Genitalverstümmlung als Verbrechen bekämpfen!
Der Bundesrat hat die Einbringung einer Gesetzesinitiative zur Genitalverstümmlung beschlossen. Dazu erklärt der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff:
Genitalverstümmlung ist ein Verbrechen. Als solches muß sie bekämpft werden! Deshalb begrüße ich die diesbezügliche Gesetzesinitiative des Bundesrates, die federführend von Ländern mit FDP-Regierungsbeteiligung, besonders des Landesjustizministern Goll (Baden-Württemberg) und Hahn (Hessen) erarbeitet worden ist.
Zwar fällt schon bislang Genitalverstümmlung unter den Straftatbestand der Körperverletzung. Im Strafgesetzbuch ist aber die Präzisierung eines allgemeinen Straftatbestandes durchaus üblich. Die Einstufung der Genitalverstümmlung als Verbrechen bereitet etwaigen Vorstellungen, daß Eltern diesbezüglich ein Einwilligungsrecht haben könnten, ein Ende. Zudem sieht die Initiative vor, daß auch Auslandsstraftaten unter Strafe gestellt werden.
Deshalb ist der Bundesratsbeschluß ein wichtiges Signal im Kampf gegen die schwerwiegenden Mißhandlungen von Frauen und Mädchen unter dem Vorwand von Tradition und Religion. Jetzt muß der Bundestag entscheiden.