Rede 28.10.2010 - einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
AnredeDurch den vorgelegten Gesetzentwurf werden europäische Vorgaben erfüllt: Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet bis spätestens 21. Mai 2011 den elektronischen Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige einzuführen. Dieser Pflicht wird durch den vorgelegten Gesetzentwurf entsprochen.
Verbindlich ist von europäischer Seite vorgeschrieben, entsprechende Karten mit einem Chip auszustatten. Darauf werden neben Daten des Titelinhabers, wie beispielsweise Name und Staatsangehörigkeit, auch ein Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden.
Vor einigen Wochen hat dies zu einem großen Aufschrei bei der Opposition geführt – und das, obwohl das Vorhaben schon lange bekannt ist. Bereits vor zwei Jahren wurde der entsprechende Beschluss auf europäischer Ebene gefasst. Aber, wie so oft, hat die Opposition vorher keinen Ansatzpunkt für Kritik gefunden.
Ich möchte nicht verhehlen, dass die FDP-Bundestagsfraktion seit jeher der Speicherung biometrischer Daten im Pass, im Personalausweis und an anderen Stellen kritisch gegenübersteht. Dabei handelt es sich um sehr sensible Daten.
Allerdings ist der Zug an dieser Stelle abgefahren: die europäische Vereinbarung steht; wir müssen sie nun umsetzen. Dies tut der Gesetzentwurf. Die Kritik der Opposition ist daher unangebracht. Von einer Stigmatisierung der Betroffenen, wie dies von der Opposition in der öffentlichen Diskussion dargestellt worden ist, kann nun wirklich nicht die Rede sein. Auch werden sie nicht, wie behauptet wurde, unter Generalverdacht gestellt. Bleiben Sie also, bitte, auf dem Teppich und kehren zur sachlichen Diskussion zurück.
Für die weiteren Beratungen im Parlament ist aus unserer Sicht entscheidend, wie mit den Gebühren zu verfahren ist.
In der Stellungnahme des Bundesrates werden bedenkenswerte Aspekte angesprochen: die Herstellungskosten für diesen neuen elektronischen Aufenthaltstitel werden sich erhöhen; der Arbeitsaufwand bei den Ausländerbehörden wird ansteigen.
Insgesamt wird der Belastungsaufwand für die Kommunen steigen. Ob die im Gesetzentwurf vorgesehenen Gebührenrahmen zur Abdeckung der Kosten ausreichen, werden wir daher nochmals zu prüfen und zu besprechen haben.
Es ist begrüßenswert, dass auch die Bundesregierung hier bereits signalisiert hat, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen. Auch die Bedenken des Deutschen Städtetages werden in unsere weiteren Überlegungen mit einfließen.
Das Interesse der Länder, die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises für zwei Jahre nur ausnahmsweise auf gesonderten Antrag hin freizuschalten, ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Allerdings ist zweifelhaft, ob dies wirklich zu einer signifikanten Verringerung des Verwaltungsaufwands führen würde.
Im Ausschuss werden wir noch die Gelegenheit haben, die angesprochenen Punkte zu diskutieren und zu klären.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.