Rückführungen
Datum: 5.6.2008TOP 27neu (TOP 25alt) zu Protokoll>
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Humanitäre Standards bei Rückführungen achten
> Drucksachen 16/4851, 16/7347 <
Anrede,
Der Umgang mit illegal sich in Deutschland aufhaltenden Menschen betrifft durchaus auch das Selbstverständnis einer freiheitlichen Gesellschaft und die grundsätzlichen Fragen der Durchsetzung unserer rechtsstaatlichen Ordnung.
Natürlich gilt auch aus liberaler Sicht, daß mit dem Instrument der Abschiebehaft sehr behutsam umgegangen werden muß. Es gibt eine ganze Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten, die umgesetzt werden müssen.
Grundsätzlich halten wir die Abschiebehaft für durchaus gerechtfertigt und in manchen Fällen auch für unumgänglich.
Die Grünen benennen konkrete Probleme in ihrem Antrag und zeigen einige Lösungsvorschläge auf. Das ist nicht selbstverständlich, wenn man bedenkt, was für Wünsch-dir-was-Kataloge zu dieser Thematik hier von manchen vorgelegt werden.
Doch auch die Grünen beleuchten in ihrem Antrag - vielleicht nicht unbeabsichtigt - nur Teilaspekte und übersehen den Gesamtzusammenhang.
Natürlich sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt, um Hindernisse für die Abschiebepraxis zu errichten.
So ist die Forderung der Grünen, die Abschiebehaft dürfe keinesfalls die Dauer von 6 Monaten überschreiten, wohlfeil. Schnelle Entscheidungen schaffen Klarheit für alle.
Leider haben die Grünen keine Vorschläge gemacht, wie die Abschiebeverfahren beschleunigt werden können.
Bereits im Koalitionsvertrag 1998 hatten die Grünen unterschrieben, die Praxis der "Abschiebehaft im Licht der Verhältnismäßigkeit zu prüfen". Sie hatten doch sieben Jahre Zeit dazu, das zu tun und es besser zu machen! Was ist denn daraus geworden?
Wir stimmen den Grünen aber zu, wenn sie in Ihrer Antragsbegründung auf die drei essentiellen Aspekte hinweisen, die die EU-Kommission beschlossen hat.
Demnach müssen
- das Primat der freiwilligen Rückkehr gestärkt,
- verfahrensrechtliche Mindestgarantien gesichert und
- die Verhältnismäßigkeit gewahrt
werden.
Allerdings vermittelt auch der vorliegende Grünen-Antrag den Eindruck, schön klingende Forderungen nicht bis in die letzte Konsequenz durchdacht zu haben – oder diese nicht offensichtlichen Konsequenzen letztlich sogar zu wünschen.
Wer unbegleitete Minderjährige, Behinderte, Alte und Schwangere insgesamt von Abschiebung vollständig ausnehmen will, sagt letztendlich: Ihr dürft illegal einreisen – ist zwar nicht erlaubt, aber wir machen nichts dagegen!
Organisiert kriminelle Schleuser könnten so zu einer "Spezialisierung" neigen, wenn absolute Regelungen in dieser Form geschaffen werden.
Wer auf Abschiebung verzichtet, sagt: Ihr könnt zuwandern. Das ist ein weitgehendes Aushöhlen unserer zuwanderungsrechtlichen Regeln.
Ich halte nichts davon, mit humanitär klingenden Forderungen grundsätzlich den Vollzug des deutschen Ausländerrecht zu untergraben. Wir sollten gemeinsam ein rationales Verfahren entwickeln, das festlegt, wie viele Menschen hier derzeit integrierbar sind, und welche nach wirtschaftlichem Bedarf, etwa gemäß dem von der FDP vorgeschlagenen Punktesystem zuwandern dürfen, und welche Zuwanderer wir aus humanitären Gründen aufnehmen wollen. Gerade im Letzten Punkt müssen wir das Individuum achten.
Das ist ehrlicher, als immer wieder neue Anläufe zu nehmen, illegalen Migranten die ohnehin schon nicht recht dichten Türen zur Zuwanderung weiter zu öffnen.
Unter den Lösungsangeboten der Grünen für die Sicherstellung humaner Standards bei Rückführungen überwiegt leider die weitgehende Erschwerung oder der generelle Verzicht auf Abschiebungen.
Damit ist niemandem gedient – insbesondere den Menschen nicht, die legal und unter Beachtung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland hierher eingewandert sind und sich rechtmäßig im Lande aufhalten.
Eine individuelle Bewertung ist notwendig.
Institutionalisierte und automatische Nachsicht mit denen, die sich nicht an unsere Rechtsordnung halten, kann das Ansehen aller Zuwanderer beeinträchtigen und die Rechtstreue im Alltag aushöhlen.
Auch deswegen bleibt die Abschiebehaft ein letztes, aber legitimes Mittel, den Abschiebevollzug sicherzustellen.