Rede 26.03.2009 - Aufenthaltsgesetz
Datum: 26.3.2009 – TOP 22 zu ProtokollErste Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
> Drucksache 16/… <
Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verlängerung der Frist für die gesetzliche Altfallregelung
> Drucksache 16/… <
Anrede,
Die Reform des Bleibrechts durch die Bundesregierung im Sommer 2007 war ein längst überfälliger Schritt.
Wenn bei lange geduldeten, gut integrierten Ausländern eine Abschiebung nicht mehr vertretbar ist, muß dieser Tatsache durch eine vernünftige und unbürokratische Regelung Rechnung getragen werden.
Doch die entscheidenden Kriterien waren und sind "lange geduldet und gut integriert".
Aus Sicht der FDP muß die tatsächliche Integration das entscheidende Kriterium sein –
nachgewiesen durch
- eigenständigen Lebensunterhalt,
- deutsche Sprachkompetenz und
- Akzeptanz im persönlichen sozialen Umfeld auch außerhalb der Migrantengesellschaft.
Der eigenständige Lebensunterhalt ist dabei von entscheidender Bedeutung.
Das Zahlenmaterial, das Grüne und Linke in den vorliegenden Anträgen zitieren, deutet genau darauf hin, dass dies eine für die Integration sehr bedeutsame Anforderung ist.
Es ist berechtigt, die Frage nach der Perspektive eines gesicherten Lebensunterhaltes zu stellen.
Und es ist zutiefst inhuman, Menschen hier eine Aufenthaltsperspektive vorzugaukeln,
die hier ihren Lebensunterhalt nicht selbst verdienen können. Wer so etwas tut, der hält Alimentierung für humane Politik.
Wir Liberalen halten es dagegen für human,
Menschen Chancen für ein erfülltes Leben zu eröffnen.
Dazu gehört auch, klar zu sagen, wer im Hinblick auf den Arbeitsmarkt nach Deutschland paßt und wer nicht.
Es wird in diesem Zusammenhang einmal mehr deutlich:
Arbeit ist ein bedeutender Integrationsfaktor.
Der Zusammenhang von Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht muß deshalb eine besondere Aufmerksamkeit finden.
Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen und
fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen.
Sie ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies ist auch im Interesse der Gesellschaft als Ganzes.
Ohne gleichberechtigten Arbeitsmarktzugang können Zuwanderer sich nicht aus ihrer ökonomischen Abhängigkeit befreien. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für wirtschaftliche Eigenständigkeit.
Deshalb ist es notwendig, daß mit der Aufenthaltserlaubnis automatisch auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglicht wird.
Die große Schwierigkeit einer sinnvollen Bleiberechtsregelung besteht darin,
einerseits den unhaltbaren Zustand der Kettenduldungen abzuschaffen,
andererseits aber die Zuwanderung nach Deutschland so zu steuern, daß diese auch nachhaltige Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern findet.
Auch hier muß die Integration die Leitlinie sein.
Gerade in diesem Zusammenhang müssen wir endlich auch beim Problem der sogenannten "Altfälle" ehrlich den Tatsachen ins Auge schauen.
Dazu gehört, die Arbeitsmarktverhältnisse zu akzeptieren und die daraus resultierenden Schlußfolgerungen klar zu ziehen:
Wir brauchen qualifizierte Zuwanderung.
Wer dem Daueraufenthaltsrecht Letzterer in vermeintlich humanitärer Gesinnung das Wort redet, riskiert die steigende Ablehnung der Bevölkerung gegen Zuwanderer und könnte den Boden für gesellschaftliche Spannungen aufgrund des Vorwurfs der Ausnutzung des Sozialsystems bereiten.
Der Antrag der Linken hat exakt die entgegengesetzte Zielsetzung: Er verneint die Notwendigkeit einer eigenständigen Lebensunterhaltssicherung für Menschen, die ein Aufenthaltsrecht in Deutschland suchen, und akzeptiert ausdrücklich, daß er "Kosten in unbekannter Höhe durch die Gewährung von Sozialleistungen" verursacht.
Eine solche Rücksichtslosigkeit gegenüber unserem Sozialsystem trägt die FDP nicht mit.
Der Antrag der Grünen ist dagegen diskussionswürdig. Zwar weckt er ebenfalls Zweifel an der aus Sicht der FDP unverzichtbaren Forderung nach selbstverdientem Lebensunterhalt, der ergänzenden SGB-II-Anspruch ausschließt.
Allerdings weisen die Grünen zu Recht darauf hin, daß die Bundesregierung lange Zeit geduldete Menschen durch ein Arbeitsverbot an der Integration in den Arbeitsmarkt gehindert hat.
Zudem wollen die Grünen nicht das "Aufenthaltsrecht auf Probe" durch das Aufenthaltsrecht nach §23 Abs 1 Satz 1 ersetzen, wie das die Linkspartei tut, sondern nur die Fristsetzung, bisher 31.12.2009, verlängern.
Darüber läßt sich angesichts des langjährigen Arbeitsverbotes und angesichts der wirtschaftlich angespannten Situation reden.
Das eigentliche Problem, für Migranten welcher Art auch immer den Zutritt zum Arbeitsmarkt und damit die Integration in Deutschland zu erleichtern, kann keine Ausländergesetzgebung leisten, sondern nur eine konsequente Deregulierung des Arbeitsmarktes.