Rede 29.05.2008 - Asylrecht
Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE.15 Jahre nach Änderung des Grundrechts auf Asyl - Für einen rechtsstaatlichen Umgang mit Schutzsuchenden in Deutschland und in der Europäischen Union
> Drucksache 16/8838 <
Der Antrag der Linken ist eine Zumutung.
Er ist, insbesondere in der Begründung und auch generell in der Tonlage inakzeptabel und eine einziger Affront gegen den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland.
Schon der Titel unterstellt, die Bundesrepublik sei in den vergangenen 15 Jahren nicht rechtsstaatlich mit Asylsuchenden umgegangen.
In der Begründung behaupten die Linken, "rechte Kräfte" hätten das deutsche Asylrecht erfolgreich bekämpft und vor 15 Jahren die damalige Grundgesetzänderung herbeigeführt.
Zudem behauptet die Linke, die damaligen Bundestagsabgeordneten seien eine "'unheilige Allianz' mit der 'Gewalt der Straße'" eingegangen und hätten das "'Anliegen' der Gewalttäter" bei "Übergriffen und Brandanschlägen von Rechtsextremisten" "geteilt".
Das ist eine Beleidigung aller damals an dieser parlamentarischen Entscheidung mitwirkenden Parteien, also nicht nur CDU/CSU, sondern auch FDP und SPD.
Diese Ausführungen der Linken haben volksverhetzenden Charakter. Sie gipfeln in der Aussage: "Die handelnden Politiker waren es, die mit ihrer Instrumentalisierung von Überfremdungsängsten den Hass in der Bevölkerung mit schürten." Sie hätten sogar "das Pogrom in Rostock-Lichtenhagen" für ihre Zwecke instrumentalisiert.
Es mag ja durchaus auch aus liberaler Sicht Verbesserungsbedarf in der deutschen Asylpraxis geben.
Der beleidigende und den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik herabsetzende Antrag der Linken macht eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema allerdings unmöglich. Dazu mögen sich andere Anträge eignen – dieser sicherlich nicht.
Eine Partei, die so etwas als Antrag ins Parlament einbringt, sollte nicht als Mehrheitsbeschafferin für Bundespräsidentenwahlen hofiert, sondern klar in ihre Schranken gewiesen werden. Sie hat keinerlei moralische Legitimation, sich immer wieder als Anwalt von Grund- und Menschenrechten aufzuspielen.