Hartfrid Wolff -

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Lebenspartnerschaften

FDP-Innenpolitiker zum Beamtenrecht:

Lebenspartnerschaften gleichstellen

MdB Hartfrid Wolff und MdL Hagen Kluck hoffen auf mehr Realitätssinn bei der CDU

(Stuttgart - 09.03.2009) Auch im Beamtenrecht muss es nach Auffassung der Liberalen zu einer Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften kommen. Der Bundestagsabgeordnete Hartfrid Wolff und sein Landtagskollege Hagen Kluck begrüßten in Stuttgart an diesem Wochenende die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom Februar, nach der gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartner Anspruch auf Familienzuschlag haben.

Die liberalen Innenpolitiker teilen die Auffassung des Gerichts, dass sich diese Gleichstellung aus der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie ergibt, nach der es keine unmittelbare oder mittelbare Diskriminierung wegen der sexuellen Ausrichtung geben darf. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ermögliche es Personen gleichen Geschlechts, in einer auf Lebenszeit begründeten Fürsorge- und Einstandsgemeinschaft zu leben. Lebenspartner seien in gleicher Weise unterhaltspflichtig wie Ehegatten. Durch das Vorenthalten des Familienzuschlags würden sie aber diskriminiert.

Wolff und Kluck fordern deshalb die Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten im Bereich von Besoldung, Versorgung und Beihilfe. „Wir hoffen hier auf mehr Realitätssinn bei der CDU“, betonen beide. Der Widerstand gegen eine Gleichstellung trage allmählich irrationale Züge und lasse sich weder politisch noch rechtlich länger begründen, zumal eine solche Gleichstellung im Bereich der gesetzlichen Rente und der gesetzlichen Krankenversicherung längst erfolgt sei.

Hagen Kluck wünscht sich auch eine Gleichstellung bei der Begründung von Lebenspartnerschaften in Baden-Württemberg. Dass die nicht in der Heimatgemeinde, sondern nur in den Landratsämtern und bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise geschlossen werden können, sei eine Diskriminierung. „Die Lebenspartner gehören wie Ehegatten ins Standesamt“, ist auch Hartfrid Wolffs Meinung. Die derzeitige Sonderregelung erschwere auch die Führung eines elektronischen Personenstandsregisters. Da die CDU derzeit eine Änderung blockiert, muss dieses Thema nach Klucks Einschätzung „in die nächste Koalitionsvereinbarung“.

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