Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

Dokumente / Reden

Rede 6.5.2010 - Alle BND-Akten zum Thema NS-Vergangenheit offenlegen

Anrede,

Die Linken greifen nach dem jüngst erfolgten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die BND-Akten zum Eichman-Prozeß ein Thema auf, das die FDP-Fraktion bereits in der letzten Wahlperiode des Bundestages aufgegriffen hat:
Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in den Nachrichtendiensten.

Wir haben dazu eine Kleine Anfrage gestellt, die die damalige Bundesregierung im Dezember 2007 beantwortet hat.

Die FDP steht nach wie vor dazu:

Die Aufarbeitung der Vergangenheit, insbesondere personeller Kontinuität von Geheimdiensten unter dem nationalsozialistischem Regime und dem frühen BND bleibt ein wichtiges Anliegen.


Diese Aufarbeitung ist grundsätzlich wichtig und richtig, allerdings gehen die Vorstellungen der Linken doch zu weit.

Schon die Begrifflichkeit der Linken stimmt bedenklich, denn die Formulierung „deutscher Faschismus“, mit denen die Linken den DDR-Brauch fortsetzt, die historisch richtige Bezeichnung „Nationalsozialismus“ zu vermeiden, schafft eine irreführende Nähe zum italienischen Faschismus, der zu einem verharmlosend-relativierenden Verständnis der NS-Zeit führen könnte. Zugleich leugnet er den sozialistisch-revolutionären Anspruch des NS-Regimes, der konstituierend für sein Profil und seinen Erfolg bei den breiten Massen in Deutschland war, und den die jüngere Forschung herausgearbeitet hat.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Akten des Falles Eichmann durch den BND nicht komplett gesperrt werden dürfen.

Nicht komplett sperren heißt aber auch: nicht komplett freigeben. Hier muss aus Gründen des Staatswohls und im Interesse der Funktionsfähigkeit des Dienstes sicherlich genau im Einzelfall geprüft werden, was für die Öffentlichkeit freigegeben werden kann.

Allerdings haben auch wir Liberalen uns gegen die restriktive Aktenvorlagepraxis auch des BND positioniert.

Keine komplette Freigabe heißt jedoch nicht, dass wir etwas verschleiern oder vertuschen wollen. Aufarbeitung ist wichtig, und mit dem gegebenen historischen Abstand auch in vielen Fällen im Hinblick auf den  Persönlichkeitsschutz Betroffener problemlos geworden.

Aber manche Frage dieser historischen Aufdeckung kann und sollte auch, wenn Akten im Einzelfall aus nachvollziehbaren Gründen nicht freigegeben werden können, über das für die Dienste zuständige Gremium des Bundestages, das PKGr, erfolgen.

Zusätzliche finanzielle Mittel sind hierzu nicht erforderlich. Die historischen Lehrstühle der Universitäten und andere Forschungseinrichtungen werden, wenn mehr Aktenmaterial zugänglich wird, diese Möglichkeit auch ohne die von den Linken beantragten Subsidien zu nutzen wissen.

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