Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 26.10.2006 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes

Beratung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes
> Drucksache 16/2650 <

Anrede,

Der Antrag der Grünen mutet wie ein Überständer aus der guten alten Zeit der Multikulti-Ideologie an. Die Diskussion um die Probleme der Integration, wie sie in den letzten fünf Jahren in ganz Europa geführt worden ist, haben die Grünen tapfer ignoriert. Die Grünen verschließen sich einer vernünftigen Debatte nach dem Motto: mehr Fundis, weniger Realos.

Die Grünen fordern die Abschaffung des Optionsmodells.
Die Auswertung der Erfahrungen mit dem Optionsmodell wollen die Grünen gar nicht erst abwarten.

Für in Deutschland aufgewachsene junge Menschen ist es nach Auffassung der Grünen nicht zumutbar, sich bei Volljährigkeit für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden.

Sie halten auch die Mehrstaatigkeit für hinnehmbar. Emotionale Bindungen ans Herkunftsland eines Migranten sollen in Form der Staatsangehörigkeit beibehalten werden können und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit möglich sein. Diese Verknüpfung von emotionalen Bindungen und Staatsangehörigkeit ist sachfremd.

Vielmehr ist es notwendig, daß sich auch Migranten der Realität stellen: Integration in die deutsche Gesellschaft kann nur gelingen, wenn man sich zu gleichen Rechten und Pflichten wie die anderen Staatsbürger in die deutsche Gesellschaft integriert und dazu steht. Doppelstaatsangehörigkeit ist, außer in Sonderfällen, z.B. bei Kindern aus binationalen Ehen, durchaus problematisch.

Sie kann die Integration behindern, wenn Migranten mit Doppelstaatsangehörigkeit dem Irrtum verfallen, man könne gleichzeitig politisch und kulturell zwei Nationen angehören. Migrantenschicksale zeigen oft, daß dies eben nicht möglich ist: Wer weder ganz hier sein noch ganz dort bleiben will, ist nirgendwo als gleichberechtigter Mitbürger akzeptiert – ganz unabhängig vom formalrechtlichen Status.

Die Staatsangehörigkeit sollte für Migranten genauso eindeutig entschieden sein, wie für geborene Mitbürger.

Die Grünen möchten die Fristen für die Einbürgerung generell verkürzen. Sie möchten den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit möglichst billig machen. Damit sinkt der Wert dieser Staatsangehörigkeit für die, die sie haben, und die, die sie bekommen sollen. Die Absicht der Grünen ist Ausdruck von mangelndem staatsbürgerlichem Selbstwertgefühl.

Offensichtlich halten die Grünen die deutsche Staatsangehörigkeit nicht für sonderlich wertvoll.

Die Grünen folgen mit ihrer Politik der irrigen Vorstellung, Staatsangehörigkeit und Wahlrecht seien ein Mittel der Integration.

Gerade beim Wahlrecht wird deutlich, daß Voraussetzung für demokratische Partizipation die Teilnahmemöglichkeit am gesellschaftlichen Diskurs ist. Dafür ist die deutsche Sprachkompetenz essentiell. Deshalb muß die Staatsangehörigkeit Resultat der Integration sein.

Wird nicht integrierten Migranten die Staatsangehörigkeit verliehen, wird lediglich der Zusammenhalt der Gesellschaft der Staatsbürger untergraben. Ein Anreiz zur Integration kann davon nicht ausgehen.

Eine Einbürgerung nach vier oder gar drei Jahren, wie die Grünen sie fordert, wird natürlich Folgen haben – ich frage mich aber, ob die Grünen das wollen. Durch eine solche unkritische und massive Einbürgerungspraxis wird sich das Werte-Koordinatensystem unserer Gesellschaft massiv verschieben.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß dies – besonders örtlich - zu einer Veränderung der Rolle der Frau, in einer Zurückdrängung der Freiheit der Meinungsäußerung zu Gunsten des Schutzes der Religionsausübung, und auch zu einer sprachlichen Desintegration unserer Gesellschaft führen wird. Die Gefahr von Parallelgesellschaften wächst.

Die Grünen scheinen das ausdrücklich zu wollen, etwa wenn sie Kinder unter Vierzehn von der Überprüfung der Sprachkenntnisse ausnehmen wollen.

Bei allen wohlmeinenden Bemühungen um das Absenken von Hürden zur Zuerkennung staatsbürgerlicher Rechte an Migranten sollten wir die Menschen nicht aus den Augen lassen, die bisher deutsche Staatsangehörige sind.

Eine Einbürgerungsregelung, die von weiten Teilen der Bevölkerung nicht akzeptiert wird, stärkt keinesfalls die Akzeptanz von Migranten. Das allerdings wäre kontraproduktiv und hilft auf dem Weg zu wirklicher Integration von Migranten in unsere Gesellschaft nicht weiter.

Die Vorschläge der Grünen würden den bisherigen Grundfehler deutscher Zuwanderungs- und Integrationspolitik verschärfen. Dieser Fehler ist die Ignoranz: So zu tun, als gäbe es keine Probleme bei der Integration, und als gäbe es keine Anforderungen und keine Werte in der deutschen Gesellschaft, die zu bewältigen, zu beherzigen oder abzuverlangen sind.

Deutschland hat in seiner Zuwanderungspolitik sich bis heute den Luxus erlaubt, das Gegenteil von dem zu tun, was die erfolgreichen Zuwanderungsländer praktizieren, nämlich Steuerung der Migration durch

- Berücksichtigung der Qualifikation von
Zuwanderern;
- Berücksichtigung des eigenständigen Erwerb
des Lebensunterhalts;
- Überprüfung der sprachlichen Kompetenz und
- Verpflichtung auf die Verfassung.

Die Grünen haben die Diskussion der letzten fünf Jahre zum Thema "Toleranz durch Wegschauen" verschlafen und wollen tapfer den Weg forcieren, der überhaupt erst in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und anderswo die Integrationsprobleme verursacht hat.

Die FDP lehnt diesen Antrag ab.
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