hilfe hat die Bundesregierung für die griechischen Behörden auch angeboten – hinsichtlich der menschenwürdigen und schnelleren Gestaltung der Asylverfahren und der Rahmenbedingungen hierzu ist dieses ebenso wie zur stärkeren Grenzsicherheit vonnöten.
Die FDP wird in der Koalition mit der CDU/CSU die Asylpolitik weiterhin verantwortungsbewußt und sensibel entwickeln und die EU-Planungen konstruktiv begleiten. Der Schutz von Menschen in Not ist für uns ein hohes Gut.