Rede 30.11.2006 - Bleiberecht
Bleiberecht
Beratung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine wirksame Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Personen
(Drucksache 16/3340)
Es gilt das gesprochene Wort
Anrede,
die FDP begrüßt, daß die Innenministerkonferenz am 17. November 2006 einen Beschluß über eine Bleiberechtsregelung gefaßt hat. Das war lange überfällig.
Sie gibt langjährig geduldeten Ausländern eine Chance auf einen Daueraufenthalt, wenn Sie faktisch wirtschaftlich und sozial in der Bundesrepublik integriert sind.
Eine solche Bleiberechtsregelung beendet in vielen tausend Fällen für beide Seiten kostspielige und nervenaufreibende Streitigkeiten um das Aufenthaltsrecht von Menschen, die in Wahrheit längst Teil unserer Gesellschaft sind. Sie gibt den Betroffenen und ihren Familien die notwendige Sicherheit für eine verläßliche Lebensplanung.
In vielen Fällen dient die Bleiberechtsregelung auch den Interessen mittelständischer Unternehmen, in denen die Betroffenen seit Jahr und Tag als Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Die FDP fordert, daß der IMK-Beschluß von den Ausländerbehörden wohlwollend umgesetzt wird. Vor allem das Kindeswohl muß wesentlicher Bestandteil der Entscheidungen sein.
Die FDP fordert die Bundesregierung auf, jetzt schnellstmöglich eine gesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen. Eine bundesgesetzliche Regelung hat gegenüber der Regelung durch die Innenminister den Vorteil der klaren Verbindlichkeit. Dies schafft Rechtssicherheit und macht die Regeln in rechtstaatlicher Weise transparent.
Insofern stehen wir dem Antrag der Grünen mit einer gewissen Sympathie gegenüber.
Allerdings halten wir nichts davon, die Bedingung "gut integrierte Geduldete" inhaltsleer zu lassen.
So lehnen die Grünen die von uns geforderte Mitwirkungspflicht leider ab. Unseres Erachtens ist es aber sehr wohl relevant, daß geduldete Ausländer die Behörden nicht täuschen oder behindern, was ihren aufenthaltsrechtlichen Status anbelangt.
Rechtstreue und die erfolgreiche Integration müssen die entscheidenden Kriterien für die Erteilung eines Bleiberechts sein, nachgewiesen u.a. durch eigenständig gesicherten Lebensunterhalt, deutsche Sprachkompetenz und Akzeptanz im persönlichen, sozialen Umfeld.
Natürlich weisen die Grünen zu Recht darauf hin, daß bislang der Zugang zu Sprachkursen und Arbeitsplätzen für Geduldete erschwert oder unmöglich war.
Allerdings reicht die Frist von knapp einem Jahr durchaus aus, um Sprachkenntnisse zu erwerben, und wer sich sechs oder gar acht Jahre im Lande geduldet aufgehalten hat, kann ja auch ohne Betreuung in staatlichen Kursen nach dem Zuwanderungsgesetz deutsch gelernt haben – dafür gibt es viele gute Beispiele.
Ich denke, wir sollten Integration nicht nur als eine Bringschuld des Staates ansehen, sondern vor allem die aktive Mitwirkung der Zuwanderer einfordern.
Die Grünen erwecken mit ihrem Antrag den Eindruck, Geduldete könnten sich allein dadurch, daß sie sich acht Jahre hierzulande aufgehalten haben, ohne aktiv etwas für ihre Integration zu tun, einen Anspruch auf Bleiberecht erwirken. Das ist wenig plausibel.
Ebenso wie für die deutsche Sprachkompetenz gilt das Mitwirkungserfordernis auch für die Frage der Rechtstreue und die der Integration in den Arbeitsmarkt.
Die Möglichkeit für langjährig Geduldete, den eigenständigen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist ein wichtiges Kriterium einer Bleiberechtsregelung. Dies dient der Sicherstellung, daß keine Überinanspruchnahme der Sozialleistungen oder Mißbrauch erfolgt; es dient aber auch der Integration.
Arbeit ist ein entscheidender Integrationsfaktor: Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, fördert so das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen. Sie ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Dies ist auch im Interesse der Gesellschaft als Ganzes.
Im Zusammenhang mit der bundesgesetzlichen Regelung muß allerdings die Arbeitserlaubnis ohne Restriktion mit dem Bleiberecht gekoppelt erteilt werden, bzw. im Vorfeld Hürden für den Arbeitsmarktzugang beseitigt werden. Ansonsten ist das Erfordernis, selbst für den Lebensunterhalt sorgen zu können, nicht praktikabel.
Der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt muß gewährleistet sein und darf nicht durch Überbürokratisierung, wie z.B. der Vorrangprüfung, verhindert werden.
Der Antrag der Grünen erscheint uns alles in allem leider vorwiegend als Schnellschuß. Ich habe aber die Hoffnung, daß es möglich sein könnte, fraktionsübergreifend hier im Hause eine konsensfähige Lösung zu finden, nachdem die IMK einen ersten Schritt getan hat.
Die FDP hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um auszuloten, welche Chancen bestehen, eine sachlich sinnvolle, möglichst weitreichende und doch auch das Integrationserfordernis möglichst klar präzisierende Bleiberechtsregelung zu finden.
Wir hoffen, daß es der Bundesregierung gelingt, konsensfähige Vorschläge zu unterbreiten. Die FDP wird die diesbezüglichen parlamentarischen Beratungen konstruktiv begleiten.