Rede 26.05.2011 - Syrien Rückführungsabkommen
Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENUnverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen-Rückübernahmeabkommens
> Drucksache 17/5775 <
Anrede,
Vor Jahresfrist habe ich an dieser Stelle festgestellt: Die Menschenrechtslage in Syrien ist schwierig. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind nicht gegeben; die Inlandsopposition ist starken Repressionen ausgesetzt. Dies hat die Bundesregierung ebenso wie ihre Vorgängerin deutlich benannt.
Inzwischen hat sich die Lage dramatisch verschärft. Die syrische Regierung bekämpft ihr eigenes Volk.
Deshalb hat der Bundesinnenminister den zuständigen Ländern empfohlen, derzeit nicht nach Syrien abzuschieben.
Mehr kann auch eine „Aussetzung des Abkommens“ nicht bewirken.
Die FDP unterstützt die konsequente Haltung des Bundesinnenministers.
Das Abkommen war bereits in Zeiten der Verhandlung heftiger Kritik ausgesetzt. Flüchtlingshilfeorganisationen haben Abschiebungen nach Syrien schon früher generell abgelehnt. Die Vorgängerregierung mit Vizekanzler Steinmeier hat sich dennoch für ein Abkommen mit Syrien entschieden.
Rückübernahmeabkommen sind ein anerkanntes Instrument des Ausländerrechts, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht und damit demokratischen Rechts zu effektivieren.
Allerdings sind Abkommen dieser Art keine Blankoschecks für die Ausländerbehörden; vielmehr ist weiterhin – wie immer – genau zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Asylgewährung bzw. die Gewährung sonstigen Schutzes vorliegen.
Die Abkommen setzen erst danach ein, wenn feststeht, dass jemand zur Ausreise verpflichtet ist.
Für einen Abschiebungsstopp sind in erster Linie die Länder, nicht der Bund, zuständig. Generelle Abschiebestopps können auch nur ein letztes Mittel für eine besonders eskalierte Situation sein.
Der Bundesinnenminister hat dankenswerterweise aufgrund der in Syrien tatsächlich zugespitzten Situation die Länder gebeten, von Abschiebungen nach Syrien derzeit abzusehen.
Wir werden selbstverständlich die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin kritisch und regelmäßig beobachten und wenn nötig entsprechend reagieren.
Die Grünen fordern wie schon in ihrem letzten diesbezüglichen Antrag, dass das Schicksal der bisher nach Syrien Abgeschobenen durch die Bundesregierung aufgeklärt wird, und der Bundestag darüber unterrichtet wird.
Das ist selbstverständlich und soweit bislang möglich auch schon geschehen und es gibt keinen Grund, dies auch fürderhin zu tun.
Auch wünschen die Grünen zum wiederholten Male, die Bundesregierung möge die Erkenntnisse über den Umgang mit nach Syrien Abgeschobenen bei der Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge berücksichtigen.
Auch dazu ist erneut zu sagen: selbstverständlich wird die Lage in Syrien in die Bewertung mit einbezogen.
Ob das permanente Wiederholen von sachlich unstrittigen und gegenstandslosen Anträgen sinnvoll ist, mag dahin gestellt bleiben. Inhaltlich sind das Schaufensterforderungen, die durch den Bundesinnenminister im Ergebnis längst berücksichtigt werden und keiner weiteren Erörterung bedürfen.