Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 26.01.2012 - Linke-Abgeordnete stehen nicht über dem Recht

In der Aktuellen Stunde des Bundestages zur Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz erklärt der FDP-Fraktionsvorstand für Innen- und Rechtspolitik, Hartfrid Wolff:

Eine Demokratie lebt von Demokraten - und davon, daß sie sich gegen Extremisten jeglicher Couleur mit rechtsstaatlichen Mitteln zur Wehr setzen kann. Und eine wehrhafte Demokratie lebt davon, daß sie diese rechtsstaatlichen Mittel auch einsetzt.

Dazu gibt es den Verfassungsschutz. Er muß die extremistischen Umtriebe im Auge behalten. Genau dafür ist er gegründet worden. Daß das den Betroffenen nicht gefällt, ist klar. Die letzten Monate haben uns gezeigt, daß die Gesellschaft insgesamt wieder wachsam gegenüber extremistischer Gesinnung sein und dieser auch entschlossen entgegen treten muß.

Wir müssen dabei aufpassen, daß nicht übers Ziel hinaus geschossen wird. Die Beobachtung von Abgeordneten ist – auch in der Vergangenheit - immer schon ein umstrittener Punkt gewesen. Aber: Abgeordnete stehen nicht über Recht und Gesetz! Sie können somit folgerichtig auch vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Das Mandat allein schützt bekanntlich nicht vor extremistischer Gesinnung.

Wenn eine Bundestagsabgeordneten der Linken die Staatssicherheit der DDR für ihren Kampf für den Frieden lobt und die Handlanger dieses Unrechtsregimes nach wie vor glorifiziert, dann ist die Verfassungstreue mehr als fraglich.

Die regelmäßigen Aussagen einiger Linken-Politikern,

- die die DDR verharmlosen

- die das sozialistische Unterdrückungsregime schönreden,

und

- bei der sich die Parteiführung weigert, solche Elemente konsequent auszuschließen,

zeigt, wie wichtig eine aufmerksame Beobachtung solcher Umtriebe ist. Die unveräußerliche Menschenwürde eines jeden Opfers des DDR-Regimes gebietet es, wachsam zu sein.

Die merkwürdigen Veranstaltungen mit Stasi-Mitarbeitern der heutigen Bundesvorsitzenden der Linken, Gesine Lötzsch, haben ihr sogar aus den Reihen der Grünen den Vorwurf eingetragen, die Vergangenheit unter den Tisch kehren zu wollen und sich als „heilige Johanna der Alt-Tschekisten“ zu präsentieren.

Und vor einem Jahr hat Frau Lötzsch sogar öffentlich über „Wege zum Kommunismus“ schwadroniert – und das ausgerechnet in der „Jungen Welt“, die sich im vergangenen Sommer auf der Titelseite für den Bau der Berliner Mauer bedankt hat. Da hätte ich doch gerne mal eine Begründung von Frau Lötzsch gehört, warum sie denn nicht vom Verfassungsschutz beobachtet werden sollte?!

Genau diese Frau Lötzsch ist immer noch Bundesvorsitzende der Linken! Und sie wurde in Kenntnis dieser Einstellung auch von der Linken-Parteibasis gewählt. Das läßt den Schluß zu, daß in der Partei „Die Linke“ solche verfassungsfeindlichen Haltungen nicht nur punktuell mehrheitsfähig sind, sondern von der breiten Basis unterstütz werden. Die Beobachtung der Linken durch den Verfassungsschutz ist deshalb berechtigt. Sie ist zudem kein Urteil über die Verfassungswidrigkeit der Linken, sondern notwendiges Instrument, um darüber Erkenntnisse zu erlangen. Und „Beobachten“ heißt nicht automatisch technische Überwachung oder geheime Maßnahmen.

Eine Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz bedarf besonderer Voraussetzungen. Denn sie sind ja als gewählte Vertreter des Volkes auch zur Kontrolle der Exekutive berufen. Klar ist, daß die führenden Vertreter der Partei „Die Linke“, die auch dem Deutschen Bundestag angehören, bei einer rechtmäßigen Überwachung nicht automatisch ausgenommen werden können. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht so gesehen. Eine besondere Sensibilität braucht es aber schon. Der Kern der Abgeordnetentätigkeit und die Unabhängigkeit darf nicht beeinträchtigt werden.

Unsere Demokratie muß und wird eine wehrhafte bleiben. Alle Extremisten, ob links oder rechts, alle diejenigen, die die Freiheitliche Demokratische Grundordnung angreifen wollen, werden den massiven Widerstand der Demokraten erfahren. Dazu steht die FDP. Das sind wir den Menschen in Deutschland schuldig.

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