Hartfrid Wolff - Mitglied des Bundestages

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Rede vom 22.02.2008 - Waffenrecht

Rede vom 22.02.2008

Waffenrecht

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
> Drucksache 16/7717, 16/… <
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für ein schärferes Waffengesetz
> Drucksachen 16/6961, 16/… <

Anrede,

Die neuerliche Waffenrechtsreform ist, wie ihre Vorgängerin 2002, nicht geeignet, die Sicherheit für die Menschen in Deutschland zu erhöhen.

Das ist das eindeutige Ergebnis der Expertenanhörung. Auch die von den Koalitionsfraktionen nominierten Experten fanden wenige der von SPD und CDU/CSU vorgenommenen Änderungen als nützlich für die Innere Sicherheit.

Es sind deutliche Verschärfungen aufgenommen worden, ohne dass überhaupt evaluiert wurde, ob die damalige Änderung zu einem tatsächlichen Sicherheitsgewinn geführt hat. Hier habe ich erhebliche Zweifel.

Meine Damen und Herren,
Mit Ausnahme der Vorgaben zu den Anscheinswaffen, die auch die FDP grundsätzlich begrüßt, lehnen wir die weiteren Regelungen dieses Gesetzes ab.

Tatsache ist: Legal erworbene und angemeldete Waffen spielen in der Kriminalitätsstatistik keine Rolle. Die illegalen Waffen aber werden vom Waffengesetz nicht erreicht:
Das Herumdoktern am Waffengesetz ist purer Aktionismus, reine Augenwischerei.

Vor der Hamburg-Wahl will Rot-Schwarz noch schnell suggerieren, für Sicherheit zu sorgen. Das ist durchsichtig.

Daß die Koalition selbst nicht daran geglaubt hat, in einer sachlichen Debatte mit Argumenten bestehen zu können, zeigt sich am hanebüchenen Gesetzgebungsverfahren: Erst macht Innenminister Schäuble Vorschläge, die er dann kurz danach wieder zurückzieht. Dann will die Koalition in kürzester Zeit das Waffenrecht ändern und peitscht die Vorlagen durch den Ausschuss und durch das Parlament.

Problemlösungen im Bereich der Kriminalität müssen nicht primär das Waffenrecht, sondern den Zusammenhang von Straftat und Strafe und das vernachlässigte Feld der Kriminalprävention in Blick nehmen. Nicht der Gegenstand ist das Problem, sondern der, der ihn einsetzt.

Die über Nacht in den Gesetzentwurf eingebaute Messerregelung zeichnet sich vor allem durch eines aus: Schwammigkeit. Die Koalition lässt Polizei und Justiz mit dem Vollzug des Gesetzes völlig allein. Jeder Polizist muss nun in der konkreten Situation entscheiden, ob Brauchtum vorliegt oder der Zweck zum Führen des Messers „allgemein anerkannt“ ist. Das ist in der konkreten Situation schwer möglich.

Die Sachverständigen haben in der Anhörung fast einhellig diesen Ansatz abgelehnt. Stattdessen forderten sie die Möglichkeit, das Tragen von Waffen an bestimmten Orten, z.B. an Diskotheken, zu verbieten. Diese Initiative aus Hamburg wird von der FDP unterstützt.

Innensenator Körting dagegen, der Urheber der grotesken Messerregelung, hat selbst längst nicht alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft: er hätte über das Hausrecht das Mitführen von Messern in der U-Bahn und anderswo verbieten lassen können. Doch hat er das nicht getan. Fazit: Die SPD macht Propaganda, aber sie handelt nicht.

Vor allem wird mit der Neuregelung der ohnehin schon bürokratische Wust, mit dem Waffenbesitzer überzogen werden, noch weiter aufgebläht.

So ist es nicht einsichtig, warum die vorhandenen Kontrollen bei der Verbringung von Schußwaffen ins Ausland nun verdoppelt werden.

Die diesbezüglich vorgesehenen neuen Vorschriften bringen überhaupt keinen Sicherheitsgewinn, aber konterkarieren jede Absichtserklärung zum Bürokratieabbau.

Das gleiche gilt für die neuen Informations- und Buchführungspflichten. Im Gesetzesentwurf werden die Kosten kleingerechnet. Tatsächlich gibt es eine insgesamt große Belastung für die mittelständischen Unternehmen.

Angesichts der einfachen Prognose, daß ein Sicherheitsgewinn nicht nachweisbar sein wird, demonstriert diese Regelung die abgehobene Ignoranz der Bundesregierung gegenüber wirtschaftlichen Zusammenhängen.

Darüber hinaus ist die Erweiterung der Kennzeichnungs- und Buchführungsregelungen eindeutig gegen die berechtigten Interessen der legalen Waffenbesitzer, insbesondere der Jäger, der Sportschützen und der Sammler antiquarischer Waffen gerichtet. Dies kostet nur, ohne dass der Nutzen ersichtlich ist.

Wie übertrieben im Waffenrecht argumentiert wird, sieht man auch daran, dass selbst die sinnvolle Jugendarbeit im Sport zurückgedrängt wird. Nicht nur, dass Belastungen aus der damaligen Reform aufrechterhalten bleiben, auch vernünftige Überlegungen zur Stärkung des Nachwuchses will die SPD nicht angehen.

Jetzt sind wir immerhin soweit, daß auf Rummelplätzen Kinder unter zwölf Jahren mit einem Luftgewehr schießen dürfen, im Sportverein - unter fachkundiger Aufsicht - aber nicht. Den Wettbewerb "Jugend trainiert für Olympia" scheint die Bundesregierung auf den Jahrmarkt verlagern zu wollen.

Die Neuregelung in § 15 a des Entwurfs, dass Sportordnungen nur noch dann genehmigt werden können, wenn ein „besonders öffentliches Interesse vorliegt“, halte ich für falsch und dirigistisch. Insgesamt besteht die Gefahr, dass hier der Breitensport behindert werden soll.

Auch das grundgesetzlich geschützte Erbrecht wird zu weitgehend eingeschränkt.

Waffenbesitzer von geerbten Waffen, denen keinerlei Unzuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, sollen nun pauschal verpflichtet werden, Blockiersysteme für ihre Waffen einzubauen.

Es ist absurd, dass dies auch für Waffen gilt, die bereits lange vor diesem Gesetz vererbt worden sind. Auch sind zwar kulturhistorische Sammlungen als ganze, nicht aber einzelne obsolete Waffensysteme ausgenommen.

Die Abgrenzungen hierzu sind auch in Zukunft schwierig.

Anrede,

Mit immer neuen bürokratischen Pflichten für legale Waffenbesitzer, mit einem Generalverdacht gegen Sportschützen, Jäger und Waffensammler wird keine Untat zu verhindern sein.

Was die Bundesregierung hier vorgelegt hat, ist kein wirkliches Gesetz, sondern eine Ansammlung schwammiger Begriffe, die lediglich auf die öffentliche Wirkung zielt, nicht aber reale Sicherheitsfragen berührt.

Die FDP lehnt diese Täuschung des Bürgers ab. Stattdessen fordert die FDP, die tatsächlichen Sicherheitsprobleme zu lösen. Nicht Jäger, Sportschützen und Sammler sind eine Gefahr für die Menschen in Deutschland, sondern Kriminelle und Gewalttäter. Doch dazu fällt CDU und SPD nichts ein. So kommt es denn zu diesem reinen Alibi-Gesetz, das kaum Nutzen, aber viel Schaden stiften wird.
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