Rede 29.03.2007 - Abschiebehaft Rückführungen
Abschiebehaft-Rückführungen
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.
Grundsätzliche Überprüfung der Abschiebungshaft, ihrer rechtlichen Grundlagen und der Inhaftierungspraxis in Deutschland
Drucksache 16/3537
Beratung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Humanitäre Standards bei Rückführungen achten
Drucksache 16/…
- Es gilt das gesprochene Wort -
Anrede,
die Abschiebehaft ist ein Instrument des Ausländerrechts, mit dem man sich seriös beschäftigen sollte. Der Umgang mit illegal sich in Deutschland aufhaltenden Menschen betrifft durchaus auch das Selbstverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft und die grundsätzlichen Fragen der Durchsetzung unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Die vorliegenden Anträge kommen entsprechend mit humanitärer Absicht daher, erfassen aber die Thematik nur rudimentär und verschweigen beide konsequent ihre Folgen für die deutsche Zuwanderungspolitik.
In entlarvender Weise fordern die LINKEN die Aufgabe der staatlichen Durchsetzungsmöglichkeit und quasi die Einstellung jeglicher Abschiebung aus Deutschland. So einfach kann man sich dies nicht machen.
Auch die Forderungen nach weiteren kostenlosen Leistungen sind unverhältnismäßig.
Die Privilegierung illegal oder zumindest ohne Rechtsgrundlage Eingewanderter gegenüber legal eingewanderten Menschen und auch jedem deutschen Staatsbürger ist fragwürdig.
Zu Ende gedacht ruft die Linkspartei unter dem Vorwand der Menschenrechte nach weitgehender Abschaffung jeglicher Migrations-Steuerungs-Instrumente auf.
Gleichzeitig aber schimpft sie über Integrationsmängel, Schwarzarbeit, die Spannungen auf dem Arbeitsmarkt und in den sozialen Sicherungssystemen.
Das ist unlogisch und auch unredlich.
Ein weitgehender Verzicht auf Abschiebungen, wie der Antrag der Linkspartei ihn impliziert, stellt letztlich einen massiven Anreiz zur illegalen Zuwanderung dar.
Ich habe manchmal den Eindruck, daß bei den Vertretern der Linken eine naive Freude an unkontrollierter und unsteuerbarer Zuwanderung besteht.
Dies ist gerade auch für die Betroffenen unverantwortlich.
Es ist aber eben auch notwendig, illegale Migration zu unterbinden und keine falschen Hoffnungen zu schüren. Hier müssen auch hemmende Maßnahmen, wie sie auch in der EU angedacht werden, greifen.
Generell aus dem deutschen Zuwanderungsrecht einen Verstoß gegen die Menschenrechte abzuleiten, ist erheblich überzogen.
Wer die in Abschiebehaft genommenen nur als arme Opfer darstellt, "die sich in ihrem gesamten Leben niemals etwas haben 'zu Schulden kommen lassen' ",
muß sich nach seinem Rechtsverständnis fragen lassen.
Jeder Abschiebung liegt ein Verstoß gegen geltendes Aufenthalts- oder Zuwanderungsrecht vor.
Bei aller Kritik, die in manchem Einzelfall angebracht sein mag: Die pauschale Herabsetzung rechtsstaatlichen Handelns, die die Linke vornimmt, ist unangemessen.
Mit diesen überzogenen Forderungen der LINKEN wird dem an sich berechtigten Anliegen, eine verhältnismäßige und humanitäre Abschiebepraxis zu gewährleisten, ein Bärendienst erwiesen.
Natürlich gilt auch aus liberaler Sicht, daß mit dem Instrument der Abschiebehaft sehr behutsam umgegangen werden muß. Es gibt eine ganze Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten, die umgesetzt werden müssen.
Grundsätzlich halten wir die Abschiebehaft jedoch für durchaus gerechtfertigt und in vielen Fällen auch für notwendig.
Insofern können wir dem sehr viel detaillierteren und deutlich ausgewogeneren Antrag der Grünen eher positive Seiten abgewinnen, weil die Grünen konkrete Probleme benennen und Lösungsvorschläge aufzeigen.
Doch auch die Grünen beleuchten in ihrem Antrag - vielleicht nicht unbeabsichtigt - nur Teilaspekte und übersehen den Gesamtzusammenhang.
Natürlich sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, um Hindernisse für die Abschiebepraxis zu errichten.
So ist die Forderung der Grünen, die Abschiebehaft dürfe keinesfalls die Dauer von 6 Monaten überschreiten, wohlfeil. Schnelle Entscheidungen schaffen Klarheit für alle.
Leider haben die Grünen keine Vorschläge gemacht, wie die Abschiebeverfahren beschleunigt werden können.
Bereits im Koalitionsvertrag 1998 hatten die Grünen unterschrieben, die Praxis der "Abschiebehaft im Licht der Verhältnismäßigkeit zu prüfen". Sie hatten doch sieben Jahre Zeit dazu, das zu tun und es besser zu machen! Was ist denn daraus geworden?
Wir stimmen den Grünen aber zu, wenn sie in Ihrer Antragsbegründung auf die drei essentiellen Aspekte hinweisen, die die EU-Kommission beschlossen hat.
Demnach müssen
- das Primat der freiwilligen Rückkehr gestärkt,
- verfahrensrechtliche Mindestgarantien gesichert
und
- die Verhältnismäßigkeit gewahrt
werden.
Die heute hier vorliegenden Anträge zeigen zwar Probleme auf, doch überwiegen als scheinbare Lösungen weitgehende Erschwerungen oder Verzicht auf Abschiebungen.
Damit ist niemandem gedient – insbesondere den Menschen nicht, die legal und unter Beachtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland hierher eingewandert sind und sich rechtmäßig im Lande aufhalten.
Eine individuelle Bewertung ist notwendig.
Institutionalisierte und automatische Nachsicht mit denen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten, kann das Ansehen aller Zuwanderer beeinträchtigen und die Rechtstreue im Alltag aushöhlen.
Auch deswegen bleibt die Abschiebehaft ein letztes, aber legitimes Mittel, den Abschiebevollzug sicherzustellen.