Zwangsheirat - Ausländerrechtliches Paket
<TOP 9>a) - Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat sowie zur Änderung weiterer aufenthalts- und asylrechtlicher Vorschriften
> Drucksache 17/4401 <
- Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes für ein erweitertes Rückkehrrecht im Aufenthaltsgesetz
> Drucksache 17/4197 <
- Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines
… Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Altfallregelung)
> Drucksache 17/207 <
- Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE LINKE. eingebrachten Entwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes(Bleiberechtsregelung/Vermeidung von Kettenduldungen)
> Drucksache 17/1557, 17/… <
b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (4. Ausschuss)
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Menschenrecht auf Freizügigkeit ungeteilt verwirklichen
- zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Für ein wirksames Rückkehrrecht und eine Stärkung der Rechte der Opfer von Zwangsverheiratung
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für eine wirksame und stichtagsunabhängige gesetzliche Bleiberechtsregelung im Aufenthaltsgesetz
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Opfer von Zwangsverheiratungen wirksam schützen durch bundesgesetzliche Reformen und eine Bund-Länder-Initiative
- zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Residenzpflicht abschaffen – Für weitestgehende Freizügigkeit von Asylbewerbern und Geduldeten
> Drucksachen 17/2325, 17/4681, 17/1571, 17/2491, 17/3065, 17/… <
Anrede,
die Koalition aus Union und FDP hat eine neue Integrationspolitik auf den Weg gebracht.
Wir werden die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser erschließen und den Zusammenhalt unserer durch Zuwanderer bereicherten Gesellschaft stärken. Fördern und Fordern gehört zusammen.
Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzespaket.
Wir schaffen hiermit den Einstieg in eine dauerhafte, bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung. Erstmals wird für minderjährige und heranwachsende geduldete Ausländer ein vom Aufenthaltsrecht der Eltern unabhängiges Bleiberecht in einem Bundesgesetz geschaffen.
Die rot-grüne Koalition hatte das nicht zustande gebracht. Die christlich-liberale Koalition dagegen eröffnet Perspektiven für Menschen, die in unser Land gekommen sind.
Wir helfen Frauen in Not. Die Gleichberechtigung der Frau ist eines der wesentlichen Bestandteile unserer Rechts- und Werteordnung, deren Vermittlung auch eine der entscheidenden Integrationsaufgaben ist. Zwangsheirat wird jetzt explizit als Straftat benannt.
Aber besonders wichtig ist uns die Verbesserung des Opferschutzes. Wir werden eben nicht nur die Täter bestrafen, sondern auch den Opfern eine Perspektive geben. Es wird ein eigenständiges Wiederkehr- bzw. Rückkehrrecht für ausländische Opfer von Zwangsverheiratungen geben.
Die bisherige Regelung, wonach der Aufenthaltstitel für verschleppte junge Frauen nach sechs Monaten automatisch erlischt, ermöglichte es leider bis heute, diese Zwangslage noch stärker auszunutzen und Frauen jede Fluchtperspektive zu nehmen.
Nachdem das Rückkehrrecht nun schon sehr lange diskutiert wird, ist es der christlich-liberalen Koalition nun zu verdanken, dieses wichtige Opferschutzrecht für die Betroffenen geschaffen zu haben.
Jetzt erhalten Opfer von Zwangsheirat und Verschleppung wieder eine Chance, sich zu befreien.
Dem dient auch die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufhebung der Ehe.
Wir lockern die Residenzpflicht für Geduldete und Asylbewerber, um ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung zu erleichtern.
Damit steigern wir die Chancen von jungen Migranten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen und sich in unserer Gesellschaft weiter zu entwickeln.
Wir haben uns auf die Verlängerung der Ehemindestbestandszeit auf drei Jahre zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltstitels geeinigt. Dies hilft, Scheinehen besser bekämpfen zu können.
Opfern häuslicher Gewalt, die es leider in viel zu großer Anzahl gibt, und die als Argument gegen die Anhebung der Ehemindestbestandszeit angeführt werden, kann durch die Härtefallregelung geholfen werden.
Und die Sachverständigenanhörung hat gezeigt: mit der jetzt getroffenen gesetzlichen Klarstellung wird dies auch zu einem stärkeren Schutz der Frauen beitragen.
Wir mahnen die Ausländerbehörden zu einer großzügigen Handhabung im Sinne der Opfer.
Zentrales integrationspolitisches Anliegen der FDP ist das Beherrschen der deutschen Sprache.
Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhält nur noch, wer sich hinreichend auf deutsch verständigen kann oder sich hier einbringt.
Natürlich muss niemand aus Deutschland ausreisen, weil er Deutsch nicht perfekt spricht. Aber diejenigen, die sich nicht integrieren wollen, erhalten in Zukunft zunächst nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis.
Die Ausländerbehörden werden verpflichtet, vor Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis festzustellen, ob einer Pflicht zur ordnungsgemäßen Integrationskursteilnahme nachgekommen wurde. Damit können die Integrationskurse besser fokussiert und aktive Integrationspolitik gestaltet werden.
Der Gesetzentwurf ist ein Signal für eine Abkehr von ideologischer Zuwanderungs- und Integrationspolitik.
Multikulti-Romantik oder Desintegration durch Wegschauen helfen uns nicht weiter.
Die Koalition aus FDP und CDU/CSU geht ohne Scheuklappen bestehende Defizite der Integrationspolitik an.
Es gilt, die Chancen der Zuwanderung für unser Land besser zu nutzen.
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket werden in ausgewogener Weise Maßnahmen zur Förderung der Integration ergriffen. Die Koalition aus CDU/CSU und FDP will die Chancen der Integration für ausländische Menschen in Deutschland verbessern - durch Fördern und Fordern.
Der Schlüssel für gesellschaftlichen Zusammenhalt ist erfolgreiche Integration. Wir stellen die Weichen dafür.