Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede 29.06.2006 - Arbeitskampfrecht


Arbeitskampfrecht

a) Zweite und Dritte Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
> Drucksache 16/856, 16/1208 <

b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der FDP
Innere Sicherheit durch Regelungen zum Arbeitskampfrecht gewährleisten
> Drucksache 16/953, 16/1208 <

Das Leben und die körperliche Unversehrtheit ist ein hohes Gut, das seitens des Staates geschützt werden muss.


Meine Damen und Herren,

Der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts, Thomas Dieterich, - in der SPD kein Unbekannter - weist in seinen Kommentierungen zum Streikrecht darauf hin, dass jeder Streik dann seine Grenzen finden muss, wenn erhebliche Verfassungsgüter beeinträchtigt werden.

Dies ist, ob die Gelehrten nun Wolfgang Däubler oder Manfred Löwisch heißen oder es das Bundesarbeitsgericht oder gar das Bundesverfassungsgericht entschieden haben, unbestritten.

Wenn, wie im letzten Winter geschehen, durch Streikmaßnahmen direkt und vor allem indirekt Gefährdungen für die Bürgerinnen und Bürger eintraten, dann ist ein Maß überschritten. Dies ist nicht mehr hinnehmbar.

Als ver.di Anfang des Jahres Winterdienste bestreikte, stieg nachweislich die Anzahl der Verkehrsunfälle, z.B. in Bayern und Baden-Württemberg, deutlich.

Rettungsdienste und Feuerwehren konnten aufgrund der Straßenverhältnisse nicht zum Einsatzort kommen, die Polizei war massiv eingeschränkt.

In Stuttgart musste damals, weil chaotische Verhältnisse auftraten, die Polizei einen von ver.di bestreikten Betriebshof befreien, damit der Winterdienst durchgeführt werden konnte.

Dass hiergegen die Gewerkschaften gerichtliche Schritte eingeleitet haben, war dreist.

Es gilt, in solchen Fällen Rechtssicherheit und eindeutige Regelungen zu schaffen – für die Polizei und die Bürgerinnen und Bürger.

Auch durch den Streik der Müllabfuhren ergaben sich Zustände, die in Zeiten der wieder steigenden Verbreitung von Tierseuchen inakzeptabel sind
– und das als Nebenfolge der zivilrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Tarifparteien.

Das ist den Menschen nicht vermittelbar.

Sagen Sie doch bitte einem Unfallopfer ins Gesicht, dass es nicht möglich sein soll, ihn auch in Streikzeiten versorgen und schützen zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Tarifautonomie ist ein verfassungsrechtliches Gut aus Art. 9 Grundgesetz. Dies möchte auch niemand in Frage stellen.

Die FDP steht zur Tarifautonomie.

Es kommt auf die jeweiligen Streikmittel im Einzelfall an, die verhältnismäßig sein müssen.

Das Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit und die Tarifautonomie kann - immer auch im konkreten Fall in Abwägung mit wichtigen Rechtsgütern - nicht schrankenlos gewährt werden.

Ich verstehe nicht ganz, weshalb dann hier die Vertreter vornehmlich von der linken Seite des Plenums Bedenken haben.

Aus meiner Sicht ist es erforderlich – und verfassungspolitisch geboten –, klare Regelungen zu schaffen.

Durch die fehlenden gesetzlichen Regelungen ist die Rechtsprechung gezwungen, die Grenzen der richterlichen Entscheidungslegitimation bis zum Äußersten zu beanspruchen.

Im Klartext: es ist Aufgabe des Gesetzgebers, nicht nur für die Polizeibeamten, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Regelungen zu finden.

Deshalb bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht zu folgen und dem Antrag der FDP-Fraktion zuzustimmen.

Meine Damen und Herren,

aber lassen sich mich noch ein paar wenige Worte zu dem Gesetzentwurf der LINKEN sagen:

Die LINKEN gehen damit in eine völlig falsche Richtung. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die tiefe Vergangenheit.

Wie immer fordern die LINKEN Leistungen und schweigen über die Gegenfinanzierung.

Durch diesen Vorschlag würden die Ausgaben für die Bundesagentur für Arbeit steigen und zur Finanzierung von Streiks eingesetzt werden.

Damit würden auch die Beiträge aller die Streiks mitfinanzieren - und Beitragserhöhungen wären die Folge.

Eine Steigerung der Lohnnebenkosten passt nicht in die heutige konjunkturelle Entwicklung. Zur Finanzierung von Arbeitskämpfen sind die absurd.

Dies ist ein Weg, den wir als Freie Demokraten ganz klar ablehnen.

Für uns steht die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Vordergrund.

Wir brauchen eine nachhaltige Entlastung von Steuern und Abgaben; gerade die Lohnnebenkosten gängeln die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland.

Meine Damen und Herren,

es gibt keinen vernünftigen Grund, dem Gesetzentwurf der LINKEN zuzustimmen.

Gleichzeitig bitte ich Sie, auch die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu unserem Antrag abzulehnen.

Also ist es ganz einfach – eine doppelte Ablehnung soll es allen erleichtern.

Die FDP-Bundestagsfraktion wird dieses tun.
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