Hartfrid Wolff - Presse Lokal


Opfer von sexuellem Missbrauch rechtlich besserstellen

Anlässlich der Diskussion um Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erklärt der Vorsitzende des Arbeitskreises Innen- und Rechtspolitik der FDP-Bundestagsfraktion Hartfrid Wolff:

Bei sexuellem Missbrauch Schutzbefohlener muss es längere Verjährungsfristen geben. Nur so lässt sich eine lückenlose Verfolgung der Täter sicherstellen. Gerade die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche zeigen, dass Übergriffe zum Teil erst nach Jahrzehnten aufgedeckt werden. Es darf aber nicht sein, dass Täter wegen zu kurzer Verjährungsfristen davonkommen, zumal die Opfer jahrzehntelang unter traumatischen Erfahrungen leiden.

Es ist unerträglich, dass sexueller Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen kein Verbrechen ist. Es ist nicht zu vermitteln, dass die Mindeststrafe für die einfache Misshandlung von Schutzbefohlenen doppelt so hoch ist wie die beim sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen.

An die Mindeststrafe ist aber auch die Verjährungsfrist gekoppelt. Deshalb muss die Mindeststrafe nicht zuletzt auch deshalb erhöht werden, um die Verjährungsfrist angemessen heraufzusetzen.


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