Bahntunnelsicherheit muß zielstrebig verbessert werden
Nach Zugunfällen wie der Entgleisung eines ICE im Landrückentunnel bei Fulda hat die FDP eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, um Umsetzung die Erfahrungen aus dem Bau und Betrieb von Schnellfahrstreckentunneln in die Sicherheitskonzepte zum Bevölkerungsschutz zu verbessern. Dazu erklärt der Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Bevölkerungsschutz, Hartfrid Wolff:
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP ist unbefriedigend. Sie offenbart, daß es nach wie vor ein Kompetenzwirrwarr zwischen Bund, Ländern und Kommunen gibt. Auch gibt es kein spezifisches Einsatzszenario für die Rettungskräfte in langen Eisenbahntunneln. Vielmehr verweist die Bundesregierung auf die Erfahrung der Einsatzkräfte aus dem Straßenverkehr. Gleichzeitig gibt die Bundesregierung aber zu, daß die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln mit denen in Eisenbahntunneln in keiner Weise vergleichbar seien. Das ist widersprüchlich.
Weder für die laufende Sicherheits-Nachrüstung bestehender Tunnel noch für das Inkrafttreten der Richtlinie zum Brand- und Katastrophenschutz von Bahnanlagen der freien Strecke, die derzeit vom Eisenbahnbundesamt erarbeitet wird, kann die Bundesregierung einen Abschlußtermin mitteilen.
Das weckt nicht den Eindruck, als räumte die Bundesregierung der Eisenbahnsicherheit die hohe Priorität ein, die ihr nach den jüngsten Unfällen zukommen sollte. Solche Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind aber nicht mit einem schlichten "weiter so" zu beantworten. Der Bund muß auf eine bessere Tunnelsicherheit zielstrebig hinarbeiten.
Auch der Bund muß im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen. Der Bevölkerungsschutz bedarf moderner Rechtsgrundlagen und an den Gefährdungen ausgerichteter Reaktionsmöglichkeiten. Deshalb muß es eine auch grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz geben.