Rede 28.01.2010 - Abschiebestopp Syrien
Anrede,Dass die SPD, wenn sie an die Regierungsverantwortung kommt, ihre Wahlversprechen wenig ernst nimmt, ist in Deutschland inzwischen sattsam bekannt.
Neu aber ist der umgekehrte Vorgang: Eine ehemalige Regierungspartei distanziert sich nur wenige Wochen nach ihrer Abwahl von der eigenen Politik!
Das ist es, was wir im Fall des Rückübernahmeabkommens mit Syrien nun zur Kenntnis nehmen müssen:
Es ist wirklich bizarr, wenn der ehemalige Vizekanzler und Außenminister Steinmeier, der dieses Abkommen mit Syrien ausgehandelt hat, plötzlich als Fraktionsvorsitzender in der Opposition so seine ureigene Regierungsarbeit für unsinnig erklärt!
Anrede,
Es ist nichts Neues, wenn ich feststelle: Die Menschenrechtslage in Syrien ist schwierig. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind nicht gegeben; die Inlandsopposition ist starken Repressionen ausgesetzt. Dies benennt die neue Bundesregierung ebenso wie ihre Vorgängerin.
Das Abkommen war bereits in Zeiten der Verhandlung heftiger Kritik ausgesetzt. Flüchtlingshilfeorganisationen haben Abschiebungen nach Syrien generell abgelehnt. Da ist es auch aus ihrer Sicht konsequent, wenn Sie entsprechende Beschleunigungsmechanismen ablehnen.
Die Vorgängerregierung mit Vizekanzler Steinmeier hat sich dennoch für ein Abkommen mit Syrien entschieden.
Rückübernahmeabkommen sind ein anerkanntes Instrument des Ausländerrechts, um die Durchsetzung der Ausreisepflicht und damit demokratischen Rechts zu effektivieren.
Allerdings sind Abkommen dieser Art keine Blankoschecks für die Ausländerbehörden; vielmehr ist weiterhin – wie immer – genau zu prüfen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die Asylgewährung bzw. die Gewährung sonstigen Schutzes vorliegen.
Die Abkommen setzen erst danach ein, wenn feststeht, dass jemand zur Ausreise verpflichtet ist.
Wenn die Linken hier eine Aufgabe des Abkommens fordern, ist das aus Ihrer Sicht folgerichtig: eine möglichst weitgehende Aushöhlung des Ausländerrechts durch inflationären Umgang mit dem Abschiebestopp ist hier Programm. Das ist einfach die linke Spielart von „am deutschen Wesen soll die Welt genesen“.
Dies ist aus Sicht der FDP zu einfach.
Anrede,
Die Forderung der vorliegenden Anträge, das Rückübernahmeabkommen auszusetzen, lehnen wir ebenso ab, wie die Forderung, die Abschiebungen nach Syrien sofort generell zu stoppen.
Für einen Abschiebungsstopp sind in erster Linie die Länder, nicht der Bund, zuständig. Generelle Abschiebestopps können auch nur ein letztes Mittel für eine besonders eskalierte Situation sein.
Die Linken fordern die Bundesregierung auf, gegenüber den Bundesländern anzuregen, generell ein humanitäres Bleiberecht zu gewähren.
Eine generelle Gewährleistung würde die Systematik unseres Asyl- und Aufenthaltsrechts aushebeln: Dieses sieht vor, dass in jedem Einzelfall die besondere Verfolgungssituation nachzuweisen ist.
Im Falle einer erkennbaren Verfolgung gewährt die Bundesrepublik auch heute bereits Schutz. Das muss und wird auch so bleiben!
Die Grünen fordern, dass das Schicksal der bisher nach Syrien Abgeschobenen durch die Bundesregierung aufgeklärt wird, und der Bundestag darüber unterrichtet wird.
Das ist selbstverständlich und soweit bislang möglich auch schon geschehen.
Auch soll laut Antrag die Bundesregierung die Erkenntnisse über den Umgang mit nach Syrien Abgeschobenen bei der Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge berücksichtigen.
Auch dazu ist zu sagen: selbstverständlich wird die Lage in Syrien in die Bewertung mit einbezogen.
Der Bundesinnenminister hat dankenswerterweise die Länder nochmals sensibilisiert und gebeten, bis zu einer abschließenden Klärung anstehende Abschiebungen nach Syrien mit besonderer Sorgfalt zu prüfen.
Dass Rückübernahme-Abkommen sowohl auf nationaler wie europäischer Ebene nur mit Staaten abgeschlossen werden sollen, die die wesentlichen menschenrechtlichen Übereinkommen unterzeichnet haben, ist wohlfeil.
Auch für die FDP-Bundestagsfraktion ist unbestreitbar, dass Rückübernahmeabkommen nicht einfach „blind“ abgeschlossen werden dürfen.
Der jeweilige Partner muss nicht nur beim Abschluss, sondern auch danach bei der Durchführung des Abkommens in die Pflicht genommen werden. Diese Aufgabe nimmt die Bundesregierung wahr.
Gerade vor dem Hintergrund der Verantwortung für andere Fälle muß die Notwendigkeit eines Abschiebestopps genau geprüft werden.
Auch deshalb werden wir die Menschenrechtslage in Syrien weiterhin kritisch und regelmäßig beobachten und wenn nötig entsprechend reagieren.