Rede vom 15.02.2008 - Bevölkerungsschutz
Rede vom 15.02.2008
Bevölkerungsschutz
Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Bevölkerungsschutzsystem reformieren - Zuständigkeiten klar regeln
> Drucksache 16/7520 <
Anrede,
Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Unglücksfällen ist eine der grundlegenden Aufgaben des Staates. Dies darf in der aktuellen Debatte um immer neue Sicherheitsgesetze nicht vergessen werden – im Gegenteil: wir brauchen im Bevölkerungsschutz dringend eine Modernisierung, um den Herausforderungen besser Herr werden zu können. Sicherheit entsteht nicht durch Gesetze, sondern durch gut ausgebildete und ausgerüstete Kräfte.
Nach dem Sommerhochwasser 2002 sowie aufgrund der Risiken bei kritischen Infrastrukturen ist es offensichtlich: bei bestimmten überregionalen Naturereignissen oder von Menschen verursachten Unglücksfällen können Gefahren für die Bevölkerung auftreten, denen mit gesamtstaatlichen Maßnahmen begegnet werden muß.
Die bestehende Zweiteilung in den Zivilschutz im Verteidigungsfall und Katastrophenschutz im Frieden bedarf einer Neuordnung.
Der bisherige Dualismus von Zivil- und Katastrophenschutz muß überwunden und die Zuständigkeit klar geregelt werden. Hierfür am besten geeignet ist ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem mit allein am Schadensausmaß und an den schnellsten und besten Reaktionsmöglichkeiten ausgerichteten Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten.
Die bislang praktizierte Zuweisung von Zuständigkeiten nach der Schadensursache wird der Lage nicht länger gerecht. Zum Zeitpunkt einer notwendigen Gefahrenabwehr kann nicht die Ursachenforschung höchste Priorität haben, um Zuständigkeitsfragen zu klären.
Hier muss einfach und schnell geholfen werden.
Daher ist eine Aufgabenverteilung anzustreben, bei der die Zuständigkeit
- für lokale Schadensereignisse im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Kommunen bzw. beim Land;
- die Zuständigkeit für Großschadensereignisse innerhalb eines Bundeslandes ohne weitere Auswirkungen auf das Bundesgebiet bei den Ländern, und
- die Zuständigkeit für außerordentliche bundesweite Schadenslagen sowie für länderübergreifende Großschadenslagen beim Bund liegt.
Innerhalb dieses Rahmens ist die Ressourcenverantwortung zu regeln, um effektiv und schnellstmöglich helfen zu können.
Ein neues, zeitgemäßes Ausstattungskonzept ist dabei ohne einen schlagkräftigen und wirkungsvollen Beitrag des Bundes nicht denkbar. Die Konzentration des Bundes auf die Bereitstellung von Spezialressourcen für „Sonderlagen“ darf nicht zu einem schleichenden Rückzug des Bundes aus der Fläche führen.
Die Verteilung der Ressourcen hat vielmehr dergestalt zu erfolgen, dass eine zeitnahe Reaktion auf Ereignisse an jedem Ort in Deutschland sichergestellt ist.
Dabei ist die Frage nach der Rechtsgrundlage auch für die Bundesleistungen im Bereich Ausstattung, wie sie vom Deutschen Bundestag und dem Bundesrechnungshof aufgeworfen worden ist, abschließend und eindeutig zu klären.
Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Strukturen im Katastrophenschutz mindestens im bisherigen Umfange unbedingt aufrecht zu erhalten. Das ehrenamtliche Engagement ist die bürgerschaftliche Grundlage für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und die tragende personelle Infrastrukturkomponente des Bevölkerungsschutzes.
Zur langfristigen Sicherung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements bedarf es eines zukunftsorientierten, tragfähigen Konzepts. Hier müssen alle Träger, Bund, Land und Kommunen zusammenarbeiten.
Hierzu zählen insbesondere eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit für die Förderung des Ehrenamtes, die Harmonisierung und Verbesserung helferrechtlicher, auch steuerrechtlicher Regelungen in Bund und Ländern sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.
Ein weiteres Ziel ist es, mehr Frauen und auch mehr Migrantinnen und Migranten für das Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz zu gewinnen. Ich begrüße nachdrücklich, daß der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes, Kröger, nach der tragischen Brandkatastrophe in Ludwigshafen sich zu diesem Ziel bekannt hat.
Meine Damen und Herren,
Zur weiteren Qualitätssteigerung muß die Ausbildung im Bevölkerungsschutz verbessert werden. Auch die Forschung zum Bevölkerungsschutz kann zur Verbesserung der Vorsorge im Katastrophenfall beitragen. Hier wäre etwa neuen Risikomanagementmethoden besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Dabei können auch betriebswirtschaftliche Methoden zur Vermeidung von Geschäftsrisiken geeignet sein, das Katastrophenverwaltungsrecht zu optimieren.
Anrede,
Die FDP ist überzeugt: die ehrenamtlichen und die professionellen Helferinnen von THW und Feuerwehren, von Rettungsdiensten und anderen Hilfsorganisationen leisten ausgezeichnete Arbeit.
Wir als Parlamentarier sind aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein zukunftsorientiertes Bevölkerungsschutzsystem zu setzen.